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Familenversicherung erwachsener behinderter Kinder

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    Familenversicherung erwachsener behinderter Kinder

    Hallo
    Ich bin bei der vergeblichen Internet-Reherche zu folgender Frage auf dieses höchst lobenswerte Forum gestoßen:
    Bei unserem schwerbehinderten Sohn wurde die kostenlosen Familienversicherung von der KK gestrichen als er 25 wurde. Solange ging es, weil er noch studiert. Nun steht aber im Sozialgesetzbuch (V, §10) dass Behinderte, die sich nicht selbst unterhalten können, ohne Altersbegrenzung bei ihren Eltern mitversichert sein können. Er müsste jetzt beweisen, dass er nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Sein Schwerbehinderten-Ausweis (100%,G,B,H) reicht denen nicht als Beleg. Ich möchte dagegen vorgehen, hätte aber gerne Erfahrungen anderer dazu.
    Hat jemand im Forum erwachsene Kinder, die noch familienmitversichert sind? Und wie krank müssen die dazu sein? Oder ist das Gesetz bloße Theorie...?

    Fritz
    Ratsuchender

    #2
    AW: Familenversicherung erwachsener behinderter Ki

    Hallo Fritz,
    auf Deine eigentliche Frage kann ich nicht antworten. Aber vielleicht geht die Kasse davon aus, dass er sich irgendwann selbst versorgen kann,weil er studiert hat. In diesem Fall müsste er sich selbst versichern. Eventuell zu Studentenbeitrag.
    LG Gaby

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      #3
      AW: Familenversicherung erwachsener behinderter Ki

      Hallo Fritz,

      auch ich habe keine Erfahrung damit, versuche nur zu kombinieren: Aus meiner Sicht hätte ich auch erst mal den Eindruck, dass - wenn er studieren kann - auch "prinzipiell" fähig ist, sich selbst zu unterhalten. Das macht er ja gerade eben nur nicht, weil er studiert. Denn ihr hofft ja sicher alle, dass er hinterher eine Arbeitsstelle bekommt.

      Was helfen könnte wäre die Feststellung der verminderten Erwerbsfähigkeit, die vom Grundsatz her erst einmal nicht mit dem Grad der Behinderung zu tun hat. Die müsste belegen können, dass er sich nicht selbst versorgen kann, schätze ich.

      Oder hat noch jemand konkrete Erfahrungen?

      Viele Grüße,

      Holger
      Früher www.intakt.info

      jetzt Lehrer an einem Förderzentrum

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        #4
        AW: Familenversicherung erwachsener behinderter Ki

        Hallo Fritz, warum meint Ihr, dass er sich mal nie unterhalten kann? Ist er dazu weder körperlich noch geistig in der Lage? Er studiert, ich gehe also davona us, dass er durchaus einen Job ausüben werden kann, der ihn geistig Fordert und weniger körperlich, falls er körperlich behindert ist. Dann trifft es nicht auf ihn zu, dass er sich nicht selbst unterhalten kann, als Kinder (Erwachsene) die weder körperlich noch geistig dazu je in der Lage sein werden.

        Aber dies ist meine pers. Darstellung

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          #5
          AW: Familenversicherung erwachsener behinderter Ki

          Hallo Fritz,
          welche Behinderung hat denn Euer Sohn, dass Ihr glaubt, dass er sich nicht allein versorgen können wird? Ich selbst bin blind und habe einen Schwerbehindertenausweis mit 100 % und den Merkzeichen g, h, b, bl und rf. Mit 19 Jahren habe ich über den zweiten Bildungsweg eine Ausbildung zur Bürokauffrau angefangen und seit dieser Zeit habe ich mich auch selbst versichert. Zum Leben hatte ich damals Ausbildungsgeld vom Arbeitsamt bekommen und die hatten wohl auch meine Krankenversicherung bezahlt. Auch als ich nach meiner Ausbildung verschiedene Eingliederungsmaßnahmen mitgemacht und erst Arbeitslosengeld und dann Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II bezogen habe, war ich nicht über meine Eltern versichert. Mit einer Riesenhportion Glück und durch ein Praktikum während meiner letzten Eingliederungsmaßnahme habe ich seit dem 01.07.2006 eine Arbeitsstelle und kann meine Krankenversicherung endlich von meinem eigenen Gehalt bezahlen.

