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wer darf beim ersten Gespräch dabei sein,Betreuung

summer_summer 30.06.2010, 00:08#1
Hallo,

hoffe mir kann ein Auskunft geben.

Wenn der Sachverständige nach Hause kommt um ein Gutachten zu erstellen. Wer darf oder sollte anwesend sein dürfen???

Eltern sind geschieden. Vater hat alle 14 Tage bis dato Besuchsrecht.

Der Sohn ist geistig und körperlich Behindert.
Ist es Richtig das der Freund der Mutter anwesend ist obwohl sie nicht zusammen ohnen und sie zu dritt einen auf heile Familie machen.
Ist es richtig das der Vater durch Zufall ein halbes Jahr später erfährt das die Mutter die Betreuerin ist. Ohne Ihn in Kenntnis zu setzen.
Ist es Richtig das die Mutter jetzt die Btreung als instrument benutzt den Vater zu "erpressen". Wenn Du nicht machst wie ich bzw. wir das wollen siehst du deinen Sohn nicht wieder oder das er sich vom anschlußfest des Sohnes Fern halten soll da sonst die nächsten wochenenden ausfallen?

Bin ziemlich sauer und enttäuscht...
Weis einer Rat???
LG summer_summer
amai 30.06.2010, 12:48#2
AW: wer darf beim ersten Gespräch dabei sein,Betre

Hallo Summer_Summer,
es scheint in deinem Beitrag um einen nun volljährigen, geistig behinderten Sohn zu gehen.
Im allgemeinen können die Erziehungsberechtigten sich an das zuständige Amtsgericht wenden, wenn absehbar ist, dass die bald volljährige Person Betreuung in einem oder mehreren Bereichen des alltäglichen Lebens benötigt. Dort wird dann geprüft in welchen Belangen und Bereichen eine Betreuung notwendig sein wird. Es können auch verschiedene Betreuer für verschiedene Bereiche eingesetzt werden. Das ist besonders bei möglichen Interessenskonflikten sinnvoll.

Die Erziehungsberechtigten und der zu Betreuende selber haben ein Vorschlagsrecht wer die Betreuung übernehmen sollte.

Es ist schade, dass die Kommunikation zum Wohle des gemeinsamen Kindes so schlecht ist.
Ist dem Vater denn nicht klar gewesen, dass dieser Schritt mit der Volljährigkeit in die Wege zu leiten ist? Ich vermisse da schon auch das aktive Interesse des Vaters an den Belangen des eigenen Kindes.

Eine Betreuerposition als Macht- und Druckmittel einzusetzen finde ich auch nicht gut. Es ist auf jeden Fall der Wille des Betreuten selber zu berücksichtigen.

Wenn Hinweise vorliegen, das dieser nicht berücksichtigt wird oder sonstige Hinweise, dass der Betreuer ungeeignet ist, denke ich das man sich an das zuständige Amtsgericht wenden muss.
Dort wird man auch Fragen zum formalen Ablauf beantworten können.

LG, amai
schokomaus 10 13.11.2010, 22:11#3
AW: wer darf beim ersten Gespräch dabei sein,Betre

Hallo Summer Summer,
Dein Beitrag ist schon etwas älter, aber vielleicht kann ich noch etwas anfügen:
Es muß nicht unbedingt ein Elternteil oder beide Eltern als Betreuer in Frage kommen. In diesem ganz speziellen Fall wäre sicher eine vertraute Person besser geeignet, die außerhalb der Familienstreitereien zum Wohl des zu betreuenden, jungen Mannes handeln kann. Zu solchen Fragen stehen die Familienrichter des zuständigen Amtsgerichtes zur Verfügung. Sollte die Betreuung nicht gewährleistet sein, kann sie auch wieder zurückgenommen werden (war jedenfalls sonst so). Auf jeden Fall wird alle 7 Jahre neu geprüft, ob die Auflagen einer Betreuung erfüllt werden, damit alles seine Richtigkeit hat im Sinne des zu Betreuenden.
volvocarl 20.11.2010, 10:55#4
AW: wer darf beim ersten Gespräch dabei sein,Betre

Dazu muss ich, glaube ich, auch mal was sagen:
Zitat von summer_summer
Hallo,

hoffe mir kann ein Auskunft geben.

Wenn der Sachverständige nach Hause kommt um ein Gutachten zu erstellen. Wer darf oder sollte anwesend sein dürfen???

Eltern sind geschieden. Vater hat alle 14 Tage bis dato Besuchsrecht.
Du wahrscheinlich nicht, da Deine Ex das nicht wünscht. Das hat auch nix mit dem Bengel zu tun. Ihre Wohnung! Ob es besser gewesen wäre, wenn Du dabei gewesen wärst, ist ne andere Geschichte.
Zitat von summer_summer
Der Sohn ist geistig und körperlich Behindert.
1. Ist es Richtig das der Freund der Mutter anwesend ist obwohl sie nicht zusammen ohnen und sie zu dritt einen auf heile Familie machen.
2. Ist es richtig das der Vater durch Zufall ein halbes Jahr später erfährt das die Mutter die Betreuerin ist. Ohne Ihn in Kenntnis zu setzen.
3. Ist es Richtig das die Mutter jetzt die Btreung als instrument benutzt den Vater zu "erpressen". Wenn Du nicht machst wie ich bzw. wir das wollen siehst du deinen Sohn nicht wieder oder das er sich vom anschlußfest des Sohnes Fern halten soll da sonst die nächsten wochenenden ausfallen?
Zu 1. Da sie jetzt eine "Familie" bilden und wenn sich der "Neue" für den Jungen interessiert, dann ja. Da Du mit Deiner Ex anscheinend auf "Kriegsfuss" stehst, ist sicher nichts anderes zu erwarten. Sicher wäre es schöner gewesen, wenn der Vater dabei gewesen wäre. Aber leider....
Zu 2. Es ist sicher nicht schön, das Du nix davon erfahren hast. Aber da sie die Bezugsperson ist, dürfte das schon normal sein. Ob sie Dich in Kenntnis setzen muss, bezweifle ich, hätte es aber als gut empfunden.
Zu 3. Das darf sie sicher nicht. Sie hat nicht zu entscheiden, wann Du Dich mit dem Jungen triffst. Es ist volljährig. Auch wenn sie vermutlich das Aufenthaltsrecht bestimmen kann, bin ich der Meinung, das das nicht so einfach geht. Und dann Druck ausüben geht ja schon mal gar nicht....

Vieleicht solltest Du mal beim Amtsgericht die Sachlage darlegen und nachfragen, was sie darf oder nicht. Durch die Volljährigkeit hat sich einiges geändert. Deine Ex hat den Jungen nicht zu bevormunden, sondern in seinem!!! Interesse zu vertreten. Und wenn z.B. Dein Sohn Dich sehen will, dann hat sie das zu realisieren.
Wie gesagt, Fragen kostet nichts.

LG
Stefan