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betreutes wohnen + kindergeld + grundsicherung

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    betreutes wohnen + kindergeld + grundsicherung

    bekannte ist behindert und bekommt eu rente wegen vollständig erwerbsunfähigkeit,

    der rest wird von grundsicherung bezahlt, also auf hartz 4 satz aufgerundet.

    sie bekommt aber noch kindergeld auf eigenes konto welches nicht mit grundsicherung verrechnet wird, hat eigene wohnung, ist über 30 jahre, aber bekommt kindergeld weil erkrankung bereits vor 23. jahr oder so eingetreten ist und sie deshalb anspruch auf kindergeld hat.

    sie hat also eigene wohnung, betreutes wohnen, bekommt rente + grundsicherung, und zusätzlich kindergeld auf eigenes konto, darf alles behalten ...

    bei mir fast derselbe fall, nur dass ich noch keine eigene wohnung habe. jetzt frage ...

    sie darf kindergeld behalten zusätlich zu grundsicherung (365 euro + miete) , bekannter meinte das ist der fall weil sie betreutes wohnen hat und deshalb "beim bezirk" ist und deshalb doppelte regelleistung freibetrag (690) euro hat

    und wenn ich aber jetzt wohnung nehme mit rente und grundsicherung, darf ich das kindergeld höchstwahrscheinlich nicht behalten, weil ich nicht beim bezirk bin da ich nicht beim betreuten wohnen bin und deshalb keinen doppelten sondern nur einfachen freibetrag habe oder so und das kindergeld den freibetrag dann übersteigt wenn ich rente + grundsicherung bekomme ? kennt sich da jemand aus ???

    #2
    AW: betreutes wohnen + kindergeld + grundsicherung

    Hallo nutella_man,

    eventl. bringen Sie da etwas durcheinander oder beim Leistungsbescheid Ihrer Bekannten ist etwas falsch.

    Man muss grundsätzlich unterscheiden:
    1. ist jemand bedürftig, d.H. sein Geld reicht trotz EM Rente, Lohn und Kindergeld nicht aus, dann bekommt er/Sie zusätzlich GRUSI, da wird aber das Kindergeld als Einkommen mit angerechnet, sofern Sie es aufs Konto bekommen.
    2. Der einkommenseinsatz meint (die von Ihnen angesprochene doppelte Regelsatz - Regelung ) dass man/frau diesen doppelten Regelsatz, 748,- und die angmessenen Mietkosten erstmal haben muss, wenn man mit dem gesamten Einkommen darüberliegt UND im betreuten Wohnen ist, muss, was darüber ist anteilig für dies Hilfe bezahlt werden! Grundsicherung würde man da aber nicht bekommen, weil das eigenen Einkommen zu hoch ist.

    Wenn Sie alleine leben müssen Sie folgende Möglichkeiten7Finanzen haben
    374,- Euro Regelsatz
    eventl. Mehrbedarf w.g. Merkzeichen G, 63,58
    die Wohnungs- und die Heizkosten, den Strom müssen Sie aber von dem Regelsatz bezahlen.
    Wenn Ihr Einkommen dafür nicht reicht (gehört Kindergeld aber dazu, wenn es auf ihr Konto geht), bekommen Sie für den fehlenden Betrag Grundsicherung oder Hartz 4, je nachdem ob Sie erwersfähig eingestuft sind.
    Wenn Ihr Einkommen nach der obigen Berechnung gerade so reicht, könnten Sie noch Wohngeld beantragen.
    Hört sich kompliziert an, ich rate Ihnen zu einer Beratungsstelel zu gehen, um sich dies mit Ihren Zahlen und Einkommen mal genau ausrechnen zu lassen.

    Gruß

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      #3
      AW: betreutes wohnen + kindergeld + grundsicherung

      dann ist scheinbar beim leistungsbescheid der kenannten was falsch - aber schon seit 3 jahren

      sie bekommt miete + 365 grundsicherung + kindergeld, wohnt allein, kindergeld auf eigenes konto, + betreutes wohnen

      ist aber komisch weil eine gesetzliche finanzielle betreuerin vom amtsgericht das gemacht hat ...


      ---
      Zuletzt geändert von nutella_man; 21.12.2011, 03:07.

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        #4
        AW: betreutes wohnen + kindergeld + grundsicherung

        Hallo,

        ja das ist komisch, aber ohne Kenntnis des Einzelfalles kann man da seriös nichts dazu sagen, vielleicht hat Sie Glück, bzw. kenne ich auch schon einen sehr lange laufenden Fall wo es ähnlich gelagert ist und das Kindergeld trotz Kenntnis beim Sozialhilfeträger nicht angerechnet wird.

        Gruß

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          #5
          AW: betreutes wohnen + kindergeld + grundsicherung

          ja

          nur als das kindergeld beilligt wurde

          gab es eine nachzahlung für die letzten 3 jahre

          die nachzahlung wurde verrechnet und es gab nichts

          aber das laufende kindergeldzahlung wird nicht verrechnet

          total komisch

          ---

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