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Überprüfung des Förderschwerpunktes

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    Überprüfung des Förderschwerpunktes

    Hallo

    Nachdem das Verhalten meiner Tochter in der Schule und Betreuung immer schlechter wurde, habe ich mit der Sozialarbeiterin dort einen Temrin vereinbart.Sie kam in dem Gespräch zu dem Schluss, das meine Tochter auf dieser Schule völlig fehl am Platz ist, da sie einen anderen Sozialen Hintergrund hat.
    Wir haben dann gemeinsam noch einen Termin bei der Schulpsychologin gehabt.Auch sie hat den Eindruck das die Lernumgebung für mein Kind nicht stimmt.
    Beide haben sich dafür ausgesprochen, das eine Überprüfung des Förderbedarfes stattfinden soll.

    Nach den Ferien beginnt die Testung und dann werde ich zu einem Gespräch eingeladen.

    Meine Befürchtungen sind aber hoch und nicht unbegründet.
    Es ist in der Vergangenheit und auch jetzt so, das von Seiten der Schule immer wieder merkwürdige Dinge rüberkommen. Irgendwann habe ich an mir und meinem Verstand gezweifelt, so das ich beim Jugendamt vorgesprochen habe und um Rat gefragt habe. Die SB beim Jugendamt hat meinen Standpunkt bestätigt und falls ich in der Schule ien Gespräch über diese merkwürdigen Dinge führen möchts, sie gerne mitkommt.

    Mit diesem Hintergrund bin ich mir unsicher,wen und ob ich jemanden zu dem Abschlussgespräch, wo es um den Förderschwerpunkt geht, mitnehmen soll. Ich möchte natürlich nicht, das man in der Schule dann eine andere Entscheidung deswegen trifft. Ich möchte aber auch, das jemand das Wohl meiner Tochter vertritt. Der Direktor ist leider sehr unmotiviert was dieses Thema angeht.
    Wer weiss da Rat?


    Dann habe ich noch Fragen, wo cih nicht weiss, wem ich die grade stellen soll.......
    Die Fragen sollen nicht provozierend sein, ich weiss es nur einfach nicht.

    Ich habe z.B. bei der Lebenshilfe angefragt, um einen Platz für eine Ferienfeizeit zu bekommen. Klar, aber bevor man uns eine feste Zusage gibt, möchte man uns gerne kennenlernen.
    Die KK schickt mir jemanden zur Beratung zur Pflege.

    Ich habe da echt Schwierigkeiten hinzukommen.....

    Da wird sich quasi von Seiten der Institutionen selber eingeladen. Nicht, das wir hier etwas zu verbergen hätten, aber warum ist das so?
    Wenn man Hartz 4 oder Wohngeld oder Kindergeld beantragt, geht man in die Institution und fertig.

    Letztlich ist das hie runser Zu Hause, da möchte man doch letztlich selber entscheiden können, wer zu Besuch kommt und wer nicht- das ist doch auch das ziel: Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

    Wie deckt sich das dann, das sich alle selber einladen?

    Ist nicht böse gemeint, aber ich habe dazu keine Antwort, mir ist das alles nicht klar......


    Liebe Grüße

    Merle

    #2
    AW: Überprüfung des Förderschwerpunktes

    Hallo Merle

    Ich habe mal eine Frage. Hat deine Tochter schon ein AO-SF Verfahren durchlaufen ? Und wenn ja wo liegen die Probleme ?

    Dazu müßte man mehr Hintergrundwissen haben, um dir helfen zu können. Steht denn ein Förderschwerpunkt fest ?

    Auf welcher Schule ist deine Tochter ? Auf einer Regelschule oder Sonderschule ?

    Unterschreibe keine Schweigepflichtsentbindung. Ganz wichtig !!! Was hat das mit der Betreuung auf sich ?



    Mfg

    Hans-Gerd

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      #3
      AW: Überprüfung des Förderschwerpunktes

      Hallo Hansgerd,

      man soll sich zwar gut überlegen, wann und wem man eine Schweigepflichtsentbindung schreibt, aber eine generelle Ablehnung als wichtig zu bezeichnen, ist ziemlich kontraproduktiv, wenn man mit den Menschen zusammen und nicht ständig gegen sie arbeiten will. Es soll schließlich auch noch Organisationen und Menschen geben, mit den man reden kann ohne gleich in den Kampfmodus zu gehen.
      Und wenn man Bedenken hat, dann ist es besser, wenn alle Beteiligten (ohne das Kind) sich an einen Tisch setzen und offen reden. Dann können eventuelle Missverständnisse gleich ausgeräumt werden.

