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Kindergeld und Grundsicherung

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    Kindergeld und Grundsicherung

    Hallo aus München,

    mich bringt mal wieder ein besonderes Thema hierher.

    Für meine beiden Geschwister (52 und 48, Morbus Down) erhielt ich seit 2007 (Tod der Eltern) als Bruder das Kindergeld. Das ging damals alles verhältnissmässig problemlos.
    Gut, das Grundsicherungsamt wollte das Kindergeld überleiten lassen, was aber auch durch Hilfe dieses Forums verhindert werden konnte.

    Nun gibt es ein neus Problem: Die zuständige Kindergeldkasse (mit einer neuen Sachbearbeiterin) will jetzt heraus gefunden haben, dass meine beiden Geschwister zu Unrecht für 2011 Kindergeld bezogen hätten und plant eine Rückforderung, sowie die Einstellung ab 2012. (Nach einem Telefonat heute Nachmittag ist die Rückforderung für 2011 vom Tisch, gleichzeitig wurde aber die Einstellung des Kindergeldes ab Januar 2012 bestätigt.)

    Meine Geschwister beziehen beide EU-Rente i.H.v. ca 680,-- €.
    Mein Bruder hat noch ein Einkommen aus der WfbM von 116,-- €.
    Meine Schwester ist auf grund ihrer starken Demenz bereits im Förderbereich der WfmB und bekommt keinen Lohn mehr.
    Beide erhalten auch noch Grundsicherung von jeweils unter 300,-- €. Die Grundsicherung wurde letztes Jahr angehoben, nachdem meine Geschwister einen Antrag auf Übernahme einer Mieterhöhung beim Grundsicherungsamt gestellt und bewilligt bekommen haben.

    Und diese Erhöhung wiederum nimmt jetzt die Kindergeldkasse zum Anlass feststellen zu wollen, dass meine Geschwister zu hohe Einnahmen hätten und sich deshalb selbst versorgen könnten.
    Mein Dilemma: es bleibt ja kein Euro mehr auf dem Konto, das was erhöht wurde vom GrusiAmt geht ja direkt als Miete wieder weg.
    Gibt es dazu hier Erfahrungswerte und evtl auch rechtliche Ideen?

    Meine Beiden bekommen auch ergänzende Betreuungsleistungen der Krankenkasse im erhöhten Rahmen und eine Mobilitätspauschale vom Bezirk Oberbayern zur Teilhabe am Leben ("Taxigeld"). Diese Gelder scheinen wiederum keinen zu interessieren...evtl wegen der Zweckbindung?
    Von der Pflegekasse erhalten meine Geschwister auschliesslich Sachleistungen im Arbeitgebermodell, diese Beträge werden wiederum zur Berechnung herangezogen....

    Ich bin bei der ganzen Thematik etwas hilflos, weil es dazu auch recht wenig Infos im Netz gibt, was jetzt anrechnungsfähig ist und was nicht.

    Ich bin für jede Anregung und Hilfestellung dankbar.
    Zuletzt geändert von Stephanmuc; 08.03.2012, 23:56.

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