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Unterschied Förderschule GE/ Tagesbildungsstätte

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    Unterschied Förderschule GE/ Tagesbildungsstätte

    Hallo,
    ich heiße Annika und möchte im kommenden Schuljahr ein FSJ in einer Förderschule oder Tagesbildungsstätte machen. Aber da liegt nun genau die Frage. Ich weiß nämlich nicht genau -obwohl ich schonmal gegooglet habe- wo der Unterschied zwischen einer Förderschule GE und einer Tagesbildungsstätte liegt (vor allem so im Schulalltag: ist da ein Unterschied zu spüren) ?
    Generell würde ich mich freuen, von euren Erfahrungen mit FSJlern und deren Aufgaben zu hören.
    Liebe Grüsse, Annika

    #2
    AW: Unterschied Förderschule GE/ Tagesbildungsstät

    Hallo Annika,

    herzlich Willkommen hier bei uns. Deinen Angaben nach bist du aus Niedersachsen. Dieses Bundesland bietet, als einziges übrigens (Stand 2008), die Möglichkeit wo Schüler mit individuellen Förderbedarf wählen können, wie sie ihre Schulpflicht erfüllen möchten.

    Hier findest du näheres dazu, sowie die Konzeption einer Tagesbildungsstätte.

    Und hier findest du die Infos zu den Förderschulen in Niedersachsen.

    Und hier die Konzeption einer Förderschule mit dem Schwerpunkt "Lernen und Geistige Entwicklung".

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      #3
      AW: Unterschied Förderschule GE/ Tagesbildungsstät

      Vielen Dank, das hat mir schon gut weitergeholfen. :)

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        #4
        AW: Unterschied Förderschule GE/ Tagesbildungsstät

        Liebe Kirsten,

        das stimmt aber so nicht mehr. Bayern hat das BayEUG seit Sommer 2011 geändert und etliche andere Bundesländer sind dabei, ihre Gesetz zu ändern oder sind ebenfalls schon geändert, dahingehend, dass die Eltern zwischen Förderschule und Inklusion in der Regelschule wählen können. Wörtlich heißt es im bayerischen Gesetz, dass der sonderpädagogische Förderbedarf nicht mehr einen bestimmten Lernort begründet. Nur noch in äußersten Ausnahmefällen darf die Schulbehörde gegen den Willen der Eltern ein Kind in eine Förderschule verweisen, aber das muss schon gravierende Gründe haben wie Selbstgefährdung oder Fremdgefährdung durch das behinderte Kind und nur, wenn alle Unterstützungssysteme wie z.B. Schulbegleiter dieses Problem nicht lösen können.

        Christine Primbs

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          #5
          AW: Unterschied Förderschule GE/ Tagesbildungsstät

          Hallo Christine,

          für die Info vielen Dank. Es ging aber Annika um den Unterschied zwischen Förderschule und Tagesbildungsstätte und ich denke trotzdem, dass ihr die Infos weiter helfen.

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            #6
            AW: Unterschied Förderschule GE/ Tagesbildungsstät

            Ja genau, mir ging es um den Unterschied zwischen Tabi und Foerderschule.

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              #7
              AW: Unterschied Förderschule GE/ Tagesbildungsstät

              Meine Information bezog sich nicht auf die ursprüngliche Frage, sondern nur auf die falsche Information, dass man in Bayern keine freie Wahl hätte. Daher
              bitte ich darum, die aktuelle Rechtslage darzustellen und die heißt: Freie Wahl zwischen Regel- und Förderschule, auch in Bayern!

              Danke, Christine Primbs

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                #8
                AW: Unterschied Förderschule GE/ Tagesbildungsstät

                Du hast natürlich Recht chipri. Als Kirsten schrieb, dass es nur in Niedersachsen die freie Wahl gebe, meinte sie sicherlich im Bezug auf die Frage die freie Wahl zwischen Tabi und Förderschule. Aber trotzdem Danke für deine Ergänzung :)

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                  #9
                  AW: Unterschied Förderschule GE/ Tagesbildungsstät

                  Zitat von chripri Beitrag anzeigen
                  Meine Information bezog sich nicht auf die ursprüngliche Frage, sondern nur auf die falsche Information, dass man in Bayern keine freie Wahl hätte. Daher
                  bitte ich darum, die aktuelle Rechtslage darzustellen und die heißt: Freie Wahl zwischen Regel- und Förderschule, auch in Bayern!

