Bericht von der aktuellen Landtagsanhörung zum Thema Schulbegleitung am 31.1.13
Ich war diese Woche als eine von zwei Elternvertretern in Bayern auf das Experten-
podium eingeladen und sprach für das Netzwerk Inklusion Bayern, ein Zusammen-
schluss von Eltern, Pädagogen, Einrichtungen usw.
Die Landtagsanhörung wurde von Abgeordneten des Bildungs- und Sozialausschusses
und vielen Gästen verfolgt. Es war mir unmöglich, alle interessanten Statements mitzu-
schreiben, hier aber ein paar interessante Eckpunkte.Sobald es ein offizielles Protokoll
gibt, werden wir dieses ins Internet stellen. Die schriftlichen Stellungnahmen der ande-
ren geladenen Experten stellen wir demnächst ins Forum Politik auf unsere website
www.inklusion-bayern.de
Die Schulbegleiter steigen weiterhin konstant an. Im Jahr 2012 waren es 2700 insge-
samt bei den Bezirken, davon 870 in Regelschulen mit einem Gesamtaufwand von 50
Millionen EURO. Der Landkreistag nannte für autistisch und seelisch behinderte
Kinder die Zahl von 700 Schulbegleitern und einen Gesamtaufwand von 7,4 Millionen
EURO. Pro Bezirk wurden jeweils ca. 10-30 Fälle letztes Jahr abgelehnt, eine offizielle
Statistik wird dazu aber nicht geführt. (Dies dürfte aber nur die schriftlichen Anträge
betreffen, wieviele Eltern bereits mündlich abgewiesen werden, wurde nicht erörtert).
In weiten Teilen mussten wir uns bloße Rechtfertigungen der Bezirke und des
Kultusministeriums anhören, aber auch da gab es ein paar interessante Aussagen:
Erich Weigl vom Kultusministerium sagte: "Ein schwerer Weg steht uns noch
bevor bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention." Tanja Götz vom
KM forderte in Richtung der Bezirke eine weniger enge Aufgabenbeschreibung
der Schulbegleiter: "Die pädagogische Arbeit macht einen Schulbegleiter nicht
gleich zum Lehrer, genauso wie es einen Lehrer nicht gleich zu einem Schulbe-
gleiter macht, wenn er mal ein Kind unterstützt beim Toilettengang. Die Bezirke
sollten die Schulbegleiter inklusiver aufstellen."
Meine Statements für das Netzwerk Inklusion waren:
1. Daten und Fakten:
Wir haben zwar keine Zahlen, aber vermehrt Berichte aus ganz Bayern über hohe
bürokratische Hürden bei der Genehmigung von Schulbegleitern. Obwohl rechtzeitig
die Anträge gestellt werden, ist bisweilen bis zum Schulbeginn keine Genehmigung
da. Antragsteller dürfen z.T. keine Gespräche mit Sachbearbeiter führen, oft wird
jeder Einzelfall geprüft. Lehrkräfte vom Mobilen sonderpädagogischen Dienst berich-
ten, dass Kinder, die unbedingt einen Schulbegleiter gebraucht hätten, keinen ge-
nehmigt bekamen und dann doch in die Förderschule mussten. Bis in jüngste Ver-
gangenheit wurden Stundensätze von nur 10 bis 20,- EURO an Eltern ausgezahlt
(Verbände bekommen min. ca.23,- EURO)
Wir fragen uns, ob da eine bewusste Zermürbungstaktik betrieben wird. Eltern haben
meist Angst, ihre Rechte einzufordern, weil sie fürchten, dass sich Streit nachteilig
auf das Verhältnis der Lehrer zu ihrem Kind auswirken kann. Auch ich habe jahrlang
den Ausschluss meines Kindes aus Unterrichtsstunden erduldet und mich erst nach
Änderung des BayEUG getraut, zu klagen. Der Bezirk musste nun 5000,- EURO
nachzahlen, die Stundenerhöhung wurde rein auf Verhandlungsbasis festgelegt und
nicht fachgerecht entschieden. Empörend fand der Richter, dass sich der Bezirk
Unterfranken nicht in der Lage sah, die Kalkulation seines Kostensatzes offenzu-
legen.
