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Gesetzliche Betreuung bei UKlern

akay26 22.03.2010, 19:23#1
Hallo an alle!

Wir schreiben derzeit eine Bachelorarbeit zu dem Thema Unterstützte Kommunikation in der Freizeit von Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren!

Ist es möglich, dass ein Mensch über 18 trotz fehlender/erheblich eingeschränkter Sprechfähigkeit und einer starken körperlichen Behinderung keinen gesetzlichen Betreuer hat? Wir haben einen Teilnehmer, der kognitiv normal entwickelt ist und alle Entscheidungen selbständig treffen kann und sich ohne Probleme über seine Kommunikationshilfe mitteilen kann?
Grundsätzlich : Braucht jeder Mensch mit Behinderung eine gesetzliche Betreuung??

Wir müssen uns rechtlich absichern - wer muss unsere Einverständniserklärungen unterschreiben in solche Fällen? Ist die Unterschrift der Person über 18 ausreichend ? Oder brauchen wir trotzdem die Unterschrift der Eltern o.ä.?

Es wäre toll, wenn ihr uns helfen könntet! Links, Telefonnummer, Paragraphen sind herzlich willkommen!
Dankeschön!!
Andreas 23.03.2010, 08:56#2
AW: Gesetzliche Betreuung bei UKlern

Hallo,

grundsätzlich muss nicht für jeden behinderten Menschen ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden, sondern es kann für die Bereiche, in denen Unterstützungsbedarf besteht eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden.

Grundsätzliche Informationen findet Ihr in unserem Artikel zum Betreuungsrecht.

Lg
Andreas