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Einzelbeförderung in die Förderschule

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    Einzelbeförderung in die Förderschule

    Hallo,

    ich hoffe, dass mir hier jemand weiter helfen kann. Meine Tochter ist autistisch und schwerhörig. Es gibt Schwierigkeiten beim Beantragen einer Einzelbeförderung. Wir sind vor kurzem umgezogen und zuvor wurde meine Tochter mit dem Taxi zur Schule gebracht. Die Regelschule im Nachbarort wollte sie nicht aufnehmen, angeblich weil sie auch zuvor eine Förderschule besucht hat (das Schulamt hat abgelehnt).

    Jetzt soll sie eine Förderschule besuchen und man verlangt von mir, dass ich sie täglich bis zum (Schul)Bus bringe und auch dort abhole. Es sind ca. 650m zu gehen ohne Gehweg auf einer schmalen Straße. Dies empfinde ich als Zumutung. Ich würde sie auch nie allein diesen Weg dort gehen lassen. Hat sie einen Anspruch auf ein eigenes Taxi wie zuvor (anderes Bundesland) oder muss ich tatsächlich mitgehen, was aber von mir aus nicht möglich sein wird?

    Der Antrag auf eine Schulbegleitung ist noch nicht entschieden.

    #2
    AW: Einzelbeförderung in die Förderschule

    Hallo!

    Erstmal herzlich willkommen!

    Hat sie einen Anspruch auf ein eigenes Taxi wie zuvor (anderes Bundesland) oder muss ich tatsächlich mitgehen, was aber von mir aus nicht möglich sein wird?
    Ist die Angabe in Deinem Profil Euer jetziges Bundesland?

    Bzgl. Schülerbeförderung gibt es für behinderte Schüler/innen Sonderregelungen, die sind bundeslandabhängig, weil Schule Länderrecht ist.

    In Hessen:

    http://www.rehakids.de/phpBB2/viewto...elungen#752100

    Wenn die Eltern das Kind selber bringen müssten, wäre das eine Benachteiligung und damit ein Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel 3, letzter Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden", denn ein nicht behindertes Kind geht alleine in die Regelschule in Wohnungsnähe.

    Die Schülerbeförderung eines autistischen Kindes im normalen Schulbus ist außerdem unabhängig vom Hinbringen müssen zur Haltestelle für das Kind behinderungsbedingt ein sehr hoher Stressfaktor und kann es selbst und andere gefährden, aus diesen Gründen:

    http://www.rehakids.de/phpBB2/viewto...183878#1183878

    Beantrage das schriftlich, Musterbrief.

    http://www.rehakids.de/phpBB2/viewto...243528#1243528

    entsprechend auf das hessische Schulgesetz abändern, siehe im ersten Link oben das blaue.

    Der Antrag auf eine Schulbegleitung ist noch nicht entschieden.
    Bei welchem Kostenträger, Jugend- oder Sozialamt? Wann habt Ihr beantragt?

    Wenn abgelehnt wird, nicht einfach hinnehmen, sondern dagegen wehren, Widerspruch einlegen, ggf. auch nicht vor eine Klage zurückscheuen. Ablehnungen haben System. Lies dazu mal hier:

    http://www.rehakids.de/phpBB2/viewto...478718#1478718 ab dem 3. Link.

    Und auch hier gilt, nicht mit einer Ablehnung abspeisen lassen, Widerspruch einlegen. Man kann und sollte so etwas grundsätzlich schriftlich machen, Telefonate würde ich nur führen, wenn es gar nicht anders geht. An Telefonate bzw. deren Inhalte erinnert man sich auf Ämter nicht unbedingt gerne.

    Liebe Grüße

    Annette

    Kommentar


      #3
      AW: Einzelbeförderung in die Förderschule

      Hallo Samantha,

      zuerst einmal ein herzliches Willkommen im Forum und ich bin mir sicher, dass du hier bei uns erst einmal gut aufgehoben bist mit deinen Fragen. Die erste Antwort und weiterführende Links hast du ja auch schon als Reaktion bekommen.
      Sicher folgen noch weitere Info`s.
      Kleine Anmerkung von mir, bei uns in Unterfranken ist mir solch ein Fall auch bekannt.

      Kommentar


        #4
        AW: Einzelbeförderung in die Förderschule

        Moin!

        Vielen Dank für die schnelle Antwort.

        Zitat von Blautopas Beitrag anzeigen
        Ist die Angabe in Deinem Profil Euer jetziges Bundesland?
        Ja, wir wohnen jetzt in H. Zuvor hat meine Tochter in einem anderen Bundesland eine Förderschule besucht. Weder dort noch hier war eine Inklusion möglich. Gründe: Die Klassen seien in den Regelschulen zu groß, eine optimale Beschulung sei nicht möglich und sie hat ein Lerndefizit. Sie war bedingt durch den Umzug/Renovierung/Wohnungsübergabe/Zusammenzug (zweifache Wohnungsauflösung) seit einigen Monaten nicht mehr in der Schule und man erinnert mich an die Schulpflicht. Auch wird behauptet, ich hätte die Pflicht, eine Beschulung zu gewährleisten unabhängig vom Schulweg.

        Ich habe noch nie gehört, dass man sein Kind täglich zum Bus bringen und abholen muss. In meinem Bundesland gab es Busverbindungen, die aber etwas umständlich waren, so dass eine Beförderung mit einem Taxi durch die Stadtverwaltung genehmigt wurde. Es war nur ein Attest des Kinderarztes nötig und ein Gespräch beim Gesundheitsamt.

