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18 und dann ??

Andrea Wolf mit Christina 03.03.2007, 18:43#1
Hallo,
heute wende ich mich mal mit einer Frage an euch !

Unsere Tochter wird in diesem Jahr 18 Jahre alt. Sie hat das Rett-Syndrom und ist in Pflegestufe 3 eingestuft. Was muß ich beachten und was kommt neues auf uns zu ( Grundsicherung , Vormundschaft , Krankenversicherung , Kindergeld ??.
Danke schon mal im Voraus und liebe Grüße aus der Rhön

Andrea
Yvonne 03.03.2007, 23:07#2
Hallo Andrea,

meine Tochter wird erst 13 und somit habe ich damit noch keine Erfahrung.
Hier aber mal Links zu Intakt wo du schon ein bisschen was findest. Ich hoffe, dass du hier noch Antworten bekommst von Eltern die bereits Erfahrung haben.
Betreuungsrecht
Kindergeld für volljährige behinderte Kinder
Grundsicherung
Soviel ich weiss bleibt das Kind in der Familienversicherung, sofern es kein Einkommen hat. Ich hoffe, dass kann hier jemand bestätigen.

Liebe Grüße

Yvonne
Inge 04.03.2007, 10:30#3
Hallo,
das Kind bleibt in der Familienversicherung, die Betreuung wird normalerweise gerichtlich und von einem Amtsarzt überprüft (ist beim RS aber kein Problem). Bei der Grundsicherung ist wichtig, dass Christina kein Vermögen hat, da dies erst verwendet werden muss, bevor es GS gibt. Kindergeld wird weitergezahlt; da musste ich den SB-Ausweis und einen Nachweis über das Pflegegeld vorlegen.
Falls Du noch spezielle Fragen hast, bemühe ich mein Gehirn noch mal