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        #4
        AW: Überprüfung des Förderschwerpunktes

        Hallo Merle,

        vielleicht kannst Du die Dame aus dem Jugendamt mitnehmen und noch jemanden aus Deiner Familie?

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          #5
          AW: Überprüfung des Förderschwerpunktes

          Zitat von Merle Beitrag anzeigen
          Hallo

          Nachdem das Verhalten meiner Tochter in der Schule und Betreuung immer schlechter wurde, habe ich mit der Sozialarbeiterin dort einen Temrin vereinbart.Sie kam in dem Gespräch zu dem Schluss, das meine Tochter auf dieser Schule völlig fehl am Platz ist, da sie einen anderen Sozialen Hintergrund hat.
          Wir haben dann gemeinsam noch einen Termin bei der Schulpsychologin gehabt.Auch sie hat den Eindruck das die Lernumgebung für mein Kind nicht stimmt.
          Beide haben sich dafür ausgesprochen, das eine Überprüfung des Förderbedarfes stattfinden soll.

          Nach den Ferien beginnt die Testung und dann werde ich zu einem Gespräch eingeladen.

          Meine Befürchtungen sind aber hoch und nicht unbegründet.
          Es ist in der Vergangenheit und auch jetzt so, das von Seiten der Schule immer wieder merkwürdige Dinge rüberkommen. Irgendwann habe ich an mir und meinem Verstand gezweifelt, so das ich beim Jugendamt vorgesprochen habe und um Rat gefragt habe. Die SB beim Jugendamt hat meinen Standpunkt bestätigt und falls ich in der Schule ien Gespräch über diese merkwürdigen Dinge führen möchts, sie gerne mitkommt.

          Mit diesem Hintergrund bin ich mir unsicher,wen und ob ich jemanden zu dem Abschlussgespräch, wo es um den Förderschwerpunkt geht, mitnehmen soll. Ich möchte natürlich nicht, das man in der Schule dann eine andere Entscheidung deswegen trifft. Ich möchte aber auch, das jemand das Wohl meiner Tochter vertritt. Der Direktor ist leider sehr unmotiviert was dieses Thema angeht.
          Wer weiss da Rat?


          Dann habe ich noch Fragen, wo cih nicht weiss, wem ich die grade stellen soll.......
          Die Fragen sollen nicht provozierend sein, ich weiss es nur einfach nicht.

          Ich habe z.B. bei der Lebenshilfe angefragt, um einen Platz für eine Ferienfeizeit zu bekommen. Klar, aber bevor man uns eine feste Zusage gibt, möchte man uns gerne kennenlernen.
          Die KK schickt mir jemanden zur Beratung zur Pflege.

          Ich habe da echt Schwierigkeiten hinzukommen.....

          Da wird sich quasi von Seiten der Institutionen selber eingeladen. Nicht, das wir hier etwas zu verbergen hätten, aber warum ist das so?
          Wenn man Hartz 4 oder Wohngeld oder Kindergeld beantragt, geht man in die Institution und fertig.

          Letztlich ist das hie runser Zu Hause, da möchte man doch letztlich selber entscheiden können, wer zu Besuch kommt und wer nicht- das ist doch auch das ziel: Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

          Wie deckt sich das dann, das sich alle selber einladen?

          Ist nicht böse gemeint, aber ich habe dazu keine Antwort, mir ist das alles nicht klar......


          Liebe Grüße

          Merle
          Hallo Merle,

          auf welcher Schule sieht du denn deine Tochter? Käme Inklusion in Frage?

          Ich würde auf jeden Fall eine 2. Person mit zum Termin nehmen sonst wird gerne vergessen was besprochen wurde.

          Gruß Sandra

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            #6
            AW: Überprüfung des Förderschwerpunktes

            Hallo

            Danke für die Antworten.
            Meine Tochter ist ein Grenzfall, sie liegt an der gestigern Behinderung, hat ADHS und ich entwicklungsverzögert(-3 Jahre)
            Sie geht seit 2 Jahren auf eine LB Schule.
            Ich habe damals sehr lange mit dem Amtsarzt überlegt, welcher Weg( LB der GB Schule) der richtige ist.Sie ist dann auf eine LB Schule gekommen.
            War auch ersteinmal völlig ok, bis vor 1 Jahr die Probleme anfingen.

