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    Heimunterbringung Kosten?

    Hallo,
    ich habe einen geistig behinderten Sohn (9 Jahre) (gleichzeitig Autist) (Pflegestufe 2 ). Es war für uns nie ein Thema, ihn in "wegzugeben", aber jetzt sind wir am Ende unserer Kräfte. Wir können ihn einfach nicht mehr "handeln" und die Familiensituation wird (bes. für die anderen Kinder) unerträglich.
    Wir müssen ihn deshalb mittelfristig in einer stationären Einrichtung unterbringen. Leider habe ich keinerlei Anhnung, wie das mit der Finanzierung ist. Ich möchte mich gern im Vorfeld "schlau" machen.
    1. Ich gehe mal davon aus, das Pflegegeld (dann Sachleistungen) und Kindergeld in voller Höhe an die Einrichtung geht. Dies wird aber nie langen.
    2. Wir das Einkommen der Eltern geprüft. Gibt es da selbstbehalte (zählt die Düsseldorfer Tabelle?)
    3. Muss das Vermögen der Eltern auf offengelegt werden (Wie sind hier die Grenzen)
    4. Darf das Kind selbst Vermögen haben (z.B. ein Sparbuch) und wie sind hier die Limits.

    Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könnt
    Gruss
    Siggi

    (Das Kindergeld und Pflegegeld dann die Einrichtung bekommt ist klar)

    Bin froh über jeden Hinweis, besonders was man schon jetzt beachten muß.

    #2
    Hallo,

    wenn ihr euren Sohn zumindest zeitweise (Wochenende?) nach Hause nehmt, bekommt die Pflegeeinrichtung nicht das Kindergeld. Mehr kann ich zu deinem Problem leider nicht beitragen.

    Grüsse
    Harald

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      #3
      Hallo Siggi,
      ich versuche mal zu antworten:
      zu 1. Generell bekommt Ihr das Pflegegeld nicht mehr, die stationäre Einrichtung bekommt einen Pauschalsatz von 256.-Euro. Für die Tage, an denen Ihre Euren Sohn zuhause habt, könnt Ihr pro Tag 1/3o des Pflegegeldes beantragen. Das Kindergeld wird nicht abgetreten, Ihr könnt es behalten.
      zu 2. Das Einkommen wird immer dann geprüft, wenn man vom Sozialamt eine Leistung verlangt, also auch die Kosten für einen stationären Aufenthalt beantragt. Es gibt Selbstbehalte für den Haushaltsvorstand von 614.- Euro und 256.- Euro für den Hilfesuchenden und jede weitere Person, die von den Eltern unterhalten wird. Dies wird in einem Rechenverfahren ermittelt. In der Regel habt Ihr bei dem Alter des Sohnes eine sog. häuliche Ersparnis zu zahlen, die sich am Regelsatz für einen 9-jährigen orientiert, das sind zwischen 160.- und 170.- Euro.
      zu 3. Wie schon gesagt, das Vermögen muss offen gelegt werden. Die Vermögensgrenzen werden individuell ja nach Einkommen, Miete und Kinderzahl ermittelt. das ist pauschal nicht zu sagen.
      zu 4. Dein Sohn hat auch eine "Vermögensfreigrenze" von 2.301.- Euro.
      Die Sozialämter sind verpflichtet einen zu beraten, besser wäre es sich an eine Servicestelle in Deiner Stadt zu wenden, sie sind bei den Landesstellen der Reha-Träger angesiedelt.
      Alles Gute weiterhin.
      Gruss Ralf

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        #4
        Hallo Siggi,
        ich versuche mal zu antworten:
        zu 1. Generell bekommt Ihr das Pflegegeld nicht mehr, die stationäre Einrichtung bekommt einen Pauschalsatz von 256.-Euro. Für die Tage, an denen Ihre Euren Sohn zuhause habt, könnt Ihr pro Tag 1/3o des Pflegegeldes beantragen. Das Kindergeld wird nicht abgetreten, Ihr könnt es behalten.
        zu 2. Das Einkommen wird immer dann geprüft, wenn man vom Sozialamt eine Leistung verlangt, also auch die Kosten für einen stationären Aufenthalt beantragt. Es gibt Selbstbehalte für den Haushaltsvorstand von 614.- Euro und 256.- Euro für den Hilfesuchenden und jede weitere Person, die von den Eltern unterhalten wird. Dies wird in einem Rechenverfahren ermittelt. In der Regel habt Ihr bei dem Alter des Sohnes eine sog. häuliche Ersparnis zu zahlen, die sich am Regelsatz für einen 9-jährigen orientiert, das sind zwischen 160.- und 170.- Euro.
        zu 3. Wie schon gesagt, das Vermögen muss offen gelegt werden. Die Vermögensgrenzen werden individuell ja nach Einkommen, Miete und Kinderzahl ermittelt. das ist pauschal nicht zu sagen.
        zu 4. Dein Sohn hat auch eine "Vermögensfreigrenze" von 2.301.- Euro.
        Die Sozialämter sind verpflichtet einen zu beraten, besser wäre es sich an eine Servicestelle in Deiner Stadt zu wenden, sie sind bei den Landesstellen der Reha-Träger angesiedelt.
        Alles Gute weiterhin.
        Gruss Ralf

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