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Inklusion (?)

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    #26
    Bayerns Bezirketagspräsident Josef Mederer äußerte in einer Pressekonferenz, dass man auch Grenzen der Inklusion anerkennen müsse. Ein mehrfach schwerbehinderter Mensch könne nicht in einer freien Wohngruppe leben, sondern müsse aufgrund der Schwere der Behinderung nach wie vor in entsprechenden Facheinrichtungen betreut werden. [...]
    Quelle und kompletter Text: IG Inklusives Wohnen

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      #27
      [...] In der Begründung führt der Bezirk Unterfranken aus, dass das MDK-Gutachten zeige, dass Leistungen zur Teilhabe bei Martin Hackl wegen des Pflegegrads 5 und seines allumfassenden Pflegebedarfs nicht in Frage kommen. [...]
      Quelle und kompletter Text: kobinet

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        #28
        Hallo Inge,

        verstehe ich das jetzt richtig, dass der Bezirk Unterfranken sich weigert Teilhabeleistungen zu erbringen, weil ein Pflegegrad von 5 vorliegt?

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          #29
          Liebe Inge,
          auch ich habe entsetzt diese Nachricht gelesen. Wie menschenverachtend und zynisch hier Menschenrechte einfach verweigert werden!

          Ich überlege die ganze Zeit, was das für Menschen sind, die solche Entscheidungen treffen und sich solche hanebüchene "Begründungen" ausdenken.

          Ich wünsche den Betroffenen einen schnellen und umfassenden Erfolg vor Gericht, denn ich hoffe doch sehr, dass die offensichtliche Zermürbungstaktik nicht greift und sie sich nicht entmutigen lassen.

          Genau, Kirsten, es wird u.A, als "Begründung" angeführt, der Antragsteller sei so schwer behindert, dass seine (zeit-)aufwändige Pflege ihm gar keine Zeit zur Teilhabe lasse.

          LG, amai

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            #30
            Ich erlaube mir hier aus dem Grundgesetz zu zitieren:
            I. Die Grundrechte

            Artikel 1

            (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

            (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

            (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

            Artikel 2

            (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

            (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

            Artikel 3

            (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

            (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

            (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

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              #31
              Wenn ihm keine Zeit zur Teilhabe bleibt, er zu teuer wird und am Ende nur noch lebt, wo bleibt hier die Menschenwürde? Diese Entscheidung muss von allen Verbänden auf den Prüfstand gestellt werden. Das geht gar nicht!

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                #32
                In Unterfranken wird man ganz einfach in die emotionale Ecke gestellt, wenn man von Menschenwürde und vor allem einer angepaßten Bedarfsdeckung spricht. Mehr als das mindest notwendige wird in Unterfranken bereits als Luxus deklariert, welchen man der Gesellschaft nicht zumuten kann. Ich versuche und werde immer wieder mit den Verantwortlichen in Kontakt treten. Leider hört man mir nur zu und was ich als Antwort bekomme ist schwer und immer schwerer zu verarbeiten, weil die Schiene immer weiter auseinander geht und nun offensichtlich Menschen mit hohem Pflegebedarf aus der Teilhabe entfernt werden (sollen)? . Genauso haben wir die Gefahr so vorausgesehen und genau so ergreift Unterfranken nun die Chance am Schopf. Wie kann ein Bezirkstagspräsident, solche Schritte politisch innerhalb seiner christlichen Partei überhaupt noch vertreten? BTHG und Pflegestärkungsgesetz machen für vieles den Weg frei. In diesem Fall den Weg in die Einsamkeit.

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                  #33
                  Hallo zusammen,

                  es ist schon sehr bezeichnend, wenn sich zum gleichen Zeitpunkt Bezirketagspräsident Mederer im Vorfeld der Vollversammlung des Bayerischen Bezirketags unter dem Motto „Inklusion geht alle an!“ zu den "Grenzen der Inklusion" für schwerstbehinderte Menschen äußert. Das zeigt deutlich, wie die Zukunft für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf aussehen soll.
                  Schwerstbehinderte Menschen sind - ungewollt oder gewollt? - beim Teilhabegesetz und anderen Gesetzen schlicht und einfach nicht berücksichtigt worden. Deshalb besteht zunehmend die Gefahr, dass die Betroffenen künftig wieder gegen den Status „Pflegefall“ kämpfen müssen.
                  Ich finde das belastend, beängstigend und wirklich bedrohlich!

