Hallo,
meine 20 jährige Tochter lebt in einem Wohnheim für Schwerbehinderte und kommt regelmässig zu uns nach Hause. Das Wohnheim ist 55 km weit entfernt und bisher wurde sie immer von mir mit dem Auto abgeholt und wieder zurückgebracht. Da sie nicht alleine sitzen kann und auf den Rollstuhl mit Sitzschale angewiesen ist, stellt dies für mich inzwischen ein großes Problem dar, da ich kein Auto habe, wo der Rolli ganz reingeschoben werden kann. D. h. sie sitzt dann immer auf dem Vordersitzt (mehr schlecht als recht) und der Rolli plus Lagerungsteile sind hinten im Auto verstaut. Mitfahren kann dann von meiner Familie niemand mehr. Vom Sozialhilfeträger in Baden Württemberg bekomme ich im Jahr 6 Heimfahrten mit 30 Cent pro km bezuschusst. Wie mir die Mitarbeiter im Wohnheim erzählten, bekommen die anderen Bewohner Heimfahrten mit dem Taxi bezahlt (Rollstuhltaxi). Meinen Antrag auf Taxibeförderung lehnte das Sozialamt ab mit der Begründung, die anderen Bewohner hätten ihren Antrag noch vom LWV genehmigt bekommen und sie würden mir nur den Zuschuss bezahlen (welcher natürlich für eine Taxiheimfahrt nicht ausreicht !) und ich könne das Geld selbst nehmen oder ein Taxi davon bezahlen. Weiss jemand, ob es einen Paragraphen im SGB gibt, dass die Taxifahrten übernommen werden müssen wenn die anderen Bewohner diese auch bekommen, bzw. die Sicherheit meiner Tochter in meinem PKW nicht ausreichend gewährleistet ist?
Liebe Grüße
Xenia
meine 20 jährige Tochter lebt in einem Wohnheim für Schwerbehinderte und kommt regelmässig zu uns nach Hause. Das Wohnheim ist 55 km weit entfernt und bisher wurde sie immer von mir mit dem Auto abgeholt und wieder zurückgebracht. Da sie nicht alleine sitzen kann und auf den Rollstuhl mit Sitzschale angewiesen ist, stellt dies für mich inzwischen ein großes Problem dar, da ich kein Auto habe, wo der Rolli ganz reingeschoben werden kann. D. h. sie sitzt dann immer auf dem Vordersitzt (mehr schlecht als recht) und der Rolli plus Lagerungsteile sind hinten im Auto verstaut. Mitfahren kann dann von meiner Familie niemand mehr. Vom Sozialhilfeträger in Baden Württemberg bekomme ich im Jahr 6 Heimfahrten mit 30 Cent pro km bezuschusst. Wie mir die Mitarbeiter im Wohnheim erzählten, bekommen die anderen Bewohner Heimfahrten mit dem Taxi bezahlt (Rollstuhltaxi). Meinen Antrag auf Taxibeförderung lehnte das Sozialamt ab mit der Begründung, die anderen Bewohner hätten ihren Antrag noch vom LWV genehmigt bekommen und sie würden mir nur den Zuschuss bezahlen (welcher natürlich für eine Taxiheimfahrt nicht ausreicht !) und ich könne das Geld selbst nehmen oder ein Taxi davon bezahlen. Weiss jemand, ob es einen Paragraphen im SGB gibt, dass die Taxifahrten übernommen werden müssen wenn die anderen Bewohner diese auch bekommen, bzw. die Sicherheit meiner Tochter in meinem PKW nicht ausreichend gewährleistet ist?
Liebe Grüße
Xenia
