Nach den Plänen des Kultusministeriums werde der Notenschutz künftig nicht mehr grundsätzlich bei diagnostizierten Legasthenikern gelten, sondern nur noch als „Kann“-Bestimmung angewandt, so Sczgiel, deren Verband eine Stellungnahme zur Änderung des Legasthenie-Erlasses abgegeben hat. „Das bedeutet, dass künftig nicht eine Diagnose entscheidet, ob ein Kind Notenschutz bekommt, sondern der Schulleiter.“ Sczygiel befürchtet dadurch „Rückschritte im Umgang mit Legasthenikern“.Mainpost
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