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Grundsicherung?

Nelly 29.03.2010, 18:06#1
Hallo,

ich habe mich gerade angemeldet und habe schon eine Frage.
Mein Sohn ist 18 Jahre alt, Autist, 100% behindet und war jetzt 1 1/2 Jahre in Abensberg im BBW zu einer Berufsfindungsmaßnahme. Es wurde festgestellt, dass er im Bereich Küche und Hauswirtschaft die besten Fähigkeiten mitbringt. Weiterhin gilt die Empfehlung für eine Integrationsfirma, da er für den 1. Arbeitsmarkt nicht vermittelbar ist und für die WfB zu gut!
Hat er jetzt Anspruch auf Grundsicherung?

Es wäre nett, wenn einige mir weiterhelfen könnten, da ich noch mehr diesbzgl. in Erfahrung bringen muss.

Danke schonmal im Voraus!

LG
Nelly
Andreas 30.03.2010, 09:26#2
AW: Grundsicherung?

Hallo Nelly,

Ziel einer Integrationsfirma ist die tarifgerechte Bezahlung der Arbeitnehmer.

Voraussetzung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (zum INTAKT Artikel) ist, dass der Bezieher voll erwerbsgemindert ist und unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann. Diese Voraussetzung dürfte bei deinem Sohn nicht vorliegen, wenn er mehr als 3 Stunden pro Tag in einer Integrationsfirma arbeiten kann.

Durch die Erwerbsfähigkeit hat dein Sohn aber anspruch auf "Grundsicherung für Arbeitssuchende", also Hartz IV.

Liebe Grüße
Andreas
Nelly 30.03.2010, 11:21#3
AW: Grundsicherung?

Hallo Andreas,

danke für deine Info.
Hm was mich etwas irritiert ist, dass ja eine Integrationsfirma zwischen 1. Arbeitsmarkt und WfB ist...
Eine Lehre z.B. könnte er nicht machen, wäre nicht ratsam für ihn, besser ist das " learning by doing"

In einer WfB arbeitet man ja auch mehr als 3 Stunden?
Sorry wenn ich solche Fragen stelle, aber ich brauche einfach für mich mehr Klarheit, weil die Ämter hier kaum Ahnung haben und man möchte schon vorher sich alle Infos holen, damit man gewappnet ist!

Liebe Grüße
Nelly
Andreas 30.03.2010, 13:04#4
AW: Grundsicherung?

Hello Nelly,

je nach definition werden Integrationsunternehmen als "3. Arbeitsmarkt" bezeichnet, sie sind aber eher dem Allgemeinen (ersten) Arbeitsmarkt als dem zweiten Arbeitsmarkt zuzuordnen.

Integrationsfirmen sind wirtschaftlich ausgerichtete Betriebe mit einem hohen Anteil an schwerbehinderten Mitarbeitern. Diesen Mitarbeitern werden zu relativ ortsüblichen / tariflichen Arbeitsentgelten eingestellt. Die Integrationsfirmen sollen also eher den Rahmen bilden, um es den Mitarbeitern zu ermöglichen gute Arbeitsleistungen zu erbringen (z.B. spezielle Anleitung).

WfbMs werden wesentlich stärker von Sozialhilfeträgern gefördert, bieten individuellere Arbeitsbedingungen und zahlen deswegen auch deutlich geringere Arbeitsentgelte. Das Arbeitsfeld unterscheidet sich also deutlich von dem des Arbeitsmarktes.

Die Mitarbeiter einer WfbM arbeiten in der Regel mehr als drei Stunden, aber nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und das ist das Kriterium für die Erwerbsunfähgkeit.

Liebe Grüße
Andreas