            Nein, ich werde keine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben, die Schule hatte mir so einen Zettel beim Elternsprechtag gegeben- habe den zurückgegeben und gesagt das ich nicht wüsste wieso ich das machen soll.

            Gut, dann werde ich nochmal beim Jugendamt anfragen- Familien gibt es leider nicht. Die Familie hat, als die Testungen gemacht wurden und ich mit den Ergebnissen kam gemeint, das man das nicht könne. Sie sind ab diesem Tag nie wieder für uns präsent gewesen.
            Ich darf das hier alleine machen.

            @Hans-Gerd Was meinst Du mit Betreuung?


            Viele Grüße
            Merle

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              #7
              AW: Überprüfung des Förderschwerpunktes

              Hallo Gero,

              was Du schreibst ist einfach nicht richtig. Die Verweigerung einer pauschalen Schweigepflichtsentbindung ist in keinster Weise eine Kampfansage, sondern eher etwas selbstverständliches. Hier in Bayern gibt man inzwischen sogar von offizieller Seite zu, dass pauschale Schweigepflichtsentbindungen etwas völlig unübliches sind. Ich kann davor alle Eltern nur warnen! Ich kenne zuviele Fälle, wo dies zu massiven Nachteilen für Eltern und Kind geführt hat, weil dann alles nachteilige hintenherum ohne Wissen der Eltern ausgetauscht wird, während bei den runden Tischen den Eltern schön hingeredet wird.

              Zu allen Terminen unbedingt immer einen Zeugen mitnehmen, einfach eine Person des Vertrauens. Ich habe das immer mit meinem Kind begründet, indem ich sagte: Mein Mann kann nicht mitkommen (eignet sich im Notfall als Zeuge schlecht), daher hab ich noch eine andere Person mitgenommen, die mein Kind zeitweise betreut.

              Ich halte es auch für unglaublich, mit welch einer Selbstverständlichkeit erwartet wird, dass man Familien mit behinderten Kindern zuhause besuchen darf. Ich bin inzwischen ingesamt sehr vorsichtig geworden, welche Informationen über mein Kind und meine Familie ich preis-gebe. Ich sehe z.B. auch nicht ein, dass in Bayern Daten in förderdiagnostischen Berichten und Förderplänen Teil der Schülerakte meines Kindes sind, während für andere Schüler diese Daten geschützt sind! Ich habe daher zur Sonderpädagogin an meiner Schule gesagt, dass ich es nicht akzeptiere, wenn über mein Kind Daten zum Sozialverhalten in der Schülerakte stehen, während dies für andere Kinder nicht der Fall ist. Das sieht ja so aus, als ob behinderte Kinder von vorneherein einen Förderbedarf im Sozialverhalten haben, nichtbehinderte Kinder dagegen nicht. Das Gegenteil ist aber meistens der Fall! In der Inklusion liegt der Förderbedarf bezüglich sozialer Kompetenzen vor allem auf Seiten der Mitschüler nicht auf Seiten des behinderten Kindes. Jedenfalls habe ich mich durchgesetzt und die Schule verzichtete tatsäch-lich darauf, Daten zum Sozialverhalten meines Kindes in die Schülerakte aufzunehmen!

              Wir Eltern sollten viel selbstbewusster werden und unsere Kinder nicht mehr so brüskieren lassen.

              Christine

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                #8
                AW: Überprüfung des Förderschwerpunktes

                Hallo Christine,

                von einer pauschalen Schweigepflichtsentbindung war nicht die Rede, die würde ich auch nicht unterschreiben. Hansgerd hat geschrieben, dass es ganz wichtig ist, keine Schweigepflichtsentbindung zu unterschreiben. Das halte ich für kontraproduktiv.

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                  #9
                  AW: Überprüfung des Förderschwerpunktes

                  Hallo Gero,

                  wenn einem von Sonderpädagogen ein Formular mit einer Schweigepflichtsentbindung zum Unterschreiben vorgelegt wird, handelt es sich in der Regel immer um eine pauschale Schweigepflichtsentbindung. Etwas anderes ist mir noch nie zu Ohren gekommen. In meinem Fall wollte z.B. die Sonderpädagogin mal eine Schweigepflichtsentbindung gegenüber dem Sozialarbeiter an der Schule, der von der Gemeinde angestellt ist(Jugendhilfe). Da hab ich gesagt, dass ich das Thema Sozialverhalten meines Kindes wichtig genug finde, um es generell am runden Tisch mit Klassenlehrer und Eltern zu besprechen und habe selbst eine eingeschränkte Schweigepflichtsverbindung formuliert nur für die runden Tische. Daran hatte die Sonderpädagogin aber kein Interesse, sie wollte nur eine pauschale Schweigepflichtsentbindung, um ohne Beisein der Eltern Daten austauschen zu können. Diesselbe Sonderpädagogin hat mich auch über ihre Datenerhebung bei meiner Tochter nie informiert. Inzwischen ist in Bayern in der Schulordnung geregelt, dass die Eltern von den Sonderpädagogen über die Diagnostik informiert werden m ü s s e n .

