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Abschaffung Nachteilsausgleich Legasthenie in BY

rosinante 11.05.2016, 07:45#1
Nach den Plänen des Kultusministeriums werde der Notenschutz künftig nicht mehr grundsätzlich bei diagnostizierten Legasthenikern gelten, sondern nur noch als „Kann“-Bestimmung angewandt, so Sczgiel, deren Verband eine Stellungnahme zur Änderung des Legasthenie-Erlasses abgegeben hat. „Das bedeutet, dass künftig nicht eine Diagnose entscheidet, ob ein Kind Notenschutz bekommt, sondern der Schulleiter.“ Sczygiel befürchtet dadurch „Rückschritte im Umgang mit Legasthenikern“.
Mainpost

Mehr Informationen: Legasthenie Bayern
miau 12.05.2016, 09:25#2
alles geht irgendwie rückwärts.
Womit das wohl zu tun hat??