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Unterhalt nach dem 18.

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    Unterhalt nach dem 18.

    Guten Abend,
    ich möchte mich kurz vorstellen.
    Ich bin 43 Jahre alt und Mutter von drei Kindern (17.13 und 1
    Mein Ältester hat eine leichte geistige Behinderung und wird im Sommer volljährig.
    Ich bin alleinerziehend und habe auch das alleinige Sorgerecht.
    Mein Ex hat den regelmäßigen Umgang mit seinen (den beiden Ältesten) Kindern.
    Alles lief bisher problemlos...
    Nun zog ich vor einem halben Jahr um und das zuständige Jugendamt empfahl mir, die Unterhaltsangelegenheiten für die Kinder übderprüfen zu lassen.
    Gasagt getan:
    Es stellte sich heraus, dass der Ex inzwischen sehr viel mehr verdient und nun mehr Unterhalt zahlen muß. Darüber sehr erbost kündigte er an gar nicht mehr zu zahlen (was ich eher entspannt sehe, da ich im Recht bin) und für Johann dann sowieso nicht mehr, da er ja 18 wird....
    Johann geht bis mindestens Mitte nächsten Jahres noch in die Schule..und wie verhält es sich überhaupt mit Kindesunterhalt gegenüber behinderten Kindern???

    Ich bin übrigens froh, dieses Forum gefunden zu haben, hab schon etwas gelesen aber zum Thema irgendwie nicht das Richtige gefunden...

    Liebe Grüße
    Yupi

    #2
    AW: Unterhalt nach dem 18.

    Hi Yupi,

    lies mal unter folgendem Link. Vielleicht hilft dir das ja:
    http://www.frag-einen-anwalt.de/Unte...-__f34252.html

    Liebe Grüße

    Yvonne

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      #3
      AW: Unterhalt nach dem 18.

      Hallo yupi,

      bei mir ist es so das mein ex immer Gezahlt hat und mein Sohn jetzt 2010 18 wird.
      Ich habe mich Schlau gemacht und zwar ist es so, wenn die 18jährigen in einer Werkstatt kommen läuft es fasst wie mit einer 3jährigen lehre aber nur fasst.
      Das 1. jahr wird die Werkstatt vom Arbeitsamt Finanziert, es wird geprüft wo der Behinderte besser zu recht kommt es wird seine Behinderung geprüft was er kann und in der Zeit wird auch geprüft welcher verband zu letzt für das ganze aufkommt. wir kommen aus NRW und bei uns wird dann der Landschafts Verband aufkommen und das ganze dauert 3 jahre und bis dahin muß der ex Kindesunterhalt Zahlen.
      Ich bin dann aber noch auf volgendes gestoßen und zwar wird eine Grundsicherung beantragt weil die in einer Werkstatt nicht viel bekommen eigentlich fasst nix und deshalb diese Grundsicherung und da muß man sich offenbahren das heißt sein Geld erst einmal offen hinlegen und natürlich auch angeben was man an abgaben hat und da ist der PUNKT mir wurde gesagt wenn ich diese Grundsicherung Beantrage soll ich den Kindesunterhalt betrag nicht angeben bzw dem Vater sagen das er nicht mehr zahlen brauch weil die Grundsicherung dann minimal ausfällt.

      der Pauschbetrag steht dann einem ganz zu wenn das kindesunterhalt wegfällt.

      LG
      Sonni

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