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Betreuungsrecht,Aufenthaltsbestimmungsrecht,Vermög

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    Betreuungsrecht,Aufenthaltsbestimmungsrecht,Vermög

    Hallo Listlinge,
    frohes und gesundes neues Jahr.
    Unsere Kinder werden bald 18 Jahre.
    Die Beantragung der Vormundschaft steht an.
    Was muss ich unbedingt beantragen ? Die Betreuungsbehörde möchte uns als Eltern nur die Gesundheitsfürsorge übertragen.
    Es zielt daraufhin, dass wir, als Eltern, die Vermögenssorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für unsere Kinder nicht benötigen.
    Welche Erfahrungen habt Ihr mit den Ämtern.
    Ich bin doch der Meinung, dass wir diese genannten Rechte einfordern müssen, habe mich aber bis jetzt immer abwimmeln lassen.
    Wie habt Ihr das gemacht?
    Gruß aus MV
    Christiane

    #2
    AW: Betreuungsrecht,Aufenthaltsbestimmungsrecht,Ve

    hallo carosara,

    wir haben für unsere Tochter Rebecca (frühkindlicher Autismus) im letzten Jahr die Betreuung beantragt. Unsere Aufgabenbereiche umfassen:


    - Aufenthaltsbestimmung
    - Entgegenahme und Öffnen der Post mit Ausnahme der Schreiben des Betreuungsgerichts
    - Gesundheitsfürsorge
    - Sicherstellung der häuslichen Angelegenheiten
    - vermögensrechtliche Angelegenheiten
    - Vertretung gegenüber Behörden, Renten- und sonstigen Leistungsträgern
    - Wohnungsangelegenheiten
    - Vertretung in schulischen und beruflichen Angelegenheiten.

    Bei der Entscheidung der Aufgabenbereiche gab es von keiner Seite irgendwelche Einsprüche.



    Aufgrund des Bestellung habe ich dann auch die Grundsicherung für unsere Tochter beim hiesigen Amt beantragt. Die Entscheidung steht leider noch aus.

    Ich hoffe, Dir etwas geholfen zu haben.

    lg. Ilona

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      #3
      AW: Betreuungsrecht,Aufenthaltsbestimmungsrecht,Ve

      Zitat von carosara Beitrag anzeigen
      Die Betreuungsbehörde möchte uns als Eltern nur die Gesundheitsfürsorge übertragen.
      Es zielt daraufhin, dass wir, als Eltern, die Vermögenssorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für unsere Kinder nicht benötigen.

      Hallo Christiane,

      das erwachsene Kind wird von einem/r Amtsarzt/-ärztin untersucht und "beurteilt". Von dort geht ein Bericht an den/die Betreuungsrichter/in, der/die Euer erwachsenes Kind auch befragt, welche Lösung es selbst bevorzugen würde.
      Bei Menschen, die sich selbst nicht äußern können (wie bei bei meiner Tochter) wird dann manchmal ein/e Verfahrenspfleger/in bestellt. Diese/r ist dazu da, ausschließlich die Interessen des "Kindes" zu vertreten. Bei uns wurde dieser Verfahrenspfleger zwar bestellt, aber wir haben ihn nicht mal kennen gelernt.
      Üblicherweise wird in solchen Fällen auch eine "Betreuung in allen Bereichen" bestellt - also auch Aufenthalt, Vermögen, Gesundheit....

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