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Hilfe wer kennt sich aus

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    Hilfe wer kennt sich aus

    hallo ich bin neu hier im Forum und habe da mal eine ganz dringende Angelegenheit wo ich nicht weiß ob das alles so rechtens ist.

    Also meine volljährige Tochter (36) arbeitet seit einigen Jahren in einer behindertenwerkstadt . Seit Nov 2007 bezieht sie von da auch Einkommen, da sie nicht mehr in meinen Haushalt wohnt werde ich jeden Monat vom zuständigen Sozialamt aufgefordert 26 Euro für meine Tochter zu zahlen. Nachfrage beim Amt wofür die 26 Euro denn sind , wurde gesagt das diese für die Werkstadt sind in der meine Tochter arbeitet. Auf Nachfrage meiner Tochter in dieser Werkstadt wurde ihr gesagt das , das nicht stimmt . Nun frage ich mich wofür sind diese 26 Euro ?

    Wer kann mir da helfen wer kennt sich damit aus ?

    Danke im vor raus für eure Hilfe

    LG Jana

    #2
    AW: Hilfe wer kennt sich aus

    Hallo Jana,
    deine Tochter wohnt nicht mehr bei dir, also wird sie nun in einer Einrichtung für Behinderte wohnen. Diese Kosten für die Unterbringung und auch die Behindertenwerkstätten werden (zumindest teilweise, oft auch vollständig) von der Allgemeinheit getragen, d.h. die Sozialämter zahlen.
    Für erwachsene Kinder hat der Gesetzgeber festgelegt, dass für die sogenannte Eingliederungshilfe nur ein geringer Pauschalsatz und nicht die wirklich anfallenden Kosten zu zahlen sind.

    Bei erwachsenen Kindern, die Eingliederungshilfe beziehen und im Heim wohnen ist der Kostenbeitrag für die Eltern auf maximal 46 Euro begrenzt ( 20 Euro für den in der Einrichtung erbrachten Lebensunterhalt und 26 Euro für die im Wohnheim geleistete Eingliederungshilfe). Du zahlst sogar nur die 26 Euro. Es ist also alles rechtens, allerdings kann man bei Bedürftigkeit und geringen einkommen auch von dieser Zuzahlung ganz befreit werden. Ob das bei dir möglich wäre kann ich dir nicht sagen, es kommt auf dein Einkommen und Vermögensverhältnisse an.

    Vollständig entfällt der Unterhaltsbeitrag dann, wenn die Eltern Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen oder diese Leistung im Falle der Zahlung des monatlichen Betrages von 46 Euro beziehen müssten. Auch wenn das monatliche Einkommen der Eltern 1.100 Euro nicht übersteigt oder die Leistung des Unterhaltsbeitrags für sie eine unbillige Härte bedeuten würde, müssen die 46 Euro nicht bezahlt werden.

    "Heranziehung von Familienmitgliedern zu den Leistungen der Eingliederungshilfe
    Eltern von Kindern über 18 Jahre
    Bei erwachsenen behinderten Menschen (über 18 Jahre) werden monatlich 26 € gefordert. Dieser Betrag ist durch den Gesetzgeber gedeckelt.

    Sofern der behinderte Mensch im Heim lebt und die Schulausbildung noch nicht beendet hat, wird zusätzlich ein Betrag von monatlich 20 € gefordert.

    Insgesamt werden Eltern von erwachsenen Menschen mit Behinderungen maximal zu einem Unterhaltsbeitrag von 46 € herangezogen."

    Ich hoffe, damit ist deine Frage beantwortet.

    LG, amai

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      #3
      AW: Hilfe wer kennt sich aus

      nein meine Tochter lebt in keinen Wohnheim sie lebt mit ihren lebensgefährten seit Juli diesen jahres in einer gemeinsamen Wohnung , vorher wohnte sie in einen betreuten Wohnheim. Bezahle ich nun die 26 Euro für die Werstadt oder habe ich diese immer nur zahlen müssen für das betreute Wohnen , weil wenn das so wäre breuchte ich die ja jetzt nicht mehr zahlen.

      LG Jana

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        #4
        AW: Hilfe wer kennt sich aus

        Hallo Jana,
        die 26 Euro beziehen sich auf die Behindertenwerkstätte, die gilt als "teilstationäre Maßnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe".
        Hier mal eine kleine Aufstellung mit Beispielen , was alles zur Eingliederungshilfe zählt:
        http://www.bodenseekreis.de/3664.html
        "Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen folgende Angebote:
        stationärer Bereich: Wohnunterbringung, Außenwohngruppen, Heimsonderschule, Kurzzeitunterbringung

        ambulante Angebote: Ambulant Betreutes Wohnen, Betreutes Wohnen in Familien, Persönliches Budget

        Ausbildung und Beschäftigung: Schulbesuch, Schule am Heim, , Ausbildung, Werkstatt für behinderte Menschen, Förder- und Betreuungsbereich, Tagesbetreuung für Senioren

        Sonstige Hilfen: Hilfsmittel, Kfz-Hilfen, Hochschulhilfen

        Leistungen im Bereich Kinder: Frühförderung, Integration im Regelkindergarten und in der Regelschule

        Nebenleistungen: stationär: Barbetrag und Bekleidungspauschale"

        Schön, dass deine Tochter bei ihrem Freund wohnen kann. Kommen die beiden ganz ohne Hilfe zurecht? Oder wer unterstützt die beiden denn zum Beispiel in Geldangelegenheiten, Behördern, etc.?

        LG, amai

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          #5
          AW: Hilfe wer kennt sich aus

          Die haben beide eine gemeinsame Betreuerin die sich um die Geldangelegenheiten usw kümmert. Meine Tochter ist durch einen Geburtsfehler Kleinhirngeschädigt , aber eigentlich ein sehr selbständiger mensch . Sie hat 8 Jahre lang eine Förderschule besucht , anschliesend eine Ausbildung gemacht als Haushaltsgehilfe , danach hat sie noch 2 Jahre im KH als Stationshilfe gearbeitet und zur Wende dann kahm für sie das plötzliche aus und seitdem bezieht sie eben diese Erwerbsunfähigkeitsrente und ihr Kindergeld. Sie hat gut 3 Jahre lang bei meiner anderen Tochter und deren Tochter den Haushalt gemacht da diese eine Umschulung absolvierte und si alleinziehend war. Naja und dann hat sie eben halt ihre große Liebe gefunden. Mir ist das als Mutter auch nicht leicht gefallen sie da los zulassen aber was tut man nicht alles ür das Glück seines Kindes, zumal sie ja nun auch gute 130 km von mir weg wohnt.
          Nochmals vielen Dank für deine Hilfe

          LG Jana

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            #6
            AW: Hilfe wer kennt sich aus

            Hab mich in der Zwischenzeit mit der betreuerin meiner Tochter auseinander gesetzt . Diese hat sich an ds zuständige Jugendamt gewandt und von dort wurde ihr mitgeteilt das es sich um einen Fehler der sachbearbeiterin gehandelt hat , da diese erst neu war . Die 26 Euro wären also definitiv nur für das betreute Wohnen zu zahlen. So das ich jetzt das gezahlte geld seit ihrem Auszug wieder zurück erstattet bekomme.

            LG Jana

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