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Recht auf Förderung und Begutachtung für Autist

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    Recht auf Förderung und Begutachtung für Autist

    Eltern gewinnen vor Gericht gegen Schulbehörde
    Ihr autistischer Sohn hat ein Recht auf eine individuelle Förderung und eine professionelle Begutachtung – wegweisend für viele Fälle
    [...] Bisher galt Autismus nicht als sonderpädagogischer Förderbereich. Das Verwaltungsgericht entschied nun, dass das Fehlen des Wortes Autismus im Schulgesetz nicht so interpretiert werden dürfe, dass der Gesetzgeber für Kinder mit dieser Art der Behinderung keine spezifische Förderung zulassen wolle. Im Gegenteil: „Nur eine solche Auslegung entspricht auch der Zielsetzung (...) das Recht behinderter Menschen auf Bildung gemäß Artikel 24 der Behindertenrechtskonvention umzusetzen.“ [...]
    Quelle und kompletter Text: Welt

    #2
    Toll!!!

    Leider ändert das nichts daran, dass Nachteilsausgleiche mit der Schule "ausgehandelt" werden müssen.Und wenn die Schule nicht will, dann gibt es eben keinen.

    LG Andrea

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      #3
      Hallo Andrea,

      ja, das ist übel. Egal, welche Erfolge Eltern erstreiten, irgendwas oder -wer kommt trotzdem quer...

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