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Zuzahlung bei Heimunterbringung von erw. Kindern?

Gast 10.09.2006, 20:17#1
Hallo,
meine Schwester (51 J.) lebt seit einigen Wochen in einem Wohnheim für geistig Behinderte.
Meine Mutter würde gerne wissen in welcher Höhe sie sich max. monatlich an den Heimkosten beteiligen muss. Gibt es da überhaupt eine Obergrenze, oder gehen die Träger z.B. auch an Erspartes?
Schon jetzt Danke für eure Auskunft!

 
Schöne Grüße
Sigrid
Guenther 10.09.2006, 21:37#2
Hallo Sigrid,

der Unterhaltsanspruch von behinderten "erwachsenen Kindern" gegenüber ihren Eltern ist gemäß §94 Abs 2 SGBXII begrenzt auf 20 € in Bezug auf Lebensunterhalt (Wohnung, Nahrung, etc) plus 26 € in Bezug auf Pflege und die sogenannte Eingliederungshilfe (also Leistungen, welche die Auswirkungen der Behinderung mindern sollen). In Summe also 46 €. Und nur diesen Unterhaltsanspruch kann der Sozialhilfeträger auf sich überleiten. Deine Mutter sollte also damit rechnen, jeden Monat 46 € zahlen zu müssen. Aber auch nur, wenn sie selbst dazu finanziell in der Lage ist. Das ist sie z.B. nicht, wenn sie selbst Hilfe zum Lebensunterhalt bekommt. Oder wenn die Zahlung eine "unbillige Härte", so der Gesetzestext, wäre. Die Beträge sind im Übrigen so im Gesetz genannt und verändern sich wenn sich das Kindergeld ändert.

Viele Grüße
Günther