                  Christine

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                    #10
                    AW: Überprüfung des Förderschwerpunktes

                    Hallo Christine
                    Hallo Gero

                    Wenn es kontraproduktiv ist, keine Schweigepflichtsentbindung zu unterschreiben, dann ist es so. Wir haben all diese Fehler begangen, alles zu unterschreiben, was die Sonderpädagogen wollten. Auch in der Kita.

                    Das hat alles unserem Sohn geschadet. Für das ganze Leben.
                    Sie dürfen zu jeder Zeit mit dieser Schweigepflichtsentbindung überall sich Auskünfte über Berichte einholen. Und sie werten nur das schlechte aus. Das ist das Ziel, wichtig für die Einordnung des Förderschwerpunktes. Und sie schreiben von diesen Berichten ab, und man wird auch nicht als Eltern darüber informiert.

                    Früher hatten wir null Ahnung, und dachten alles sei richtig was sie sagen, bis wir merkten , alles falsch und Demütigend.
                    Diese miesen Berichte, das ist ja das Ziel. Warum sind die Integrativplätze in den Kindergärten umsonst ?
                    Sie werden gut bezahlt, und der Kindergarten sieht sich in der Pflicht, anschließend den Eltern bei den Beratungsgesprächen die Förderschule anzubieten. Sagen sie nein, dann werden sie traktiert. Und sie fahren dann mit einem Aufgebot auf das sich gewaschen hat. Mit Menschen aus anderen Kulturen haben sie es besonders leicht. Eine Kindergärtnerin sagte mal zu mir, bei einem Integrativplatz müssen wir anschließend dem Staat offen Rechnung tragen.

                    Deutschland und seine Kinder.
                    So denk ich an Deutschland in der Nacht.

                    Liebe Grüße
                    Elfriede B.

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                      #11
                      AW: Überprüfung des Förderschwerpunktes

                      Hallo Elfriede B. (HansGerd)

                      man sollte nicht alles so offen pauschalieren. Hier ist doch ein Forum wo man über alles sprechen kann. Viele Betroffene und sicher auch Fachleute lesen täglich hier mit. Deine Erfahrungen mögen sehr negativ gewesen sein, aber was gibt mir nur das Gefühl, bei deiner Art und Weise Dinge hier auszuführen, dass mir der Gedanke kommt: wie es in den Wald hinein schallt, kommt es auch wieder raus?
                      Es muss für deine Familie und vor allem für dein Kind äußerst belastend sein, immer so auf negative Art und Weise im Rampenlicht zu stehen. Du beleidigst hier aufs Schärfste einen Berufsstand, der für dich "sagen wir überflüssig und unfähig" ist, für andere und damit meine ich auch mein Kind aber sehr wertvoll ist und vor allem mit dem erlernten Wissen sind die Sonderpädagogen teilweise unentbehrlich. Warum wirkt dein Schreibstil nur so beleidigend und verletzend? Übrigens, die Kinder unserer IKT vor Ort werden fast alle in die Grundschule eingeschult. Wenn welche dann doch auf die Förderschule kommen, oder wechseln, dann ist es meist der Wunsch der Eltern, weil man eben mit Achtsamkeit spürt, wann man Illusionen und Wirklichkeit auseinander halten sollte. Nicht von der Hand zu weisen sind natürlich die oft mangelhaften Möglichkeiten einer inklusiven Förderung. Mit einer Axt im Walde erreicht man Null. Ich empfinde es ein wenig respektlos wie hier momentan geschrieben wird. Wen wundert es dann, dass Sonderpädagogen so unterwegs sind? Sie üben eine Funktion aus und sind nicht dazu da, angefeindet, verleumdet, oder gar öffentlich so an den Pranger gestellt zu werden. Gelungene Inklusion hängt von der Gesellschaft ab. Von uns Betroffenen genauso wie unbetroffene Mitbürger und der respektvolle Umgang miteinander. Wir sind nichts besonderes. Wir sind auch nur Menschen mit gleichen Rechten, aber auch Pflichten. Die werden manchmal gerne übergangen, oder?

