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Asperger Hilfe Antrag I-Helfer Grundschule

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    Asperger Hilfe Antrag I-Helfer Grundschule

    Hallihallo,

    ich hatte heute einen Termin bei der Rektorin unserer Grundschule, damit wir schnellstmöglich einen Antrag auf Integrationshilfe für Sohnemann stellen können. Da wurde ein totaler Wirbel drum gemacht von der Rektorin mit Termin usw. und dann wird mir nur ein vorbereitetes Antragsschreiben vorgelegt, das ich unterschreiben sollte, was inhaltlich total dünn war, von den vielen Rechtschreibfehlern mal abgesehen. Bin gerade wirklich ein wenig verärgert. 1. Hätte ich solch ein Anschreiben von vornherein selber fertigen können und dann auch noch besser (was ich jetzt natürlich auch tun muss und werde). In dem Antrag wird nur die Bitte nach einer Schulassistenz (es wurde noch nicht einmal der § angeführt und Schulassistenz ist für mich so vage) aufgeführt und als Begründung (neben der Kopie des Gutachtens vom Kinderpsychiater), es bestehen Probleme im sozial-emotionalen Bereich.

    Mein Gefühl sagt mir, dass das so nicht richtig sein kann. Oder reicht das schon vollkommen aus bei einer Asperger (und LRS) Diagnose? Ich lasse mich gern eines besseren belehren. Mir persönlich ist z. B. aber wichtig, dass der Antrag nicht nach § 35, sondern nach § 35 a SGB gestellt wird.

    Habt ihr Tips, wie ich den Antrag schreiben kann und wie ausführlich er sein soll? Es fällt mir etwas schwer im Detail zu beschreiben, wobei er so alles in der Schule HIlfe benötigt, um offen zu sein. Ich bin ja nicht dabei.

    Und abschließend noch eine Frage, die Lehrer unseres Sohnes haben mich um Infomaterial über Asperger gebeten. Kann ich irgendwo (gute) Broschüren für die Lehrer erhalten? Habe schon begonnen aus meinen neu zugelegten Büchern etwas zu kopieren, aber dachte, evt. gibt es gutes Infomaterial?

    ganz viele Grüße

    von Maja


    #2
    Hallo Maja,
    für einen Antrag auf einen I-Helfer/ Schulbegleiter, kannst du auch Eingliederungshilfe nach § 53 Abs.1 SGB XII, beim Sozialamt beantragen.
    Autismusspezifische Förderung kannst du auch beantrage

    Dein genannter § 35a SGB VIII, bezieht sich ja auf das Kinder u. Jugendhilfegesetz.

    Welcher Paragraph für euch zutrifft bzw. welches Amt zuständig ist kann (bei uns war das so) davon abhänegen, was genau im Befund steht. Der IQ-Wert gilt wohl als Richtwert, dafür, ob eine seelische (JA) od. eine geistige (SA) Behinderung vorliegt.

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      #3
      Hallo patiko

      Erstmal danke. Oh ich weiss gar nicht genau welcher Paragraph nun zutrifft. Ich dachte der 35 a sei für seelisch behinderte Kinder. Sohnemanns Intelligenz ist bei 91 also durchschnittlich insgesamt wobei das arbeitsgedächtnis als Teilbereich unterdurchschnittlich ist .

      Ach so und kannst du.mir das mit der autismusspezifische. Förderung erklären? Wofür ist es? Wie sieht die Förderung aus? Wo beantragt mA diese?????
      LG maja

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        #4
        Hallo maja,
        die autismusspeziefische Förderung, dient dazu erstmal, das die Kinder selbst verstehen, wieso sie anders sind und Hilfestellungen im Alltag zu geben. Das ist dann auch etwas längerfristiger.
        Dazu wird ein Förderplan aufgestellt...ich weis ja nicht, wo die Defizite bei deinem Sohn liegen, gewisse Sachen kann man trainieren -> das macht die Förderung.

        Beantragen kannst du diese ebenfalls, als Eingliederungshilfe bei Sozial- od. Jugendamt -> ich denke eher bei euch wird man von einer seelischen Behinderung ausgehen.
        Genau kann man dir das aber im Sozialamt sagen.

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          #5
          Hallo patiko

          Ah Danke nochmal. Manchmal habe ich einfach ein Brett vorm Kopf. Der Antrag ist diese Woche nämlich schon von ATZ beim Sozialamt gestellt worden wegen der aurismusspezifischen Therapie. .. manchmal verwirren mich diese ganzen Teilbereiche und Baustellen bei uns einfach.

          LG maja

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            #6
            Hallo Maja,
            ich denke das ist eine autismusspeziefische Förderung was das ATZ beantragt hat, ob dies auch auf einen Schulbegleiter beinhaltet, weis ich jetzt nicht...kenne ja die Absprachen nicht.
            Am besten noch mal nachfragen....Einen Schulbegleiter beantragen eigentlich die Eltern.

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