2. Aufgaben des Schulbegleiters:
Jede Zusammenarbeit eines Schulbegleiters mit einem Kind muss pädagogischen
Anforderungen genügen, von daher hat ein Schulbegleiter immer auch pädagogische
Aufgaben. Der Kostenstreit zwischen Bezirken und Land darf nicht mehr an den
Einzelfällen auf dem Rücken der Eltern ausgetragen werden. Diese haben am aller-
wenigsten Einfluss auf die Rollenzuteilung an den Schulbegleiter. Lehrer und MSD
müssen geschult werden, welche Aufgaben ein Schulbegleiter hat. Von den Schulbe-
hörden muss eine klare Ansage an die Schulen kommen, dass ein behindertes Kind
nicht mit dem Schulbegleiter aus den Unterricht geschickt werden darf. Gerade gei-
stig behinderte Kinder sind oft sehr selbstständig und wehren sich dagegen, wenn
ständig ein erwachsener Aufpasser neben ihnen sitzt. Wir brauchen daher gruppen-
orientiere pädagogische Zweitkräfte. Vor allem die soziale Arbeit darf nicht speziell
auf das behinderte Kind ausgerichtet werden, sondern muss auf die ganze Klasse
ausgerichtet sein. Bei der sozialen Arbeit haben alle Beteiligten Fortbildungsbedarf.
Der Personenkreis der Schulbegleiter darf nicht eingeschränkt werden, aber sie
brauchen eine pädagogische Mindestqualifikation. Wir schlagen vor, dass die
Schulabteilungen der Regierung eine berufsbegleitende Qualifikationsmaßnahme für
Schulbegleiter anbieten sollen. Nur eine Schulung durch den MSD reicht nicht,
vielmehr ist eine Begleitung durch regelmäßige runde Tische mit Lehrer und Eltern
notwendig.
3. Rolle des Schulbegleiters auf dem Weg zur Inklusion:
Wir brauchen auch weiterhin persönliche Assistenten mit Wahlrecht des Kindes
(bzw. der Eltern) gemäß der UN-BRK, denn diese bedeutet Befähigung zur
Teilhabe, nicht Fürsorge. Sinnvoll kann nur eine Budgetlösung sein, verortet an
der Schule: Bürokratische Hürden müssen abgebaut werden. Die Schulen brauchen
Gestaltungsspielraum, um flexible Einzelfalllösungen finden zu können, mitunter
auch mitten im Schuljahr. Tandemklassen mit 7 schwerbehinderten Kindern sind
keine Inklusion, sondern dem Umstand geschuldet, dass nur so ein Sonderpädagoge
als Zweitkraft finanziert werden kann.
Wir brauchen eine Weiterentwicklung der Tandemklassen mit nur noch 1-2 schwer-
und 2-4 leicht beeinträchtigten Kindern. Die Schulen müssen geöffnet werden für
pädagogische Zweitkräfte wie Erzieher, Heilpädagogen, Sozialpädagogen und
Heilerziehungspfleger, denn nur das ist auch realistisch. Es gibt auf dem Markt
nicht eine Berufsgruppe, die diese Funktion übernehmen kann, die Schulen müs-
sen entscheiden können, welche Fachkraft sie sich als zusätzliche Kompetenz
in ihr Team holen wollen. Und noch kurz zu einem anderen Thema. Ich möchte
erinnern an das Schulamt Oberallgäu, das bei einem Fachgespräch im Landtag
gesagt hat, nur Vormittagsschule ist keine Inklusion, wir brauchen die inklusive
Ganztagesschule. Von daher ist eine Diskriminierung, wenn behinderten Kindern
kein Schulbegleiter für die Nachmittagsbetreuung genehmigt wird.
4. Anstellung und Vergütung der Schulbegleiter:
Wenn man die ganzen Diskussionen so hört, hat man den Eindruck, dass der
Landtag handlungsunfähig ist (ein Raunen ging durch den Saal). Ja, ich erlaube
mir, daran zu erinnern, was in der Bayerischen Verfassung steht: Art 129 Abs.1
Alle Kinder sind zum Besuch der Volks- und Berufsschule verpflichtet. Abs.2
Der Unterricht an diesen Schulen ist unentgeltlich. Ich frage mich, wann dieses
Recht auch für Eltern behinderter Kinder gilt. Ich frage mich, warum der Landtag
nicht dafür sorgen kann, dass die Rechtsaufsicht sich kümmert, wenn Eltern
nur 10 bis 20,- EURO Stundensatz für die Schulbegleitung bekommen (ich über-
reichte anschließend dem Ausschussvorsitzenden zwei Bescheide von Eltern
über 14,- EURO). Mir wurde gesagt, dass der Tarif S 2 dem Niveau von Reini-
gungskräften entspricht und eher S 3 für Schulbegleiter angemessen wäre.