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                        #12
                        AW: Überprüfung des Förderschwerpunktes

                        Zitat von Elfriede B Beitrag anzeigen
                        Hallo Christine
                        Hallo Gero

                        Wenn es kontraproduktiv ist, keine Schweigepflichtsentbindung zu unterschreiben, dann ist es so. Wir haben all diese Fehler begangen, alles zu unterschreiben, was die Sonderpädagogen wollten. Auch in der Kita.

                        Das hat alles unserem Sohn geschadet. Für das ganze Leben.
                        Sie dürfen zu jeder Zeit mit dieser Schweigepflichtsentbindung überall sich Auskünfte über Berichte einholen. Und sie werten nur das schlechte aus. Das ist das Ziel, wichtig für die Einordnung des Förderschwerpunktes. Und sie schreiben von diesen Berichten ab, und man wird auch nicht als Eltern darüber informiert.

                        Früher hatten wir null Ahnung, und dachten alles sei richtig was sie sagen, bis wir merkten , alles falsch und Demütigend.
                        Diese miesen Berichte, das ist ja das Ziel. Warum sind die Integrativplätze in den Kindergärten umsonst ?
                        Sie werden gut bezahlt, und der Kindergarten sieht sich in der Pflicht, anschließend den Eltern bei den Beratungsgesprächen die Förderschule anzubieten. Sagen sie nein, dann werden sie traktiert. Und sie fahren dann mit einem Aufgebot auf das sich gewaschen hat. Mit Menschen aus anderen Kulturen haben sie es besonders leicht. Eine Kindergärtnerin sagte mal zu mir, bei einem Integrativplatz müssen wir anschließend dem Staat offen Rechnung tragen.

                        Deutschland und seine Kinder.
                        So denk ich an Deutschland in der Nacht.

                        Liebe Grüße
                        Elfriede B.
                        Hallo Elfriede,

                        es gibt nicht nur die Schweigepflichtentbindung allgemein.

                        Wir haben das Thema jetzt auch gehabt weil wir es wichtig finden das die Schulen sich austauschen können.

                        Da standen mehrere Punkt drauf,

                        Entbindung für die Schule
                        Entbindung für Arzt
                        Entbindung für Jugendamt
                        Entbindung für Amtsarzt

                        Wir haben nur für die Schule angekreuzt und auch die verliert automatisch 3 Monate nach Schulwechsel ihre Gültigkeit.

                        Gruß Sandra

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                          #13
                          AW: Überprüfung des Förderschwerpunktes

                          Hallo Myriam

                          Ich schreibe so, wie es ist.

                          Unverblümt, verschönern geht eben nicht. Wir haben diese Ehrfahrungen gemacht. Da war ja noch so viel mehr. Die Wahrheit ist die Wahrheit.
                          Die muß man schreiben dürfen. Und die Wahrheit ist nicht schön, sie ist grausam. Und mein Sohn stelle ich nicht an den Pranger. Man hat ihm wehgetan, und wir glaubten was sie sagten ist gut. Aber das gute war nicht das richtige. Ich glaube nicht mehr an Märchen, es geben Menschen die davon leben. Und das recht gut. Und dazu müssen Kinder regelrecht kaputtgeschrieben werden. Mit Berichten. Unsere Geschichte ist insgesamt ganz speziell. Muß ich mich schämen, wenn ich sage : Unrecht geschieht. Die Akteure der Taten kommen davon. Unbehelligt frei von jeder Anklage. Sie dürfen sich das erlauben, im Namen des Gesetzes. Wir als Eltern mussten uns soviel sagen lassen, es ging unter der Gürtellinie. Ich bin jetzt 51 Jahre alt. Und ich sagen Punkt, schluss jetzt. Ich werde mich immer für mein Kind einsetzten, immer für ihn Kämpfen. Viele tun dies nicht, sie ergeben sich ihrem Schicksal. Sie die Pädagogin versuchte mir wehzutun, in dem sie in meinem Beisein die Körperliche Gebrechlichkeit meines Sohnes in aller Öffentlichkeit preissgab. Ich habe mich gezwungen ruhigzubleiben, neben mir saß die Presse. Sie hörten es, am Ende der Veranstaltung bekam ich ein Lächeln geschenkt. Ich bin ruhig geblieben, und nicht ausgerastet. Sie führte sich selber vor. Es war nur einfach traurig. Und ich Beleidige ? Die Wahrheit ist nicht beleidigend. Da fällt mir ein, können wir Autoren die Bücher über Ausschwitz schreiben, beleidigung vorwerfen? Nein das können wir nicht, Unrecht im Schulsystem zum Beispiel muß man anprangern dürfen. Sonst gibt es keine Demokratie. Verschleiern geht gar nicht, Inklusion ist ein Menschenrecht. Wenn ich was zu kritisieren hätte wäre es, Hadamar und Grafeneck wird so gut wie nie in der Öffentlichkeit Thematisiert. Wäre es eine beleidigung wenn ich morgen was über die Geschenisse aus Grafeneck vor 70 Jahren schreiben würde ?
                          Wir müssen uns immer für unsere Kinder einsetzten, auch für gleiche Rechte. Wenn wir das nicht tun, fangen wir an uns zu Ent-menschlichen. Ent-Subjektivierung beginnt.

