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Behindertenfahrd., Schulbeförderung, Rollikinder

HHelmutS 19.05.2003, 19:37#1
Hallo zusammen,

Hier ein Aktuelles Erlebins mit einem Behindertenfahrdienst, der im Ramen der Schulbeförderung auch hilflose schwerstbehinderte Kinder fährt, mit ein wenig Vorgeschichte und Hintergrundinfos.

Normaler weise muß man davon ausgehen können, das Beförderungsunternehmen die hilflose Fahrgäste die ohne besondere Begleitung fahren.... wie es bei der Schulbeförderung z.B. ist... so im Fahrzeug sichern, das für sie zumindest einfacher menschlicher Logik folgend, kein extra hohes Verletzungsrisiko besteht. Dazu muß man wissen, das in Rollis und Sitzschalen vorhandene Gurte, Kinder zwar halt geben, und sie gegen herausfallen oder ungewolltes aussteigen gegen ihre eigene Kraft schützen können, aber meistens in keiner Weise so belastbar sind, das sie sie bei verkehrsbedingten Aktionen des Fahrzeugs, ( harte Bremsmanöver oder Auffahrunfälle ) daran hindern können, wie ein Geschoß durch den Bus zu fliegen, ihrem Vordermann mit Hautfetzen aus ihrem Gesicht und abgebrochenen Zähnen die Rückseite des Rollis dekorieren, oder sich "nur" ihren Kopf auf ihren eigenen Knien verletzen. Daher sollten Beförderungsunternehmen die unsere Kinder im Rolli fahren IMMER zusätzlich zur Sicherung des Rollstuhls mit einem Schulter und einem Beckengurt sichern.

Seit dem ersten Tag an dem Sonja im Rolli sitzend von Beförderungsunternehmen zur Schule gefahren wird, habe ich bei mindestens jedem 2. neuen Fahrer ( u.a. Zivis, sie wechseln häufiger als sich mache Leute die Socken wechseln ) festgestellt, das sie die zusätzlichen Gurte nur auf besonderen Hinweis anlegen. Da ich bisher davon ausgegangen bin, das die Fahrer vom Unternehmer zwar entsprechend eingewiesen werden, und die Gurte "nur" aus Faulheit nicht anlegen, ich es mir mit den Fahrern aber auch nicht verderben wollte, hab ich ihnen je nachdem wie sie sich verhielten, mit der Zeit immer deutlicher gesagt, das es Probleme geben wird wenn sie nicht alsbald die Gurte von sich aus sachgerecht anlegen. Da die meisten Fahrer meinen Hinweis das die Gurte erforderlich sind ernst nahmen, hielten sich größere Probleme bis jetzt in Grenzen.

In letzter Zeit verhielten sich insbesondere Fahrer, die Sonja das erste mal fuhren anders als sonst. Mit skurilsten Begründungen kämpften einige darum, Sonja den Schultergurt nicht sachgerecht anlegen zu müssen. Einer war der Meinung, das es reichen würde, wenn er den Gurt “aufwendig dekorativ”, aber eben nicht sichernd um Sonja wickeln würde. Er meinte auf meinen Einwand, das selbst wenn ich die Polizei holen würde, die nichts an der Art und Weise, wie er die Gurte um Sonja gewickelt habe aussetzen würde. Kurzerhand griff ich in der Situation zum Handy, um erst einmal den Fahrdienstleiter des Unternehmens um einen Ortstermin zu bitten. Da sich in der Zentrale des Fahrdienstes niemand meldete, und der Fahrer sich dann doch entschloss die Gurte sichernd an zu legen geschah nichts weiter. Ca. eine Stunde später rief mich der Fahrdienstleiter überraschend an. Er fragte ob es Probleme gegeben hätte. Ohne den Fahrer besonders zu belasten bat ich ihn darauf zu achten, das die Fahrer vernünftig darin eingewiesen werden, wie sie die Gurte anlegen müssen. Daraufhin bot er mir nicht etwa an ihn anzurufen wenn es Probleme gab, damit er sich selber davon überzeugen konnte, sondern verbot sich Unterstellungen derart, das seine Fahrer die Fahrgäste nicht richtig sichern würden.