        Ob dieser Kleinbus nur behinderte Kinder transportiert, ist mir nicht bekannt, nur, dass er nur bestimmte Haltestellen anfährt und die Kinder wahrscheinlich direkt zur Schule befördert. Wo die Haltestelle sich genau befindet, ist mir noch nicht klar.

        Am Wohnort befinden sich weder Regelschule noch Förderschule - meine Tochter muss also in den Nachbarort. Mir wäre es lieber, sie ginge in die Regelschule mit Schulbegleitung, denn sie wird auch in der Förderschule überfordert sein, zumal sie 6 Stunden täglich dort verbringen muss. Ich wünsche mir einen reduzierten Unterricht für sie, denn ich bin der Meinung, dass nicht alle Stunden so wichtig sind. Sie kann sich einfach nicht so lange konzentrieren, hat Schwierigkeiten mit dem ständigen Stundenwechsel, hat kein Zeitgefühl und braucht sehr viel Zuwendung und Motivation, dass auch in einer kleineren Klasse nicht gewährleistet wird, wie ich erfahren konnte. In der Grundschule habe ich sie selbst einige Monate in der Schule begleitet, was dann später eine andere Schulbegleitung übernahm. Darauf folgte Diagnosestellung und einige Monate teilstationärer Aufenthalt, danach 2 Jahre Ganztagsbetreuung und Beschulung innerhalb einer therapeutischen Einrichtung, womit ich aber nicht wirklich einverstanden war. Danach folgten einige Umzüge. Seitdem besucht sie Förderschulen in verschiedenen Bundesländern und hat viel Unterricht versäumt. Mit dem Verhalten von Autisten kennen sich aber die wenigsten in den Förderschulen aus.

        Wie kann ich es erreichen, dass der Unterricht reduziert wird? Wenn dies nicht erfolgt, wird durch die teilweise zeitbedingte Überforderung eine Verweigerung des Kindes die Folge sein. Sie lernt nicht unter Zwang.


        Bei welchem Kostenträger, Jugend- oder Sozialamt? Wann habt Ihr beantragt?
        Jugendamt/Landkreis

        LG
        Samantha

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          #5
          AW: Einzelbeförderung in die Förderschule

          Hallo Samantha,

          ich denke, dass die Rechtslage in Hessen nicht soviel anders sein dürfte als in Bayern. In Bayern ist es so: Wenn das Kind mit Schulbegleiter in die Regelschule geht, wird der Schulbegleiter auch für die Schulwegbegleitung genehmigt. Viele Eltern in Bayern, deren Kinder den Schulweg mit Bus oder zu Fuß/Fahrrad nicht schaffen, fahren auch im Privatauto des Schulbegleiters mit. Die Arbeitszeit des Schulbegleiters für den Schulweg wird dabei von den Bezirken als Träger der Eingliederungshilfe finanziert. Versicherungstechnisch haben die Eltern damit in der Regel auch kein Problem. Alternativ kann man bei der Kommune einen Antrag auf Finanzierung eines Einzeltaxis stellen oder rechtlich einklagen. Problem ist wohl eher, dass die Kommunen abwartend sind, ob Eltern tatsächlich den Rechtsweg bestreiten. Das bayerische Kultusministerium betont jedenfalls immer das Recht auf Einzeltaxi, in der Praxis kenn ich aber kein Regelschulkind, das so befördert wird, vereinzelt wird es das aber sicher schon geben. Wichtig: Stellungnahme eines Kinderarztes einholen, das bestätigt, dass die Busfahrt und/oder Fußweg für das Kind gesundheitlich nicht zumutbar ist.

          Zum Thema Reduzierung des Unterrichts: Hier empfehl ich ebenfalls ein Attest von einem Kinderarzt oder Facharzt einzuholen. Mein Kind hat z.B. einen schweren Herzfehler. Der Kinderarzt attestierte meinem Kind daher ein "Erschöpfungssyndrom". Deswegen kann ich mein Kind problemlos einmal die Woche zwei Stunden später in die Schule bringen und wenn es mal an irgendeinem anderen Tag verschläft, sagt auch niemand etwas. In der vierten Klasse ging sie mittags jeweils eine Stunde früher aus dem Unterricht. Das hatte damals der MSD einfach vorgegeben, obwohl ich dagegen war. Aber wenn es für das Kind gut ist, ist auch das über ein ärztliches Attest begründbar. Ich habe in Bayern auch schon von Fällen gehört, wo das Kind nur 3 oder 4 Tage pro Woche in die Schule ging und 1-2 Tage zuhause war oder irgendwelche Therapien machte. Und dann gibt es da ja auch generell noch die Möglichkeit des Hausunterrichts in Bayern. Ich kenne einen autistischen Jungen, der aus mehren Schulen flog bzw. die Mutter ihr Kind aus der Schule nahm und dann Hausunterricht für ihr Kind durchsetzte. Der Junge, der angeblich nicht beschulbar war, hat inzwischen eine Lehre gemacht, den Führerschein und hat eine Freundin, eine einzige Erfolgsgeschichte und die Mutter würde es immer wieder so entscheiden, obwohl der Hausunterricht stundenmäßig eher beschieden war (unter 10 Stunden pro Woche).

          Christine

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