                          Liebe Grüße und gute Nacht
                          Elfriede B.

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                            #14
                            AW: Überprüfung des Förderschwerpunktes

                            Liebe Elfriede,

                            hier im Forum sind die meisten im Sinne ihrer Kinder unterwegs. Sonst wären sie nämlich gar nicht erst hier. Es gibt nicht nur euch und euer spezifisches Problem. Kann es sein, dass eure Verletzungen euch dazu verleiten, es dem gesamten System überzustreifen. Es gibt doch sehr wohl Sonderpädagogen, die sich sehr viel Mühe geben. Das wollte ich dir durch die Blume sagen, okay? Und wenn du von Entsubjektivierung schreibst, genau davor habe ich z.B. Angst. Die guten ins Töpfchen, die schlechten ins Kröpfchen.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Überprüfung des Förderschwerpunktes

                              Hallo Christine,
                              Zitat von chripri Beitrag anzeigen
                              wenn einem von Sonderpädagogen ein Formular mit einer Schweigepflichtsentbindung zum Unterschreiben vorgelegt wird, handelt es sich in der Regel immer um eine pauschale Schweigepflichtsentbindung. Etwas anderes ist mir noch nie zu Ohren gekommen.
                              bei mir ist es gerade umgekehrt: eine pauschale Schweigepflichtsentbindung kenne ich nicht. Diese würde ich auch nicht unterschreiben. Bei uns wurde (seit mindestens zehn Jahren) und wird generell aufgeführt, welche beiden (namentlich aufgeführten!) Personen sich austauschen dürfen. Und es steht auch immer die Information dabei, dass diese Schweigepflichtsentbindung jederzeit widerrufen werden kann.

                              Kommentar


                                #16
                                AW: Überprüfung des Förderschwerpunktes

                                Hallo Elfriede,
                                Zitat von Elfriede B Beitrag anzeigen
                                Sie dürfen zu jeder Zeit mit dieser Schweigepflichtsentbindung überall sich Auskünfte über Berichte einholen.
                                eine Schweigepflichtsentbindung kannst Du jederzeit schriftlich widerrufen!

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                                  #17
                                  AW: Überprüfung des Förderschwerpunktes

                                  Hallo Gero,

                                  genau das habe ich mit einer pauschalen Schweigepflichtsentbindung gemeint. Du hast zwei Institutionen gegenseitig eine pauschale Schweigepflichtsentbindung erteilt, so dass sie untereinander alle Infos austauschen können, ohne dass die Eltern erfahren, was da ausgetauscht wird. Denn Schweigepflichtsentbindungen innerhalb einer Schule sind nomalerweise nicht nötig, die Lehrer können sich sowieso austauschen, wie sie wollen. Bei Schweigepflichtsentbindungen geht es immer um den Datenaustausch zwischen zwei Institutionen mit unterschiedlichen Aufgaben.

