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Erwerbsminderung

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    Erwerbsminderung

    meine Tochter kann nicht arbeiten. Irgendwann als sie volljährig war, wurde sie dem Arbeitsamt vorgestellt. Eine Erwerbsminderung wurde nie festgestellt. Dies soll nun nachträglich geschehen. Eine Rentenversicherungsnummer hat sie nicht, ist mir jedenfalls keine bekannt.

    Wurde bei euren Kindern, die nicht arbeiten gehen können und volljährig sind, eine Erwerbsminderung vom Rentenversicherungsträger festgestellt bzw. überprüft? Müsste dann nicht erstmal eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden?

    Was erwartet mich bzw. meine Tochter?

    viele Grüße Micha

    #2
    AW: Erwerbsminderung

    Hallo Micha,

    meine Tochter wird jetzt 26 J., ist ebenfalls erwerbsunfähig und es hat (bisher) keinie Überprüfung stattgefunden.

    Welches Amt hat denn diese Überprüfung veranlasst?

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      #3
      AW: Erwerbsminderung

      Hallo Micha,

      meistens geschieht die "Feststellung der Erwerbsminderung" nach §45 SBG XII über den Fachausschuss einer WfbM. Es könnte sein, dass diese Feststellung jetzt über den Rentenversicherungsträger erfolgen soll, weil Deine Tochter keine Einrichtung besucht.

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        #4
        AW: Erwerbsminderung

        Hallo ihr,

        mir wurde letztens vom Arbeitsamt erzählt, dass einem nur eine Erwerbminderungsrente zusteht wenn man auch gearbeitet hat oder fallen unsere behinderten Kinder in einen anderen Topf?

        Liebe grüße

        Yvonne

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          #5
          AW: Erwerbsminderung

          oder fallen unsere behinderten Kinder in einen anderen Topf?

          Liebe Yvonne,

          das wäre wunderschön, aber die Töpfe, aus denen unsere Kinder bekommen, sind leider die mit ganz wenig Inhalt

          Überprüft wird in der Regel nur, wenn die Aussicht besteht, vom nicht vorhandenen Einkommen auch noch ein wenig abzuzwacken.
          Zuletzt geändert von rosifi; 16.06.2012, 11:40.

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            #6
            AW: Erwerbsminderung

            Hallo zusammen,

            das Grundsicherungsamt will den Rentenversicherungsträger anschreiben. Ich finde, dass es richtig ist, dies mal zu klären. Dann gilt meine Tochter offiziell als erwerbsgemindert. Denn auch mit Behinderung ist es möglich zu arbeiten, was sie aber nicht kann.

            Rente kann sie sicher keine bekommen, sie hat ja noch nicht einmal eine Rentennummer, soweit mir bekannt. Oder die Steuernummer des Finanzamtes ist jetzt beides: Rentennummer und Steuernummer. Da ich selbst nicht mehr arbeite, kenne ich mich leider nicht mehr aus.

            viele Grüße Micha

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              #7
              AW: Erwerbsminderung

              Hallo Micha,

              es könnte auch sein, dass das mit der Grundsicherung zusammenhängt. Denn die bekommt Deine Tochter ja nur, wenn sie erwerbsunfähig ist.

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                #8
                AW: Erwerbsminderung

                das Grundsicherungsamt will den Rentenversicherungsträger anschreiben.
                Hallo Micha,

                hat Deine Tochter bereits GS bekommen?
                Ich habe die GS für meine Tochter bereits während ihrer Schulzeit beantragt. Ich mußte zum Nachweis der EU lediglich ein Schulzeugnis, den Pflegegeldbescheid und ein fachärztliches Attest vorlegen. Mit hat man damals gesagt, dass diesbezüglich auch keine Nachprüfung mehr kommen wird.

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                  #9
                  AW: Erwerbsminderung

                  Hallo Rosi, hallo Inge,

                  die Gesetze ändern sich. Bisher sind wir auch die einzigen hier, bei denen so verfahren wird. Wenn dies so bleibt, dann ist alles misteriös.

                  viele Grüße Micha

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Erwerbsminderung

                    Hallo!

                    dass einem nur eine Erwerbminderungsrente zusteht wenn man auch gearbeitet hat

                    Man muss für eine Erwerbsminderugsrente außer den gesundheitlichen Voraussetzungen auch bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen.

                    Infos dazu:

                    http://forum.bfbd.de/viewtopic.php?p=230070#p230070

                    Liebe Grüße

                    Annette
                    Zuletzt geändert von Blautopas; 16.06.2012, 21:05.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Erwerbsminderung

                      Zitat von miau Beitrag anzeigen
                      Hallo Rosi, hallo Inge,

                      die Gesetze ändern sich. Bisher sind wir auch die einzigen hier, bei denen so verfahren wird. Wenn dies so bleibt, dann ist alles misteriös.

                      viele Grüße Micha
                      Hallo Micha,

                      normalerweise muss über den medizinischen Dienst des RV-Trägers schon bei der Antragstellung geprüft werden, ob eine EU besteht. Es sei denn, unsere Kinder besuchen eine Werkstatt oder eine Tagesförderstätte.
                      Bei uns hat man aber darauf verzichtet, weil es anhand der ärztlichen Unterlagen ganz klar war, dass meine Tochter erwerbsunfähig ist.

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                        #12
                        AW: Erwerbsminderung

                        Hallo miau,

                        bei unserem Sohn lief es (2005) so ab:

                        Ich stellte für ihn einen Antrag auf Grundsicherung beim zuständigen Sozialamt, unser Sohn wurde anschließend vom medizinischen Dienst untersucht ( keine große Sache). Aufgrund seiner ärztlichen Atteste, seines Schwerbehindertenausweises ( 90%, aG und H) wurde die Grundsicherung anstandslos und sehr schnell genehmigt.
                        Nach unserem Umzug in eine andere Kommune wollte man seine Erwerbsunfähigkeit vor 2 Jahren nochmals überprüfen.

                        Da diese Überprüfung bei einem Leistungsempfänger der Grundsicherung nach 4. Kapitel SGBXll aber ausgeschlossen ist ( dauerhaft erwerbsunfähig), habe ich mich damals beim Behindertenbeauftragten der Stadt beschwert. Dieser hat dem Sozialhilfeträger den entspr. "Rüffel" erteilt und eine Überprüfung hat nicht stattgefunden.

                        LG

                        susemichel

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                          #13
                          AW: Erwerbsminderung

                          Hallo susemichel,

                          der medizinische Dienst, ist das der MDK, der auch wegen dem Pflegegeld die Menschen besucht und begutachtet? Dieser war 2009 bei uns. Kann ich von ihm das Gutachten ausgehändigt bekommen?

                          viele Grüße Micha

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                            #14
                            AW: Erwerbsminderung

                            Hallo miau,

                            habe mich etwas mißverständlich ausgedrückt- mit medizinischem Dienst meinte ich den medizinischen Dienst der Stadt ( Amtsarzt).

                            LG
                            susemichel

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                              #15
                              AW: Erwerbsminderung

                              ist jetzt egal, das LA bekommt den letzten Bericht vom MDK zugeschickt. Und wenn, dann wird meine Tochter halt nochmal untersucht. Bin gespannt, wie das wird.

                              Micha

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