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Kindergeld für Kinder über 25. Lebensjahr

10969Berlin 18.12.2011, 18:31#1
guten tag,

habe mal ne frage:

ein kind über dem 25. lj ist im arbeitsbereich einer wfbm tätig.

welchen behindertenfreibetrag kann man bei einem gbd von 80 % und den merkzeichen"b" und "g" in ansatz bringen?

wie verhält es sich mit den fahrtkosten?

danke für eure hilfe..
Hans-Christian 29.12.2011, 11:21#2
AW: Kindergeld für Kinder über 25. Lebensjahr
Zitat von 10969Berlin
guten tag,

habe mal ne frage:

ein kind über dem 25. lj ist im arbeitsbereich einer wfbm tätig.

welchen behindertenfreibetrag kann man bei einem gbd von 80 % und den merkzeichen"b" und "g" in ansatz bringen?

wie verhält es sich mit den fahrtkosten?

danke für eure hilfe..

Annahme: Sie bekommen Kindergeld für das Kind.
Der Behindertenpauschbetrag beträgt bei 80% 1060 Euro.
Fahrtkosten können Sie selber nicht ansetzen.
Den B-P beantragen Sie für sich selbst in der Anlage Kind Zeile 54 ff.