bekannte ist behindert und bekommt eu rente wegen vollständig erwerbsunfähigkeit,
der rest wird von grundsicherung bezahlt, also auf hartz 4 satz aufgerundet.
sie bekommt aber noch kindergeld auf eigenes konto welches nicht mit grundsicherung verrechnet wird, hat eigene wohnung, ist über 30 jahre, aber bekommt kindergeld weil erkrankung bereits vor 23. jahr oder so eingetreten ist und sie deshalb anspruch auf kindergeld hat.
sie hat also eigene wohnung, betreutes wohnen, bekommt rente + grundsicherung, und zusätzlich kindergeld auf eigenes konto, darf alles behalten ...
bei mir fast derselbe fall, nur dass ich noch keine eigene wohnung habe. jetzt frage ...
sie darf kindergeld behalten zusätlich zu grundsicherung (365 euro + miete) , bekannter meinte das ist der fall weil sie betreutes wohnen hat und deshalb "beim bezirk" ist und deshalb doppelte regelleistung freibetrag (690) euro hat
und wenn ich aber jetzt wohnung nehme mit rente und grundsicherung, darf ich das kindergeld höchstwahrscheinlich nicht behalten, weil ich nicht beim bezirk bin da ich nicht beim betreuten wohnen bin und deshalb keinen doppelten sondern nur einfachen freibetrag habe oder so und das kindergeld den freibetrag dann übersteigt wenn ich rente + grundsicherung bekomme ? kennt sich da jemand aus ???
der rest wird von grundsicherung bezahlt, also auf hartz 4 satz aufgerundet.
sie bekommt aber noch kindergeld auf eigenes konto welches nicht mit grundsicherung verrechnet wird, hat eigene wohnung, ist über 30 jahre, aber bekommt kindergeld weil erkrankung bereits vor 23. jahr oder so eingetreten ist und sie deshalb anspruch auf kindergeld hat.
sie hat also eigene wohnung, betreutes wohnen, bekommt rente + grundsicherung, und zusätzlich kindergeld auf eigenes konto, darf alles behalten ...
bei mir fast derselbe fall, nur dass ich noch keine eigene wohnung habe. jetzt frage ...
sie darf kindergeld behalten zusätlich zu grundsicherung (365 euro + miete) , bekannter meinte das ist der fall weil sie betreutes wohnen hat und deshalb "beim bezirk" ist und deshalb doppelte regelleistung freibetrag (690) euro hat
und wenn ich aber jetzt wohnung nehme mit rente und grundsicherung, darf ich das kindergeld höchstwahrscheinlich nicht behalten, weil ich nicht beim bezirk bin da ich nicht beim betreuten wohnen bin und deshalb keinen doppelten sondern nur einfachen freibetrag habe oder so und das kindergeld den freibetrag dann übersteigt wenn ich rente + grundsicherung bekomme ? kennt sich da jemand aus ???