Ein paar Tage später wartete ich nachmittags vor dem Haus auf Sonja, um zu sehen wie sie während der Rückfahrt... wo keiner dem Fahrer an der Schule sagt das er etwas vergessen haben könnten... gesichert war. Da der Fahrer (ein anderer) Sonja keinen Schultergurt angelegt hatte, sagte ich ihm das der nötig sei. Er sagte, das in normalen Autos auf dem Mittelplatz hinten kein Schultergurt sei, und das Sonja deswegen da.. der Rolli stand in der Mitte... auch keinen brauchen würde. Ich sagte ihm, das das DRK schriftlich habe, das ein Schultergurt erforderlich sei, ( zum einen ist der Bedarf an Sicherung offensichtlich, zum anderen steht es so in den Richtlinien zur Beförderung rollstuhlgebundener Personen ) und bat ihn beim nächten mal den Schultergurt anzulegen.

Als ich den selben Fahrer ein paar Tage später nachmittags erneut kontrollierte, fehlte der Schultergurt wieder. Im selben Moment als ich das sah sagte ich ihm, das er den Rolli, so wie er ist im Fahrzeug stehen lassen solle, weil ich die Situation sofort von der Polizei prüfen lassen wolle. Ich griff zum Handy und rief die Polizei. Während dessen fing der Fahrer an den Rolli doch aus dem Fahrzeug zu holen. Ich war dermaßen sauer, (mit einem Puls von über 200) das ich ihn anbrüllte..." Wenn du damit nicht sofort aufhörst bekommt du was auf die Fresse ". ( Ein Satz der mir in all meinen 43 Jahren noch nie über die Lippen gekommen war ) Daraufhin machte er die Gurte wieder so wie sie waren, und entfernte sich vom Auto.

Als die Polizei da war und sah wie Sonja gesichert war, erklärte mir ein Polizist, das es nicht immer leicht sei, inbesondere wenn kein entsprechender Gurt am Rolli sei, solche Kinder besser zu sichern. Nachdem ich ihm dann erklärte, das alle erforderlichen Gurte im Fahrzeug vorhanden wären, der Fahrer sie trotz meiner Bitte aber nicht anlegen würde, wandte er sich an den Fahrer. Der erklärte sein tun damit, das er nach meiner Bitte Sonja den Schultergurt anzulegen, seinen Vorgesetzten gefragt, und der ihm gesagt habe, das er bei Sonja keinen Schultergurt anlegen brauche. Dann erklärten die Polizisten dem Fahrer, das es allein schon einfacher Logik folgend erforderlich ist, das er Sonja einen Schultergurt anlegen, und er im Wiederholungsfall mit polizeilichen Maßnahmen rechnen müsse. Zum Schluß bat ich die Polizisten, in ihrem Bericht alles zu schreiben was sie gehört hatten, und hoff(t)e das sich mit Hilfe dieses Berichtes am Verhalten des Fahrdienstes des DRK etwas ändert.

Eine halbe Stunde nach diesem Geschehen, als ich dabei war dem Schulträger das Geschehen zu schreiben, bekam ich einen Anruf vom Fahrdienstleiter des Unternehenms (DRK). Der für den Fahrdienst verantwortliche Angestellte entschuldigte sich nicht etwa dafür, das bei Sonjas Sicherung wohl was "schief gelaufen" sei. Er entschuldigte sich auch nicht dafür, das sein Fahrer nicht schon nach meiner einfachen Bitte, den Rolli stehen zu lassen, sondern erst nach der Androhung von Gewalt dazu bereit war, seine Sicherungsmaßnahmen durch die Polizei prüfen zu lassen. Mit erhobener Stimme erklärte er mir, das er es sich verbieten würde, seinen Fahrern in irgend einer Weise - insbesondere wohl dann nicht, wenn sie ihre mangelhaften Sicherungsmaßnahmen nicht freiwillig der Polizei zeigen wollen - Gewalt an zu drohen. Weiter sagte er, das das DRK, weil wir ständig ( wegen großer Schwankungen in den Abholzeiten ) meckern würden, den Beförderungsvertrag für Sonjas Schulbeförderung mit dem Schulträger kündigen werde. Als ich ihm daraufhin sagte, das ich ( insbesondere nach diesem Verhalten des Fahrdienstleiters ) die Angelegenheit umfassend von der Staatsanwaltschaft prüfen lassen werde, sagte er das er mit dem kündigen des Vertrages bis nach dieser Prüfung warten werde.

