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Kindergeldanspruch für Betreuer/Bruder

nassivet 23.01.2007, 14:05#1
Hallo,

in folgender Problematik befinde ich mich derzeit:
Meine Mutter ist letztes Jahr verstorben, so dass ich die Betreung für meine behinderte (down-syndrom) Schwester alleine übernommen habe. Da nach der Scheidung der Eltern der Kontakt nicht sehr stark zu unserem Vater war, dachte ich dass ich Kindergeld für meine Schwester beantragen könnte. Leider wurde dieser Antrag nun abgeleht.

Was kann ich in dieser Situation machen? Im Internet finde ich meistens diesen Textausschnitt:
"Neben der Eltern können auch Pflegeeltern sowie Geschwisterkinder, die nach dem Tod beider Elternteile das behinderte Geschwisterkind betreuen, Kindergeld beziehen."

Es besteht derzeit kein Kontakt zum Vater.
Für Hilfe und Tipps wäre ich dankbar.

nassivet
Guenther 23.01.2007, 19:13#2
Vielleicht hilft dir folgendes Link
http://www.arbeitsagentur.de/nn_2290....nn=true

Im Abschnitt "Pflegeltern" heißt es: "Man kann auch Pflegeelternteil für eigene Geschwister sein". Trifft das vielleicht zu? Der Sachbearbeiter der Arbeitsagentur wird das vielleicht übersehen haben.
MfG
Günther
nassivet 23.01.2007, 19:30#3
Vielen Dank für den Hinweis.

Das Problem ist hierbei nur, dass meine Schwester vollstationär in einer Wohngruppe untergebracht ist und nicht direkt bei mir lebt.
(Wobei behinderte Menschen ja ein Anrecht auf Kindergeld haben, auch wenn sie vollstationär untergebracht sind.)
Und in diesem Absatz von Pflegeeltern gesprochen wird, die jemanden bei sich in der Familie aufgenommen haben.

oder sehe ich dass vielleicht falsch?

nicolas
Guenther 23.01.2007, 20:21#4
Hallo Nicolas,
dann erscheint mir das schon schwierig. Eventuell kannst du argumentieren, dass deine Schwester ja bei dir ihre Ferien und Wochenenden verbringt. Damit könnte der Satz
"Eine bestehende Zugehörigkeit zu einem Haushalt wird allerdings durch eine vorübergehende auswärtige Unterbringung wegen Schul-/Berufsausbildung oder Studium des Kindes nicht unterbrochen."
unter dem gleichen Link einschlägig sein. Aber zwingend erscheint mir diese Logik nicht.
Holger 25.01.2007, 15:17#5
Hallo Nicolas,

mit welcher Begründung wurde der Kindergeldanspruch für dich eigentlich abgelehnt? Damit dass das dein Vater bekommt bzw. bekommen soll und du so lange noch kein Anrecht darauf hast oder war das gar kein Thema?

Wollte gerade noch bei Arbeitsagentur anrufen, um mal nachzufragen und den Fall zu schildern, doch "Die Rufnummer, die Sie gewählt haben, ist regional begrenzt uns aus Ihrem Vorwahlbereich nicht verfügbar." Das nenn ich mal wieder Service!

Viele Grüße,

Holger