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Kosten der Unerbringung!?

Gast 20.07.2004, 14:26#1
Hallo,

ich wende mich mit ein paar Fragen an euch, die sehr wichtig sind!

Meine erwachsene ( 36 )behinderte Schwester, die noch bei meinem Vater lebt, soll demnächst in ein betreutes Wohnen untergebracht werden, da unsere Mutter vor 8 Wochen verstorben ist!
Wir haben von der Mutter Ländereien und den gesetzlichen Teil vom Elterhaus geerbt!
Nun habe ich mich hier schon belesen, es heisst, dass die Eltern pauschal 26 Euro im Monat zahlen müssen!
Meine Schwester wird eine Rente von ca. 700 Euro und Pflegegeld bekommen, da sie über 20 Jahre in der Behindertenwerkstatt gearbeitet hat!

Frage: Wie ist das mit dem ( Erbe) meiner Schwester, Haus und den Ländereien, kann man verlangen es zu verkaufen um die Unterbringungskosten zu decken?? Oder einen Grundbucheintrag zu erwirken?

Frage: Kann mein Vater, bevor es zu der Heimunterbringung kommt, das Haus verschenken, z.B. an mich? Oder testamantarisch etwas regeln?

Damit keine Mißverständnisse auftauchen, aber meine Eltern haben sehr schwer für alles gearbeitet und mein Vater möchte natürlich nicht, das das Haus verloren geht!

In gewissem Umpfang ist er ja bereit evtl. Kosten zu übernehmen!

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir hier jemand die fragen beantworten kann!

MFG

Melchior!
Gast 20.07.2004, 16:05#2
Hallo Melchior,

die 26 Euro pauschal an Unterhalt bleiben unberührt, da der Vater noch da ist und für den Unterhalt verpflichtet ist.
Deine Schwester hat vermutlich mit Dir je 1/4 des Nachlasses geerbt. D.h. nur das, was Deine Mutter vererbt hat. Wenn ein Testament besteht, in dem Deine Schwester aus der Erbfolge ausgeschlossen wurde, bekommt sie nur den Pflichtteil, das wären 1/8 des Nachlasses.
Wenn Deine schwester in das Betreute Wohnen umzieht, hat sie ihr eigenes Einkommen einzusetzen, allerdings bis zu einem Schonvermögen von 2301,- Euro. Reicht das nicht, muß er den Rest von seinem Erbe zahlen. Bei Ländereien verlangt der Kostenträger in der Regel den Verkauf und will bares Geld sehen, allerdings nicht den ganzen Betrag, sondern nur monatlichden Betrag, der draufgezahlt werden muß. Wenn der Verkauf des Huses eine besondere Härte bedeuten würde, ist der Kostenträger mit einem Grundbucheintrag - Grundschuld - einverstanden, die ja auch irgendwann fällige wird.
Das Haus zu verschenken hat bei der zeitlichen Nähe eines Umzuges in das Betreute Wohnen wenig Sinn, da noch 10 Jahre nach der Schenkung vom Kostenträger das Erbteil Deiner Schwester verlangt werden kann.
Ein notarielles Testament wäre auf jeden Fall sinnvoll, auch wenn es in diesem konkreten Fall nicht mehr greift, denn der Vater lebt auch nicht ewig...
Bitte laßt Euch von einem Notar in Eurer Nähe beraten der mit "Behindertentestamenten" Erfahrung hat.
So weit, viele Grüße
Ralf
Gast 21.07.2004, 10:44#3
Hallo Ralf,

vielen Dank für deine Anwort! Hat mir sehr geholfen!


Liebe Grüsse

Melchior!
Ingo 21.07.2004, 12:26#4
Hallo Mechior,
schau dir doch mal die Seite Erben/Vererben
Wolfgang 21.07.2004, 12:57#5
Hallo Mechior,
ich weiß jetzt leider nicht, wo Du wohnst. Vielleicht hilft es Dir trotzdem. Für den Bereich Unterfranken gibt es eine Liste mit Notaren, die von Eltern von Kindern mit Behinderung besonders empfohlen wurden.
Die Liste findest Du hier: http://www.intakt.info/cgi-bin....uchen++
Gast 21.07.2004, 13:21#6
Euch auch lieben Dank!

Melchior