Ich frage mich, warum die Bayerische Gemeindeordnung
nicht geändert wird und die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen als
Pflichtaufgabe für die Kommunen, nicht mehr als freiwillige Leistungen formu-
liert wird. Man kann jetzt auch nicht einfach alles an private Träger übertragen.
Da muss man sich anschauen, ob deren finanzielles Eigeninteresse dem
Interesse nach einer bestmöglichen Qualifikation der Schulbegleiter entgegen-
steht. Außerdem darf nicht sein, dass die Träger sich dann die finanziell
attraktiveren Fälle heraussuchen und in schwierigeren Fällen die Eltern weiter
allein gelassen werden.
Wolfgang Patzwahl vom Netzwerk Inklusion bekam später auch noch als Gast
ein kurzes Rederecht und sagte: Ich stelle fest, dass die meisten Beteiligten
hier immer noch nach dem medizinischen Modell vorgehen, nicht nach dem
sozialen Modell, das durch die UN-Behindertenrechtskonvention begründet ist.
Da vorher Schulleiter Blaum den Bezirk gelobt hatte, indem er meinte, er könne
mit den Kostensätzen des Bezirks an seiner Schule Fachkräfte als Schulbegleiter
finanzieren und die Versammlungsleiterin Meyer darauf meinte, dann seien die
Rahmenbedingungen ja gar nicht so schlecht und es käme nur auf die Schulleiter
an, sagte Wolfgang Patzwahl dazu: Man hat eher den Eindruck hat, dass es beim
Bezirk Unterfranken nach dem Motto laufen würde: Wer die besten Beziehungen
zum Bezirk hat, bekommt die "Äpfel". Nach Patzwahls Auffassung sind die Sach-
aufwandsträger die richtige Stelle für die Anstellung der persönlichen Assistenten
Schöne Grüße von Christine Primbs
Ich war diese Woche als eine von zwei Elternvertretern in Bayern auf das Experten-
podium eingeladen und sprach für das Netzwerk Inklusion Bayern, ein Zusammen-
schluss von Eltern, Pädagogen, Einrichtungen usw.
Die Landtagsanhörung wurde von Abgeordneten des Bildungs- und Sozialausschusses
und vielen Gästen verfolgt. Es war mir unmöglich, alle interessanten Statements mitzu-
schreiben, hier aber ein paar interessante Eckpunkte.Sobald es ein offizielles Protokoll
gibt, werden wir dieses ins Internet stellen. Die schriftlichen Stellungnahmen der ande-
ren geladenen Experten stellen wir demnächst ins Forum Politik auf unsere website
www.inklusion-bayern.de
Die Schulbegleiter steigen weiterhin konstant an. Im Jahr 2012 waren es 2700 insge-
samt bei den Bezirken, davon 870 in Regelschulen mit einem Gesamtaufwand von 50
Millionen EURO. Der Landkreistag nannte für autistisch und seelisch behinderte
Kinder die Zahl von 700 Schulbegleitern und einen Gesamtaufwand von 7,4 Millionen
EURO. Pro Bezirk wurden jeweils ca. 10-30 Fälle letztes Jahr abgelehnt, eine offizielle
Statistik wird dazu aber nicht geführt. (Dies dürfte aber nur die schriftlichen Anträge
betreffen, wieviele Eltern bereits mündlich abgewiesen werden, wurde nicht erörtert).
In weiten Teilen mussten wir uns bloße Rechtfertigungen der Bezirke und des
Kultusministeriums anhören, aber auch da gab es ein paar interessante Aussagen:
Erich Weigl vom Kultusministerium sagte: "Ein schwerer Weg steht uns noch
bevor bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention." Tanja Götz vom
KM forderte in Richtung der Bezirke eine weniger enge Aufgabenbeschreibung
der Schulbegleiter: "Die pädagogische Arbeit macht einen Schulbegleiter nicht
gleich zum Lehrer, genauso wie es einen Lehrer nicht gleich zu einem Schulbe-
gleiter macht, wenn er mal ein Kind unterstützt beim Toilettengang. Die Bezirke
sollten die Schulbegleiter inklusiver aufstellen."
