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Pauschbetrag geltend machen?

Face 22.06.2009, 11:50#1
Hallo,
habe hier bei Intakt gerade folgenden Text gefunden:

ZITAT: Dem Werbungskosten-/Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 920,- Euro falls der behinderte Mensch berufstätig (auch in einer Werkstatt für behinderte Menschen!) ist ZITAT ENDE

Aber, sie zahlen doch keine Lohnsteuer. ( Oder zahlen sie die nur nicht im Berufsbildungsbereich der Werkstätten und später ja?) Wie und in welchem Fall macht man also diesen Pauschbetrag geltend?:kopfkratz: