Hallo zusammen,
unser Sohn wird kommendes Jahr eingeschult, es kommt nur eine GB-Schule in Frage. Wir wohnen in einem großen Kreis, in dem es nur eine Schule gibt, diese ist weit weg und extrem groß. Deswegen würden wir ihn gerne auf eine Schule in der "Nachbarstadt" (nicht mehr Kreisgebiet) schicken, die kleiner ist und räumlich etwas näher.
Aufgrund unserer Familiensituation (mehrere Kinder) wären wir aber auf den Transport angewiesen. Unseres Wissens nach muss den Transport dann aber die Stadt zahlen, in der die Schule liegt, obwohl wir in einem anderen Landkreis wohnen. Es zeichnet sich ab, dass es Probleme gibt. Unser Kreis möchte unseren Sohn natürlich gerne auf die "eigene" Schule schicken. Hat jemand Erfahrungen hier, kann uns Tipps geben, Links oder Argumente? Wir sind für jede Antwort dankbar!
Viele Grüße, Simon
Hallo Simon,
da die Kostenträger nebenbei wirtschaftlich handeln müssen, solltest du schlicht und einfach die Einschulung in der näher gelegenen Schule beantragen. Habt ihr schon mal mit der Schulleitung gesprochen, ob die euer Kind nehmen würden, und wie ihr dann vorgehen solltet ? Von der wirtschaftlichen Seite her, - die die Kostenträger beachten müssen - sollte es bei tatsächlich wesentlich größerer entfernung zur zuständigen Schule kein Problem geben. Ich hab von Fällen gehört, da wurden Kinder "wegen der Entfernungen" im benachbarten Bundesland eingeschult, so das der "Nachbarkreis" kein Problem sein sollte.

Helmut
Hallo Helmut,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die Schule in der Nachbarstadt würde unseren Sohn aufnehmen, allerdings hat der Kreis (in dem wir wohnen) gerade seine eigene Schule stark erweitert (Neubau, Neueinstellungen..), wir wissen von anderen, dass es schwierig ist, eine andere Schule außerhalb des Kreises zu wählen.
Weiß vielleicht jemand wer Kostenträger für den Transport ist? Die Stadt des Wohnsitzes oder die Stadt, in der die Schule liegt? Vielleicht liegen darin die Hauptprobleme?
Viele Grüße an alle,
Simon
Hallo Simon !
Genaue Detail über Zuständigkeiten kann ich dir keine geben, aber vielleicht kann ich dir etwas Mut machen.
Ich habe meinen mehrfachbehinderten Sohn damals statt in die nahegelegene K-Schule in eine Sprachheilschule schicken können und Jahre später sogar in ein anderes Bundesland incl. Transport.
Wichtig ist - nach meiner Erfahrungen - vorallem, keine Angst vor Behörden zu haben, sich intensiv durchzufragen (bis eine reale Person gefunden ist) und eine schlüssige Argumentation für die Sonderlösung abzugeben und auch zu vertreten. Ihr kennt Eure Situation und Euer Kind am besten.
Die zuständigen Sachbearbeiter können nur vom Schreibtisch aus entscheiden und brauchen "schreibtischgerechte" Begründungen.
Ein ausführlicher Brief oder ein direktes Gespräch (vielleicht mit Kind) haben mir bisher alle Wege geöffnet, die ich für richtig hielt. Auch z.B. bei Hilfsmittelverordnungen.
Viel Glück !
Gattascarlett
Hallo zusammen, hallo Gattascarlett,
danke für deinen Beitrag. Grundsätzlich haben wir schon Erfahrung, wir haben auch einen integrativen Kindergartenplatz in einem anderen Landkreis bei den Behörden durchgekämpft.
Allerdings war dies etwas anderes, ähnlich wie bei dir war die Organisationsform eine andere, statt GB-Einrichtung eine integrative Einrichtung. Da hatte man mehr Argumente und auch Paragraphen an der Hand.
In unserem aktuellen Fall ist die Schulform aber die gleiche, was die Argumente dünner werden lässt.
Auf jeden Fall dir vielen Dank, jedes Beispiel macht Mut!
Schöne Grüße,
Simon
Hallo!
Wir haben mit unserem Sohn ein ganz ähnliches Problem. Wir wohnten in Hamburg, er kam auf eine evangelische Privatschule, die integrativ arbeitet. Allein, daß sie "privat" ist, war schon schwierig, aber das haben wir innerhalb Hamburgs hinbekommen. Nach unserem Umzug nach Schleswig-Holstein gab ich meinen Sohn auf die hiesige Schule für geistig-behinderte. Diese Schule machte auf den 1. Blick auch einen guten Eindruck, doch nach kurzer Zeit bemerkte ich, wie unausgeglichen und aggressiv unser Sohn wurde. Er wollte schließlich nicht mehr in die Schule.
Ich konnte eine Umschulung in seine "alte Hamburger Schule" erreichen, doch wie dahin kommen?? Keiner fühlte sich zuständig. Erst recht nicht der Kreis hier. Es gab doch eine Schule, die er ohne große Kosten anfahren konnte, hieß es. Ich beantragte Integrationshelfer, Eingliederungshilfe, Schulwegbegleiter. Alles abgelehnt. Während der ganzen "Behördengänge" verging ne Menge Zeit, die ich überbrückte, indem ich meinen Sohn morgens mit Bus und Bahn selbst zur Schule brachte (immerhin 1 1/2 Stunden hin und dann für mich wieder 1 1/2 Stunden zurück). Aber es war mir die Sache wert. Für die Nachmittags-Abholung bekomme ich Unterstützung von der AWO, die einen Zivi bzw FSJler für die Fahrerei einsetzt.
Mittlerweile machen wir das jetzt in der o.g. Form seit 1 Jahr und 2 Monaten. Und es wird vermutlich so weitergehen, denn gestern bekam ich den endgültigen Bescheid über die Ablehnung meines Widerspruches. Naja, mein Sohn hat inzwischen gelernt, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren und das ist doch auch was wert.
Ich weiß, ich konnte nicht groß helfen, aber vielleicht hilft ja schon die Gewißheit, daß es anderen ähnlich geht.
Ich möchte abschließend nur sagen, daß ich sehr enttäuscht von der ganzen Hierarchie hier in Deutschland bin, daß Eltern und Kindern vorgeschrieben werden kann, welche Schule die angeblich bessere ist und daß es immer nur um Kosten geht.
Ach so, nach meinen Erfahrungen ist immer die Schule für den Transport zuständig, in die das Kind geht. Wenn die Schule außerhalb des Einzugsgebietes liegt, dann der Kreis, wo das Kind wohnt. Und dann wird ein Transport nur dann bewilligt, wenn man beweisen kann, daß nur die Schule (die man sich ausgesucht hat), die einzig richtige ist. Und das ist eben unheimlich schwer. Ich konnte es nicht nachweisen. Wer dazu noch Tipps und Anregungen hat und sie hier bekannt gibt, dem wäre ich sehr, sehr dankbar.
Liebe Grüße
Hallo Daniela,
auch dir ein Dank für deinen ausführlichen Beitrag. Es tut auch gut, wenn man weiß, dass man nicht die einzige Familie ist, die solche Probleme hat.
Was mich bei dir interessieren würde ist, ob du medizinische Gutachten hattest. Hat dir jemand bescheinigt, dass dein Kind sich in der GB-Schule vom Verhalten her verschlechtert hat? Meines Erachtens wäre das doch ein guter Grund für den Widerspruch.
Ich schließe mich deinem Frust an über Entscheidungen, die auf Grundlage von Zahlen am Schreibtisch getroffen werden.
Dir auf jeden Fall alles Gute!
Auch ich würde mich über weitere Infos freuen!