Meine Statements für das Netzwerk Inklusion waren:
1. Daten und Fakten:
Wir haben zwar keine Zahlen, aber vermehrt Berichte aus ganz Bayern über hohe
bürokratische Hürden bei der Genehmigung von Schulbegleitern. Obwohl rechtzeitig
die Anträge gestellt werden, ist bisweilen bis zum Schulbeginn keine Genehmigung
da. Antragsteller dürfen z.T. keine Gespräche mit Sachbearbeiter führen, oft wird
jeder Einzelfall geprüft. Lehrkräfte vom Mobilen sonderpädagogischen Dienst berich-
ten, dass Kinder, die unbedingt einen Schulbegleiter gebraucht hätten, keinen ge-
nehmigt bekamen und dann doch in die Förderschule mussten. Bis in jüngste Ver-
gangenheit wurden Stundensätze von nur 10 bis 20,- EURO an Eltern ausgezahlt
(Verbände bekommen min. ca.23,- EURO)
Wir fragen uns, ob da eine bewusste Zermürbungstaktik betrieben wird. Eltern haben
meist Angst, ihre Rechte einzufordern, weil sie fürchten, dass sich Streit nachteilig
auf das Verhältnis der Lehrer zu ihrem Kind auswirken kann. Auch ich habe jahrlang
den Ausschluss meines Kindes aus Unterrichtsstunden erduldet und mich erst nach
Änderung des BayEUG getraut, zu klagen. Der Bezirk musste nun 5000,- EURO
nachzahlen, die Stundenerhöhung wurde rein auf Verhandlungsbasis festgelegt und
nicht fachgerecht entschieden. Empörend fand der Richter, dass sich der Bezirk
Unterfranken nicht in der Lage sah, die Kalkulation seines Kostensatzes offenzu-
legen.
2. Aufgaben des Schulbegleiters:
Jede Zusammenarbeit eines Schulbegleiters mit einem Kind muss pädagogischen
Anforderungen genügen, von daher hat ein Schulbegleiter immer auch pädagogische
Aufgaben. Der Kostenstreit zwischen Bezirken und Land darf nicht mehr an den
Einzelfällen auf dem Rücken der Eltern ausgetragen werden. Diese haben am aller-
wenigsten Einfluss auf die Rollenzuteilung an den Schulbegleiter. Lehrer und MSD
müssen geschult werden, welche Aufgaben ein Schulbegleiter hat. Von den Schulbe-
hörden muss eine klare Ansage an die Schulen kommen, dass ein behindertes Kind
nicht mit dem Schulbegleiter aus den Unterricht geschickt werden darf. Gerade gei-
stig behinderte Kinder sind oft sehr selbstständig und wehren sich dagegen, wenn
ständig ein erwachsener Aufpasser neben ihnen sitzt. Wir brauchen daher gruppen-
orientiere pädagogische Zweitkräfte. Vor allem die soziale Arbeit darf nicht speziell
auf das behinderte Kind ausgerichtet werden, sondern muss auf die ganze Klasse
ausgerichtet sein. Bei der sozialen Arbeit haben alle Beteiligten Fortbildungsbedarf.
Der Personenkreis der Schulbegleiter darf nicht eingeschränkt werden, aber sie
brauchen eine pädagogische Mindestqualifikation. Wir schlagen vor, dass die
Schulabteilungen der Regierung eine berufsbegleitende Qualifikationsmaßnahme für
Schulbegleiter anbieten sollen. Nur eine Schulung durch den MSD reicht nicht,
vielmehr ist eine Begleitung durch regelmäßige runde Tische mit Lehrer und Eltern
notwendig.
3. Rolle des Schulbegleiters auf dem Weg zur Inklusion:
Wir brauchen auch weiterhin persönliche Assistenten mit Wahlrecht des Kindes
(bzw. der Eltern) gemäß der UN-BRK, denn diese bedeutet Befähigung zur
Teilhabe, nicht Fürsorge. Sinnvoll kann nur eine Budgetlösung sein, verortet an
der Schule: Bürokratische Hürden müssen abgebaut werden. Die Schulen brauchen
Gestaltungsspielraum, um flexible Einzelfalllösungen finden zu können, mitunter
auch mitten im Schuljahr. Tandemklassen mit 7 schwerbehinderten Kindern sind
keine Inklusion, sondern dem Umstand geschuldet, dass nur so ein Sonderpädagoge
als Zweitkraft finanziert werden kann.
