Hallo liebe Forum-Mitglieder,
meine Frage bezieht sich auf die Kostenübernahme des Fahrdienstes zur WfbM, ist aber etwas kompliziert.
Meine Schwester lebt in einer Einrichtung und besucht von dort aus die angegliederte Werkstatt. Dorthin fährt sie mit anderen BewohnerInnen in einem Bus, der vom Kostenträger finanziert wird. Nun ist es so, dass meine Schwester aufgrund ihres Alters nicht mehr voll arbeitsfähig ist und ihre Arbeitszeit verringern möchte. Dafür gibt es einen Rechtsanspruch. Sie bräuchte allerdings einen Fahrdienst zu einer früheren Zeit als bisher. Dies will der Kostenträger nicht übernehmen, mit der Begründung, sie müsse den Fahrdienst nutzen, der sowieso schon eingerichtet sei. Bedeutet konkret: wenn sie um 13.30 Uhr "Feierabend" hat, soll sie bis 16.00 Uhr auf den Fahrdienst warten.
Gibt es hier Erfahrungen? Ist das rechtens? Gibt es die Möglichkeit, solche Kosten über das persönliche Budget zu finanzieren, obwohl sie stationär untergebracht ist?
Es wäre perfekt, wenn mir jemand Auskunft geben könnte, denn ich finde in den Gesetzen etc nichts wirklich hilfreiches.
Liebe Grüße,
Esther
meine Frage bezieht sich auf die Kostenübernahme des Fahrdienstes zur WfbM, ist aber etwas kompliziert.
Meine Schwester lebt in einer Einrichtung und besucht von dort aus die angegliederte Werkstatt. Dorthin fährt sie mit anderen BewohnerInnen in einem Bus, der vom Kostenträger finanziert wird. Nun ist es so, dass meine Schwester aufgrund ihres Alters nicht mehr voll arbeitsfähig ist und ihre Arbeitszeit verringern möchte. Dafür gibt es einen Rechtsanspruch. Sie bräuchte allerdings einen Fahrdienst zu einer früheren Zeit als bisher. Dies will der Kostenträger nicht übernehmen, mit der Begründung, sie müsse den Fahrdienst nutzen, der sowieso schon eingerichtet sei. Bedeutet konkret: wenn sie um 13.30 Uhr "Feierabend" hat, soll sie bis 16.00 Uhr auf den Fahrdienst warten.
Gibt es hier Erfahrungen? Ist das rechtens? Gibt es die Möglichkeit, solche Kosten über das persönliche Budget zu finanzieren, obwohl sie stationär untergebracht ist?
Es wäre perfekt, wenn mir jemand Auskunft geben könnte, denn ich finde in den Gesetzen etc nichts wirklich hilfreiches.
Liebe Grüße,
Esther