[...] Die Nachbarn müssten, worauf ebenfalls schon mehrfach hingewiesen worden sei, Schreie oder sonstige Äußerungen behinderter Menschen in einem allgemeinen Wohngebiet unabhängig davon hinnehmen, ob sie dies als störend empfinden würden. [...]Quelle und kompletter Text: VG Koblenz
Volltext des Urteils