                                  Ich versuche das nochmal konkreter zu machen. Die Sonderpädagogin wollte eine Schweigepflichtsentbindung gegenüber dem Sozialarbeiter an der Schule. Dieser Sozialarbeiter führte mit meiner Tochter wöchentliche Gespräche über ihr Sozialverhalten. Die Sonderpädagogin wollte nun gerne an diese Daten kommen, um damit zu bewerten, ob meine Tochter in der Regelschule überfordert ist. Das ist jetzt keine Unterstellung von mir, sondern so hat sie uns Eltern gegenüber sogar schriftlich begründet, warum sie die Schweigepflichtsentbindung braucht. Das Sozialverhalten eines Kindes zu bewerten ist fachlich sehr anspruchsvoll, eigentlich dürften das nur Psychologen tun, Sonderpädagogen sind keine Psychologen und daher ist die Gefahr sehr groß, dass in das Sozialverhalten des Kindes alles mögliche hinein-interpretiert wird. Noch eine Dimension schwieriger ist es schließlich, die sozialen Prozesse in einer Gruppe zu bewerten, denn es ist eigentlich sowieso fachlich unqualifiziert, lediglich das Sozialverhalten eines Kindes zu bewerten, ohne dieses Verhalten in Beziehung zu den Prozessen in der Gruppe zu setzen.

                                  Ich habe den Sozialarbeiter auch mal konkret gefragt, ob die Eltern der anderen Kinder auch pauschale Schweigepflichtsentbindungen unterschreiben, so dass alles, was die Kinder ihm erzählen, er mit den Lehrern dieser Kinder austauschen kann. Da antwortete er "Nein" und erklärte mir, dass er

                                  bei einzelnen Angelegenheiten die Schüler vorher genau fragt, ob er eine bestimmte Einzelheit einem Lehrer sagen soll. Nur wenn der Schüler dem zustimmt, weil er z.B. glaubt, dass der Sozialarbeiter ihn so unterstützen kann, darf der Sozialarbeiter also Lehrern eine bestimmte Information weitergeben.

                                  Aber niemals pauschal mit den Lehrern über alles mögliche reden, was den Schüler auch in einem schlechten Licht erscheinen lassen könnte!

                                  Warum soll nun für behinderte Kinder nicht das gleiche Recht gelten wie für nichtbehinderte Kinder? Da mein behindertes Kind nicht selbst in der Lage ist, zu entscheiden, ob es für ihn zum Vorteil ist, wenn der Sozialarbeiter eine bestimmte Information an einen Lehrer weitergibt, muss es entweder stellvertretend der persönliche Assistent des Kindes oder die Eltern tun. Ich glaube nicht, dass der Assistent sich deswegen nicht vorher bei den Eltern rückversichern würde, ob ihnen das recht ist.

                                  Christine

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                                    #18
                                    AW: Überprüfung des Förderschwerpunktes

                                    Hallo Christine,

                                    genau so wie Du davon ausgehst, dass der Sozialarbeiter nur über bestimmte Angelegenheiten mit einem Lehrer spricht, gehe ich davon aus, dass die für zwei bestimmte Personen erteilte Schweigepflichtsentbindung auch nur für diese zwei Personen gilt. Es ist uns auch noch nicht passiert, dass die Menschen, denen wir unser Kind anvertrauen, den Austausch zu Ungunsten unseres Kindes missbraucht hätten.
                                    Und wenn ich so wenig Vertrauen in diese Menschen in Bezug auf bürokratische Vorgänge hätte, dann würde ich ihnen schon gar nicht mein Kind anvertrauen!

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                                      #19
                                      AW: Überprüfung des Förderschwerpunktes

                                      Hallo Gero,

                                      ich weiß jetzt nicht, in welcher Insitution Dein Kind ist und welchen zwei Personen Du eine Schweigepflichtsentbindung erteilt hast. Aber es ist ein Irrtum zu glauben, dass sich die Schweigepflichtsentbindung auf zwei Personen beschränkt. Innerhalb einer Institution dürfen Informationen immer ausgetauscht werden. Du hast also eine Schweigepflichtsentbindung zwischen zwei Instutionen erteilt.

                                      Ich kann Eltern nur vor der Naivität warnen, zu glauben, dass die Institutionen offen darüber informieren, welche Daten sie austauschen. Dass Du mir Misstrauen unterstellst, weise ich entschieden zurück. Weißt Du, ich habe nun wirklich ein Kind, das eigentlich fast völlig unauffällig und im Sozialverhalten praktisch problemlos ist. Trotzdem gab es immer wieder Beamte, die Inklusion von ihrer inneren Haltung her ablehnen und meinem Kind deswegen unglaubliche Dinge angedichtet haben. Es gibt viele Beamte, die suchen geradezu nach ungünstigen Informationen, mit jeder Weitergabe von Daten wird noch ein wenig mehr aufgepauscht, denn das glaubt man einfach nicht, wie klasse die Integration meiner Tochter in der Regelschule funktioniert. Das darf doch gar nicht sein, das passt einfach nicht ins Weltbild vieler Beamten.

