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Sozialer Dienst

Xenia 16.08.2007, 21:31#1
Hallo,

wie schon öfters geschrieben lebt meine 20-jährige Tochter in einem Wohnheim der Eingliederungshilfe. Da sie zum Juli ausgeschult wurde und die Kostenzusage vom Sozialamt für den Wohnheimplatz und die Schul- bzw- Fahrtkosten nur bis zu diesem Zeitpunkt genehmigt waren muss ich jetzt erneut die Kostenübernahme beantragen. Dazu soll jetzt der soziale Dienst eingeschaltet werden, es soll mit der Heimleitung eine Art Hilfeplangespräch geben um die Notwendigkeit der Heimunterbringung und die dazugehörige Tagesbetreuung (Tagesstrukturierende Maßnahme) zu überprüfen. (anhand von einem Fragebogen) Ich hätte ja gerne, dass meine Tochter in eine Förderstätte fahren darf, aber lt. Heimleitung wird das nicht genehmigt weil ja im Wohnheim die Tagesbetreuung angeboten wird. (Hatte ich schon einmal im Forum geschrieben)
Jetzt aber meine Frage: Was kommt mit dem Besuch des sozialen Dienstes auf mich zu? Muss ich jetzt Angst haben, dass meine Tochter das Heim wechseln muss (die Kosten sind in einem Heim der Eingliederungshilfe höher als in einem Heim welches über die Pflegekasse finanziert wird) Wenn der SD der Meinung ist, da gibt es nichts mehr zu fördern, können die dann die Kostenübernahme für die Tagesbetreuung ablehnen und mir einen anderen Wohnheimplatz anbieten?
Ich traue mich ja schon gar nicht mehr nach der Kostenübernahme für eine Förderstätte zu fragen (da kämen noch die Fahrtkosten dazu), ich denke ich muss ja schon froh sein wenn die das jetzige Heim weiter bezahlen.
Ich soll jetzt etwas in den Verlängerungsantrag schreiben, warum meine Tochter unbedingt in diesem Heim bleiben soll, dabei muss ich ja wiederum die "guten tagesstrukturierenden Angebote" erwähnen und das ist ja total widersprüchlich mit meinem Wunsch dass sie in eine Förderstätte fahren soll. Außerdem bin ich ja gerade am planen evtl. in ein anderes Bundesland zu ziehen und weiss noch gar nicht, wie lange sie noch in dem jetzigen Heim bleiben soll.
Ich weiss gar nicht so recht was ich in den Antrag schreiben soll, ohne dass mir hinterher vom Amt ein "Strick draus gedreht wird" und vorallem wie ich mich beim Besuch des SD verhalten soll. Hat jemand damit schon Erfahrung gemacht?:heul:
HHelmutS 18.08.2007, 11:17#2
AW: Sozialer Dienst

Hallo Xenia,

was bei dem Gespräch mit dem SD heraus kommt kann man kaum vorhersagen. Je nachdem wie die Herrschaften eingestellt sind, bekommt man die für die Kostenträger billigste, oder eine für den Behinderten bessere Lösung angeboten.

Ich an deiner Stelle würde mir vorher Wohnstätten und eine WfB mit Förderbereich für schwerstbehinderte ansehen, mit deren Sozialdiensten sprechen, und dann entscheiden.

Im Zweifelsfall würde ich das von einem Richter,.. = ggf. Klagen,... aber sicher nicht vom Kostenträger selbst entscheiden lassen.

Bei der Lebenshilfe.de oder hier http://www.bvkm.de/0-10/index,start.html gibts Infos über das Recht auf 2 Lebenswelten ( Wohnen u. Arbeiten ) für Behinderte.

:-) Helmut
Inge 20.08.2007, 08:02#3
AW: Sozialer Dienst

Hallo Xenia,

es gibt ein Gerichtsurteil:
Nach Ansicht des Gerichts wäre der weitere Besuch der Förderstätte erst in Frage gestellt, wenn eine gleichwertige, angemessene Förderung in der Wohnstätte gewährleistet sei. [...]
Den Link mit dem gesamten Text dazu findest Du bei der Lebenshilfe.
Es ist gut, dass Du die Unterschiede zwischen den beiden Einrichtungsarten kennst, und das Recht Deiner Tochter kannst und solltest(!) Du notfalls auch einklagen. Es wäre schön, wenn Du uns hier über den weiteren Verlauf informierst, da in Unterfranken diese Praxis, Menschen mit hohem Hilfebedarf in Pflegeheimen unterzubringen, sehr stark 'im Kommen' ist ...