          Das war nur meine persönliche Erfahrung mit der Krankenversicherung als erwachsenes schwerbehindertes Kind. Die Frage nach der Familienversicherung nach der Handelsschule stellte sich für uns gar nicht. Meine Eltern wohnen in Mecklenburg-Vorpommern und ich war damals schon in Hamburg gemeldet. Da kommt einem die Vorstellung einer Familienversicherung wahrscheinlich etwas komisch vor. Außerdem waren wir alle froh, dass ich von der AOK in Meck-Pomm wegkonnte und die KK keinen Ärger mehr wegen einer Computerausstattung für mich machen konnte.

          Liebe Grüße

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            #6
            AW: Familenversicherung erwachsener behinderter Ki

            Hallo und herzlichen Dank an alle, die mir geantwortet haben. Wir haben inzwischen Widerspruch gegen die KK erhoben, weil wir der Ansicht sind, dass Wortlaut und Sinn des SGB gelten sollten. In der Begründung haben wir darauf hingewiesen, dass es in der Rechtssprechung den parallelen Fall beim Kindergeld gibt, das muß ohne Altersbegrenzung gewährt werden, wenn das erwachsene Kind mindestens 50 % GdB und Merkzeichen H hat und unfähig ist sich selbst zu unterhalten. Dazu gibt es eine gängige Rechtssprechung (gleicher Wortlaut, bloß anderes Gesetz). Bei der Familienmitversicherung scheint es dazu noch nichts zu geben und deshalb suchen wir Eltern mit studierenden, mitversicherten Kindern und bitten um deren Erfahrungen.
            Viele Antworten, die wir bekamen, auch aus anderen Foren, haben leider einen leicht vorwurfsvollen, bestenfalls tröstenden Touch, wir sollten doch froh sein usw. Dazu folgendes: wir arbeiten beide seit über 30 Jahren in der Arbeit mit Behinderten (Reha) und bekommen auch von dort mit, dass der Wind rauher geworden ist. Behinderte müssen um ihre Rechte kämpfen und sollten nicht schon "die Schere im Kopf haben". Quitschteddy können wir sagen, dass wir es waren, die vor ca. 20 J. eines der ersten Grundatzurteile für computerunterstützte Lesegeräte für Sehbehinderte gegen die Krankenkasse erstritten haben. Wir hätten uns damals ein Forum wie dieses gewünscht. Und sowie unser Sohn selbst Geld verdient, muß er sich ja automatisch versichern.

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              #7
              AW: Familenversicherung erwachsener behinderter Ki

              Zitat von Fritz Beitrag anzeigen
              Hallo
              Ich bin bei der vergeblichen Internet-Reherche zu folgender Frage auf dieses höchst lobenswerte Forum gestoßen:
              Bei unserem schwerbehinderten Sohn wurde die kostenlosen Familienversicherung von der KK gestrichen als er 25 wurde. Solange ging es, weil er noch studiert. Nun steht aber im Sozialgesetzbuch (V, §10) dass Behinderte, die sich nicht selbst unterhalten können, ohne Altersbegrenzung bei ihren Eltern mitversichert sein können. Er müsste jetzt beweisen, dass er nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Sein Schwerbehinderten-Ausweis (100%,G,B,H) reicht denen nicht als Beleg. Ich möchte dagegen vorgehen, hätte aber gerne Erfahrungen anderer dazu.
              Hat jemand im Forum erwachsene Kinder, die noch familienmitversichert sind? Und wie krank müssen die dazu sein? Oder ist das Gesetz bloße Theorie...?