Wir brauchen eine Weiterentwicklung der Tandemklassen mit nur noch 1-2 schwer-
und 2-4 leicht beeinträchtigten Kindern. Die Schulen müssen geöffnet werden für
pädagogische Zweitkräfte wie Erzieher, Heilpädagogen, Sozialpädagogen und
Heilerziehungspfleger, denn nur das ist auch realistisch. Es gibt auf dem Markt
nicht eine Berufsgruppe, die diese Funktion übernehmen kann, die Schulen müs-
sen entscheiden können, welche Fachkraft sie sich als zusätzliche Kompetenz
in ihr Team holen wollen. Und noch kurz zu einem anderen Thema. Ich möchte
erinnern an das Schulamt Oberallgäu, das bei einem Fachgespräch im Landtag
gesagt hat, nur Vormittagsschule ist keine Inklusion, wir brauchen die inklusive
Ganztagesschule. Von daher ist eine Diskriminierung, wenn behinderten Kindern
kein Schulbegleiter für die Nachmittagsbetreuung genehmigt wird.
4. Anstellung und Vergütung der Schulbegleiter:
Wenn man die ganzen Diskussionen so hört, hat man den Eindruck, dass der
Landtag handlungsunfähig ist (ein Raunen ging durch den Saal). Ja, ich erlaube
mir, daran zu erinnern, was in der Bayerischen Verfassung steht: Art 129 Abs.1
Alle Kinder sind zum Besuch der Volks- und Berufsschule verpflichtet. Abs.2
Der Unterricht an diesen Schulen ist unentgeltlich. Ich frage mich, wann dieses
Recht auch für Eltern behinderter Kinder gilt. Ich frage mich, warum der Landtag
nicht dafür sorgen kann, dass die Rechtsaufsicht sich kümmert, wenn Eltern
nur 10 bis 20,- EURO Stundensatz für die Schulbegleitung bekommen (ich über-
reichte anschließend dem Ausschussvorsitzenden zwei Bescheide von Eltern
über 14,- EURO). Mir wurde gesagt, dass der Tarif S 2 dem Niveau von Reini-
gungskräften entspricht und eher S 3 für Schulbegleiter angemessen wäre.
Ich frage mich, warum die Bayerische Gemeindeordnung
nicht geändert wird und die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen als
Pflichtaufgabe für die Kommunen, nicht mehr als freiwillige Leistungen formu-
liert wird. Man kann jetzt auch nicht einfach alles an private Träger übertragen.
Da muss man sich anschauen, ob deren finanzielles Eigeninteresse dem
Interesse nach einer bestmöglichen Qualifikation der Schulbegleiter entgegen-
steht. Außerdem darf nicht sein, dass die Träger sich dann die finanziell
attraktiveren Fälle heraussuchen und in schwierigeren Fällen die Eltern weiter
allein gelassen werden.
Wolfgang Patzwahl vom Netzwerk Inklusion bekam später auch noch als Gast
ein kurzes Rederecht und sagte: Ich stelle fest, dass die meisten Beteiligten
hier immer noch nach dem medizinischen Modell vorgehen, nicht nach dem
sozialen Modell, das durch die UN-Behindertenrechtskonvention begründet ist.
Da vorher Schulleiter Blaum den Bezirk gelobt hatte, indem er meinte, er könne
mit den Kostensätzen des Bezirks an seiner Schule Fachkräfte als Schulbegleiter
finanzieren und die Versammlungsleiterin Meyer darauf meinte, dann seien die
Rahmenbedingungen ja gar nicht so schlecht und es käme nur auf die Schulleiter
an, sagte Wolfgang Patzwahl dazu: Man hat eher den Eindruck hat, dass es beim
Bezirk Unterfranken nach dem Motto laufen würde: Wer die besten Beziehungen
zum Bezirk hat, bekommt die "Äpfel". Nach Patzwahls Auffassung sind die Sach-
aufwandsträger die richtige Stelle für die Anstellung der persönlichen Assistenten
Schöne Grüße von Christine Primbs