Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

als Betreuerin entlassen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    als Betreuerin entlassen

    Habe eine 22 Jahre alte Tochter, die lernbehindert ist an der Granze zur geistigen Behinderung. Sie ist seit 3 Jahren in einem Wohnheim für Behinderte und in der Behindertenwerkstatt.
    Wir hatten die meiste Zeit ein gutes Verhältnis. Ich habe mich sehr viel um sie gekümmert wegen ihrer im Alter von 4 Jahren beginnenden epileptischen Anfälle, die gottseidank der Vergangenheit angehören.
    Es gab nur immer wieder Streit wegen Ihres Umgangs mit Geld. Sie kauft allen möglichen Krimskrams, der dann nur nutzlos in der Ecke liegt.
    Ab ihrer Volljährigkeit hatte ich die Betreuung für alle Bereiche, also auch fürs finanzielle.
    Sie wollte unbedingt auf Ihr Sparkonto zugreifen, ich habe es nicht erlaubt.
    Bei einem Arzttermin mit einer Nervenärztin (sie ist inzwischen wegen Depression und Antriebslosigkeit in Behandlung) erzählte sie von den Konflikten mit Ihrer Mutter und wie schlecht es ihr zu Hause ging. Die Ärztin machte Ihr den Vorschlag den Betreuer zu wechseln.
    In nächster Zeit fragte sie immer wieder nach dem Sparbuch, ich habe es auch weiterhin nicht herausgegeben.
    Nach einigen Monaten kam ein Brief vom Vormundschaftsgericht dass ich als Betreuerin entlassen bin. Unsere Tochter hat einen Brief ans Vormundschaftsgericht geschrieben und ihre Ablehnung kundgetan. Ich kenne den Inhalt des Briefes nicht, und es erfolge auch keine Anhörung.
    Ich bin sehr traurig darüber.
    Das ganze hat aber auch ein Gutes, jetzt muss sich jemand anders mit ihren Finanzen auseinander setzen.
    Nur weiß ich nicht ob jetzt überhaupt noch irgendetwas im Wohnheim nachfragen kann.
    Weiß jemand darüber bescheid.
    Zuletzt geändert von Gisela_45; 22.06.2009, 09:57.

    #2
    AW: als Betreuerin entlassen

    Nicht das du jetzt denkst ich würde meckern, aber es muss schon die Frage gestattet sein WIESO du denkst, deiner Tochter einfach die Gelder des Sparbuchs sperren zu müssen? Schliesslich ist es ihr Geld und wenn sie sich davon etwas kaufen möchte, so ist es ja schliesslich ihr gutes Recht. Wir alle kaufen oft Dinge die dann irgendwo rumliegen. Wieso also nicht auch deine Tochter? Entscheidest DU also was Krimskrams ist der erlaubt ist und was nicht?

    In meinen Augen (ich kann das schliesslich nur anhand deiner kurzen Nachricht beurteilen!) sieht es so aus, als ob du nicht als Vormund darauf geachtet hättest, das sie mit ihrem Geld vernünftig umgeht und es nicht verschenkt, sondern das du ihr das Geld entzogen hättest. Und dagegen wäre auch Ich vorgegangen

    Nachem du jetzt nicht mehr der Vormund bist, hast du die gleichen Rechte wie alle anderen Eltern von erwachsenen Kindern sie auch haben. Auskünfte muss´dir kein Amt erteilen und einige Institutionen dürfen es sogar nicht wenn deine Tochter bzw. der Vormund nicht einwilligt. Deine Tochter ist ERWACHSEN!

    LG Harald

    Kommentar


      #3
      AW: als Betreuerin entlassen

      Hallo Gisela,
      ich habe Verständnis dafür, dass es Dich ärgert, wenn Deine Tochter das sauer Ersoarte unnütz verplempert. Vermutlich ist/war das Geld für wichtige und auch notwendige Dinge angedacht. Es wäre sicher gut gewesen, Du hättest Kleinbeträge zum Verplempern zur Verfügung gestellt. Denn es ist für mich auch verständlich, dass man einfach nur mal etwas kaufen möchte, dass man nicht braucht.
      Zu Deiner eigentlichen Frage: Ich denke dass wenn nun ein Vormund eingestzt wurde, Du kein Mitsprachrecht mehr hast.
      Du hättest das Sparbuch vor Vollendung des 18. Lebensjahres auf Deinen Namen umschreiben lassen müssen. Das wäre möglich gewesen.
      Vielleicht kannst Du dennoch mit dem Vormund über Deine Bedenken, was den Umgang mit Geld betrifft sprechen.
      Es wirft sich mir noch die Frage auf, ob sich Deine Tochter nicht mit dem Ersparten an den Heimkosten beteiligen muss und sie gar nichts davon hat?

      Kommentar


        #4
        AW: als Betreuerin entlassen

        liebe gisela.
        wenn deine tochter ,ihr geld vom sparbuch ausgegeben hat,dann muss sie auch die folgen tragen.
        sofern sie das versteht.
        sollte sie das nicht verstehn,dann ist ihr nicht zu helfen.

        meine tochter ist mehrfach behindert,und vesteht,das wir geld zurüklegen,für das was wir gerne haben wollen.und sie bekommt auch das was sie sich wünscht genau wie ich auch,wenns unser geldbeutel mitmacht.
        also kein problem.

        Kommentar

        Online-Benutzer

        Einklappen

        22 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 22.

        Lädt...
        X