              Fritz
              Ratsuchender
              Ich sehe euch absolut im Recht und hoffe, dass euer Ansuchen gegen die KK durchgeht. Die Vorlage des Schwerbehindertenausweis sollte der KK doch eigentlich reichen, möchte man glauben. (gerade wenn man sich die Grundsätze der Krankenversicherung durchliest)
              Es stimmt, dass Behinderte in letzter Zeit immer mehr um ihre Rechte kämpfen müssen. Ein naher Verwandter von mir ist behindert und durch ihn und seine Mutter merke ich was man alles tun muss um seine Rechte durchzusetzten. Ich hoffe dass sich das irgendwann wieder zum positiven ändert.
              Zuletzt geändert von Andreas; 22.04.2010, 11:36. Grund: Spam-Link entfernt

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                #8
                AW: Familenversicherung erwachsener behinderter Ki

                Wir hatten ähnliches Problem. Unser erwerbloser geistig behinderter Sohn (GdB 80%) sollte aus der Familienversicherung mit 23 Jahren herausfalenn und sich freiwillig versichern. Nach einem klärenden Gespräch mit unserer Krankenversicherung (GEK) ist er nun weiter in der Familienversicherung versichert.

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                  #9
                  AW: Familenversicherung erwachsener behinderter Ki

                  Hallo,

                  mich interessiert dieses Thema auch brennend, mein Sohn wird im Sommer 18 Jahre und da stelle ich mir die Frage, wie das mit der familienversicherung weitergeht. er ist zu 100 Prozent schwerbehindert, geistig und koerperlich, und wird nie alleine zurechtkommen koennen. wenn man einen betreuerausweis hat, reicht das dann nicht aus? hat jemand erfahrung in der richtung?vielen dank !

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                    #10
                    AW: Familenversicherung erwachsener behinderter Ki

                    Hallo,

                    soweit mir bekannt ist, werden die erwachsenen behinderten Kinder, die sich selbst nicht unterhalten können, weiter familienversichert.
                    Die Vorlage des Kindergeldbescheides bei der Kasse sollte als Nachweis genügen.


                    http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_f020.htm

                    Wenn die Eltern dieser familienversicherten Kinder versterben, müssen sie eine eigene Kranken/Pflegeversicherung abschließen. Die Beiträge übernimmt dann i.d.R. der Sozialhilfeträger.
                    Zuletzt geändert von rosifi; 09.01.2011, 11:04.

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                      #11
                      AW: Familenversicherung erwachsener behinderter Ki

                      Hallo,
                      ja das waere schoen, wie ich jedoch in den vorhergehenden berrichten lesen konnte trifft dies nicht immer zu; den meisten versicherten wurde ab dem 23 stgsten lebensjahr gekuendigt!!gilt das gleiche gesetz in baden wuerttemberg wie in bayern? bis 23 bleibt man also auf jeden fall versichert? oder muss man da auch irgendwelche erwersunfaehigkeitsnachweise erbringen? vielen dank fuer eure antwort!

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                        #12
                        AW: Familenversicherung erwachsener behinderter Ki

                        Hallo,

                        schau mal in http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/10.html
                        unter § 10 Abs. 2 Nr. 4 .
                        Belegen mußten wir die Erwerbsunfähigkeit nur bei der Kindergeldstelle. Mit Behindertenausweis und Abschlußzeugnis der Förderschule.
                        Die Kasse verlangte dann nur noch den Kindergeldbescheid.

                        Ach ja, und sollte wider Erwarten eine eigene Versicherung verlangt werden, würden die Beiträge dafür bei der Grundsicherung angerechnet werden.
                        Es würden also für die Eltern so oder so keine zusätzlchen finanziellen Belastungen entstehen.
                        Zuletzt geändert von rosifi; 09.01.2011, 11:24.

