Hallo
Ich bin bei der vergeblichen Internet-Reherche zu folgender Frage auf dieses höchst lobenswerte Forum gestoßen:
Bei unserem schwerbehinderten Sohn wurde die kostenlosen Familienversicherung von der KK gestrichen als er 25 wurde. Solange ging es, weil er noch studiert. Nun steht aber im Sozialgesetzbuch (V, §10) dass Behinderte, die sich nicht selbst unterhalten können, ohne Altersbegrenzung bei ihren Eltern mitversichert sein können. Er müsste jetzt beweisen, dass er nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Sein Schwerbehinderten-Ausweis (100%,G,B,H) reicht denen nicht als Beleg. Ich möchte dagegen vorgehen, hätte aber gerne Erfahrungen anderer dazu.
Hat jemand im Forum erwachsene Kinder, die noch familienmitversichert sind? Und wie krank müssen die dazu sein? Oder ist das Gesetz bloße Theorie...?
Fritz
Ratsuchender
Ich bin bei der vergeblichen Internet-Reherche zu folgender Frage auf dieses höchst lobenswerte Forum gestoßen:
Bei unserem schwerbehinderten Sohn wurde die kostenlosen Familienversicherung von der KK gestrichen als er 25 wurde. Solange ging es, weil er noch studiert. Nun steht aber im Sozialgesetzbuch (V, §10) dass Behinderte, die sich nicht selbst unterhalten können, ohne Altersbegrenzung bei ihren Eltern mitversichert sein können. Er müsste jetzt beweisen, dass er nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Sein Schwerbehinderten-Ausweis (100%,G,B,H) reicht denen nicht als Beleg. Ich möchte dagegen vorgehen, hätte aber gerne Erfahrungen anderer dazu.
Hat jemand im Forum erwachsene Kinder, die noch familienmitversichert sind? Und wie krank müssen die dazu sein? Oder ist das Gesetz bloße Theorie...?
Fritz
Ratsuchender