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                    #34
                    Schaut mal das Video und den Blogpost von Alessia an:

                    https://newwod.de/post3.html

                    Was für eine starke und mutige Frau. Habe riesen Respekt!

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                      #35
                      Hallo Muschel,

                      wir alle haben hier vor dem menschlichen Leben Respekt. Egal wie schwer oder es auch auf Außenstehende wirkt. Jeder Mensch entsteht, damit das Leben weiter geht. Der eine Mensch wird Bundekanzler, der andere Facharbeiter, ein weiterer vielleicht Lehrer und wieder andere sind durch individuelle Umstände auf Hilfe und Unterstützung beim bewältigen des jeweiligen Lebens angewiesen.
                      Was wir brauchen ist eine individuelle Unterstützung ohne zu bewerten, ob es der eine oder andere überhaupt wert ist, dass man ihm die individuellen Hilfen zugesteht. Daran müssen und werden wir auch hier immer weiter arbeiten. Es darf keinen Unterschied geben, wenn es um das Thema Wohnen geht. Es darf keine Bewertung des Anspruchs auf soziale Kontakte und Förderung geben, wenn es um finanzielle Hilfen geht.
                      Bleiben wir dran. Die Zukunft hat viel vor mit uns und wir sind ein Teil davon.

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                        #36
                        Die Freiheit der Wahl

                        Behinderte haben nicht immer die Wahl, wenn es um ihre Lebensumstände geht. Sie werden meist in speziellen Einrichtungen betreut und dort Wohnheimen und Arbeitsstellen in Werkstätten zugewiesen. Oft scheint das kaum anders möglich zu sein, schon weil viele je nach Behinderungsgrad gar nicht in der Lage sind, ihre Wünsche adäquat zu äußern.
                        Doch die Selbstbestimmung ist ein hohes Gut. Seit 2008 ist sie in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen verankert, die auch die Bundesrepublik unterzeichnet hat. Artikel 19 besagt, dass Menschen mit Behinderungen ein Recht darauf haben, mit den gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben. Doch was sind die Wünsche Behinderter? Und wie kann man sie herausfinden, wenn ein Behinderter so stark beeinträchtigt ist, dass er sie gar nicht äußern kann? [...]
                        Quelle und kompletter Text: bnn

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                          #37
                          In Unterfranken
                          werden Wünsche gar nicht erst in den Raum gestellt. Die Realität ist, dass Menschen mit hohem Hilfebedarf in Wohnheimen separiert untergebracht werden. In diesen speziellen Einrichtungen, Fachkräfte aber fehlen, Hilfekräfte mit viel Empathie die Verantwortung des Trägers und Leistungsträger übernehmen, ohne sich überhaupt dieser bewusst zu sein.
                          Überstunden überbrücken die vielen Löcher in der Pflege. Arbeitsverträge auf Zeit, unendliche Überstunden und hoher Druck schaffen keinen Anreiz mehr, in der Pflege zu arbeiten. Der Knochenjob wird bis an die eigene körperliche und persönliche Grenze erfüllt.

                          Menschen sitzen in Gruppen stumm und schaukelnd herum. Menschen, die vor dem Eintritt in ein Wohnheim noch lebensbejahende und fröhliche, sowie bestens geförderte Individuen waren.

                          Die Motivation von Eltern, etwas dagegen zu tun und nicht nur stumm wegzusehen, hauptsache dass Kind wird betreut, schafft ebenfalls keine Basis etwas zu ändern. Die Verantwortlichen sitzen es aus, Krankenkassen sehen über Unfälle hinweg und am Ende waren es ja doch bloß Menschen, wo es doch besser war, dass es zu Ende mit ihnen ging. Es wäre ja doch kein Leben gewesen.

                          Stimmt, es hätte ein normales Leben unter bestimmten Umständen sein können, aber das hat die Gesellschaft ihnen nicht zugestanden, weil es zu teuer gewesen wäre.

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