                                      In meinem Fall wie in vielen anderen Fällen in Bayern, die ich im Detail kenne, sind Daten zwischen Institutionen zum Nachteil des Kindes und der Eltern ausgetauscht werden. Das sind knallharte Fakten und kein bloßes Misstrauen.

                                      Christine

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                                        #20
                                        AW: Überprüfung des Förderschwerpunktes

                                        Hallo Christine,
                                        Zitat von chripri Beitrag anzeigen
                                        ich weiß jetzt nicht, in welcher Insitution Dein Kind ist und welchen zwei Personen Du eine Schweigepflichtsentbindung erteilt hast.
                                        mein Kind geht nicht mehr in die Schule, sondern in eine Förderstätte. Die Schweigepflichtsentbindung galt beim Übergang von der Schule in die Förderstätte zwischen Klassenlehrer und Förderstättenleitung. Wir Eltern waren immer eingebunden und haben diesen Austausch als sehr offen und positiv für mein Kind erlebt.

                                        Aber es ist ein Irrtum zu glauben, dass sich die Schweigepflichtsentbindung auf zwei Personen beschränkt. Innerhalb einer Institution dürfen Informationen immer ausgetauscht werden. Du hast also eine Schweigepflichtsentbindung zwischen zwei Instutionen erteilt.
                                        wo steht das?

                                        Ich kann Eltern nur vor der Naivität warnen, zu glauben, dass die Institutionen offen darüber informieren, welche Daten sie austauschen.
                                        wie kannst Du dann sicher sein, dass der Informationsaustausch in Eurem Fall nur über die abgesprochenen Themen geschieht?

                                        Dass Du mir Misstrauen unterstellst, weise ich entschieden zurück.
                                        da müssen wir uns missverstanden haben. Ich habe geschrieben, dass ich mein Kind niemandem anvertrauen würde, wenn ich ihm in bürokratischen Dingen nicht vertrauen würde.

                                        In meinem Fall wie in vielen anderen Fällen in Bayern, die ich im Detail kenne, sind Daten zwischen Institutionen zum Nachteil des Kindes und der Eltern ausgetauscht werden. Das sind knallharte Fakten und kein bloßes Misstrauen.
                                        diese Fälle kenne ich nicht und möchte sie deshalb auch nicht beurteilen, aber ich verurteile generell ein Handeln gegen die Interessen des Kindes!

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                                          #21
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                                          Hallo ihr Lieben

                                          Wir haben eine Schweigepflichtentbindung in allen Bereichen unterschrieben, da ich einfach davon ausgehe (ausgegangen bin), das alles im Sinne von Konstruktivem Austausch im Sinne des Kindes erfolgt.
                                          In unserem Fall ist es nun so, das ohne unser Wissen die beiden Grundschulen über die Bereitschaft einer Aufnahme meines Sohnes gefragt wurden, der Schulträger u.s.w wo man sich eine Beschulung vorstellen könnte.......Und dann kamen wir erst als Eltern. Dies enttäuscht mich irgendwie und ich verstehe , das manche Eltern einfach nicht sicher sind in wie weit man mit den Daten des Kindes dann "hausieren" geht.

                                          Mit Sicherheit haben es alle Beteiligten gut gemeint und auch die Sicherheit zu haben, da gibt es eine Schule die wirklich unseren Sohn aufnehmen möchte, das ist viel wert. Aber nun einmal nicht alles, da man sich eben nicht über die vorhandenen Gegebenheiten den Kopf zerbrochen hat, sondern mehr oder weniger über das Wollen oder Nicht wollen der Förderorte.
                                          Konsequenz unserer Seits, wir unterschreiben diese Erklärung für das nächste Jahr nicht mehr. Wenn es ein Anliegen gibt, sind wir gerne bereit, darüber zu sprechen und auch Therapeutenberichte und Arztberichte vorzulegen.

                                          Was die Hausbesuche angeht , eigentlich sollte dies ja Bestandteil der neuen Begutachtungssituation sein Kind Umfeld Analyse und das sehe ich eigentlich als sehr gut an, so sieht man eben auch wie wächst das Kind auf, wie werden z.B. zu Hause Hilfsmittel gehändelt u.s.w.

                                          .......Aber da verstehe ich das manche Eltern unsicher sind.....denn ohe gesetzlichen Rückhalt nun einmal dies eher weniger annehmen können.

                                          Liebe Grüsse
                                          Kristina

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