                  Danke, Christine Primbs
                  Hallo Christine,

                  wenn ich dich auf die Seite von Aktion Mensch verweisen darf, da kann man dann lesen, dass man das Angebot, Förderschule oder Tagesbildungsstätte, momentan nur in Niedersachsen vorfindet. Eine Tagesbildungsstätte im Sinne der Un-Konvention, zu einer Regelschule weiterzuentwickeln, ist wohl eine Forderung des Behindertenbeauftragten von Niedersachsen. Momentan aber eben nur eine Forderung und kein Istbestand. Also kann man eine Tagesbildungsstätte nicht mit einer Regelschule auf eine Stufe setzen. Solltest du da andere Informationen vorliegen haben, kannst du sie ja gerne hier einbringen.

                  Ich persönlich bin als Moderatorin ganz gezielt auf die Frage der Userin eingegangen und habe mit der Beantwortung ihrer Frage meines Wissens nach, auch keine falschen Informationen weiter gegeben.

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                    #10
                    AW: Unterschied Förderschule GE/ Tagesbildungsstät

                    Liebe Kirsten,

                    Du hast geschrieben: "Dieses Bundesland bietet, als einziges übrigens (Stand 2008), die Möglichkeit wo Schüler mit individuellen Förderbedarf wählen können, wie sie ihre Schulpflicht erfüllen möchten." Der Satz war missverständlich, weil in Bayern und anderen Bundesländern eben auch die Wahlmöglichkeit besteht, unter dem vorhandenem Schulangebot zu wählen, Du hast aber nicht ausdrücklich erwähnt, dass Du insbesondere Tagesbildungsstätten meintest.
                    Übrigens heißt es in der UN-BRK: Jeder Mensch hat das Recht auf Teilhabe am
                    allgemeinen Bildungssystem, dazu gehören Tagesbildungsstätten sicher nicht. Ist es so, dass letztere im Gegensatz zu Förderschulen dann gar keine oder noch weniger Lehrer als Förderschulen haben?

                    Christine

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                      #11
                      AW: Unterschied Förderschule GE/ Tagesbildungsstät

                      Liebe Christine,
                      liebe Annika,
                      hallo miteinander,

                      Annika hatte eine Anfrage bzgl. des Unterschiedes von Förderschulen und Tagesbildungsstätten im Bereich GE. Gerne werde ich, um angesprochene Missverständnisse zu vermeiden, hier noch eine kurze Anmerkung an den Thread anhängen.

                      Es geht hier bei diesem Thread nicht um das Angebot des Regelschulbereichs, der entsprechend der UN-Berhindertenrechtskonvention natürlich allen offensteht (sollte) und eine Wahlmöglichkeit besteht. Sondern einzig allein um den Unterschied zwischen den momentan in dem Bundesland Niedersachsen bestehenden Angeboten einer Tagesbildungsstätte und einer Förderschule für Schüler mit dem Schwerpunkt der geistigen Entwicklung.

                      Da Annika laut ihren Angaben aus Niedersachsen kommt, habe ich ihr auch dementsprechend geantwortet und mich dabei explizit auf das Land Niedersachsen bezogen. Im ersten von mir der Antwort beigefügten Link, kann man auch dazu folgendes nachlesen:


                      Lebenshilfe Delmenhorst und Umgebung

                      Katenkamp-Schule


                      Staatlich anerkannte Tagesbildungsstätte

                      ....................................
                      1. Vorwort des Trägers
                      Die Katenkamp-Schule, staatlich anerkannte Tagesbildungsstätte, ist eine
                      Einrichtung, in der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im Bereich der
                      geistigen Entwicklung, ihre gesetzliche Schulpflicht erfüllen.

                      Niedersachsen ist das einzige Bundesland, in dem Schülerinnen und Schüler mit
                      einem entsprechenden Förderbedarf zwischen unterschiedlichen Formen wählen
                      können, wie sie ihre Schulpflicht erfüllen. Das ist einerseits in der öffentlichen/
                      privaten Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung möglich oder
                      andererseits in der staatlich anerkannten Tagesbildungsstätte.


                      So denke ich jetzt, dürften Missverständnisse aus dem Weg geräumt sein. Was die von Christine gestellte Frage zu der jeweiligen Anzahl der vorhandenden Förderlehrer angeht, fände ich an anderer Stelle im Forum vielleicht einen passenden Thread dazu recht interessant. Vielleicht sollte man dieses Thema mal angehen?

                      Annika wünsche ich ein erfüllendes FSJ.

                      Zuletzt geändert von Kirsten; 30.12.2012, 15:18. Grund: bessere Formulierung

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