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                          #13
                          AW: Familenversicherung erwachsener behinderter Ki

                          vielen dank!!!
                          aber wie du ja vielleicht leider selber weisst, nicht alles was im gesetzbuch steht........

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Familenversicherung erwachsener behinderter Ki

                            OK!!!
                            und ab welchem Alter musstet ihr den Nachweis bei der familienkasse erbringen?
                            Liebe gruesse

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Familenversicherung erwachsener behinderter Ki

                              Zitat von gigida1 Beitrag anzeigen
                              vielen dank!!!
                              aber wie du ja vielleicht leider selber weisst, nicht alles was im gesetzbuch steht........
                              Hallo,

                              vor allem, wenn die Kassen die Gesetze nicht kennen oder ignorieren.
                              Dann haben wir wieder einen Behördenmarathon vor uns . Da hilft dann nur noch eine Beschwerde übers Bundesversicherungsamt http://www.bundesversicherungsamt.de...tml?__nnn=true.
                              Bei meiner Tochter sowie bei einer jungen Frau, die ich betreue, gab es aber keine Probleme.
                              Und wie gesagt, wenn eine eigene KV notwendig wäre, kommt das zu den Grundsicherungsleistugen dazu.
                              Immerhin kostet diese freiwillige KV/PV derzeit um die 220 Euro.
                              Zuletzt geändert von rosifi; 09.01.2011, 11:52.

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                                #16
                                AW: Familenversicherung erwachsener behinderter Ki

                                Zitat von gigida1 Beitrag anzeigen
                                OK!!!
                                und ab welchem Alter musstet ihr den Nachweis bei der familienkasse erbringen?
                                Liebe gruesse
                                Ab dem 18. Lj. mußten wir immer wieder mal einen Schulbescheinigung vorlegen. Nach Abschluss der Schule (meine Tochter ging bis zum 21. LJ) verlangte man dann das Abschlusszeugnis und den Sb-Ausweis. Der jetzige Kindergeldbescheid gilt nun bis auf weiteres. Soweit mir von meiner Betreuten bekannt ist, bekommt man dann alle 5 Jahre wieder einen Antrag auf Weitergewährung des Kindergeldes zugeschickt.

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                                  #17
                                  AW: Familenversicherung erwachsener behinderter Ki

                                  Vielen Dank fuer die Infos!

                                  weiss jemand ob die pflegestufe da irgendeine Rolle spielt?

                                  Kommentar


                                    #18
                                    AW: Familenversicherung erwachsener behinderter Ki

                                    Zitat von gigida1 Beitrag anzeigen
                                    Vielen Dank fuer die Infos!

                                    weiss jemand ob die pflegestufe da irgendeine Rolle spielt?
                                    Hallo ,

                                    ich weiss nur, dass bei uns der Sb.-Ausweis mit einer EM von 100 und den Merkzeichen aG, H, RF und die Anerkennung einer Begleitperson genügt haben.
                                    Die Kindergeldstelle wollte den Pflegegeldbescheid (III) nicht und die Kassen haben ja die Unterlagen.

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                                      #19
                                      AW: Familenversicherung erwachsener behinderter Ki

                                      Hallo gigida,

                                      rosifi hat dir ja schon diese gesetzliche Grundlage genannt:
                                      http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/10.html
                                      "[...](2) Kinder sind versichert
                                      4.
                                      ohne Altersgrenze, wenn sie als behinderte Menschen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches) außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, daß die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind nach Nummer 1, 2 oder 3 versichert war.[...]

                                      Wenn dein Kind allerdings in einer beschützten Werkstätte eine Beschäftigung aufnimmt besteht ab dann eine ganz normale versicherungspflichtige Tätigkeit und es würde dann selber versichert.

                                      Ergänzung:
                                      http://www.sozialgesetzbuch.de/geset...orm_ID=0900200
                                      "
                                      (1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. [...]"
                                      LG, amai
                                      Zuletzt geändert von amai; 09.01.2011, 13:20. Grund: Ergänzung

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