Wie anfangs schon geschrieben hatte ich die z. T. mangelhafte Sicherheit bis dahin eher der Faulheit den Fahrer selbst, als den Anweisungen des Unternehmens an die Fahrer zugerechnet. Mit dem was der Fahrer über den Fahrdienstleiter gesagt hat, und dem wie ich den Fahrdienstleiter nun selbst erlebt habe, muß man das Geschehen wohl sehr anders einordnen.

Da ich weis das viele Eltern und Pfleger in Heimen und Co. hilflose rolligebundenen Menschen den Fahrdiensten morgens an der Haustür übergeben, sie nachmittags da wieder abholen, und viele überhaupt nicht wissen wie Rollikinder während der Schulbeförderung gesichert werden MÜSSEN !... bitte ich alle deren hilflose ihre Kinder von Fahrdiensten gefahren werden, nachzusehen wie die Fahrer rollstuhlgebundenen Personen sichern. Wenn sie so einer hilflosen Person nicht mit Schulter- und Becken -gurt zusätzlich zum Rolli sichern, sollte man das... zur Sicherheit ohne das man dem Fahrer was sagt.. der Polizei mitteilen. Ruft dann einfach sofort wenn er los gefahren ist die Polizei an ( Tel. 110 ), sagt was ihr gesehen habt. = schwere "Gesundheitsgefährdung" hilfloser Personen in dem Fahrzeug, die Autonummer, die Stelle wo der Fahrer hin fährt, und bittet darum die Situation dort sofort zu prüfen. Das ist auf der einen Seite den Fahrern gegenüber zwar gemein. Auf der anderen Seite ist nachmittags an der Schule aber auch niemand dabei, der dem Fahrer sagt wenn er einen Gurt zur Sicherung "vergessen" haben könnte. So hat dann der Fahrer und das Beförderungsunternehmen die selbe Chance sich vor Strafe zu schützen, wie es hilflose Personen vor Verletzungen schützt. Das ist nicht gemein, sondern gerecht, und leider zur Sicherheit hilfloser rollstuhlgebundener Menschen nötig.

:-) Helmut


Vater von Sonja, 18 J. alt, nach einer schweren Erkrankung
im Alter von 2 Wochen jedoch noch auf dem Stand von 9 -15
Monaten. ICP, HC, Epi., gehörlos, kaum Verständigung,
schwerst mehrfach behindert.

Mail :
elke01 20.05.2003, 20:21#2
Hallo Helmut,

ich verstehe und bewundere deinen Einsatz bezüglich einer guten Sicherung deiner Tochter im Behindertenfahrdienst und deine Sorge um deine Tochter. Deine Wut kann ich nur zu gut nachvollziehen und auch sehr gut verstehen.

Mir ist aus eigener Erfahrung bekannt wie leichtfertig mit Menschen im Rollstuhl im Behindertenfahrdienst umgegangen wird. Wie viele Kämpfe habe auch ich mit den Fahrern dieses Fahrdienstes gefochten und wie viele Beleidigungen musste ich schon einstecken.
Wieviele Kämpfe mit dem Personal der Behinderteneinrichtung von der mein Mann abgeholt wird habe ich diesbezüglich hinnehmen müssen, damit er ordnungsmäß mit entsprechenden Anweisungen dem Behindertenfahrdienst übergeben wird, wenn er nach Hause fährt.

Angehörige lassen sich allgemein viel zu viel bieten und sollten sich viel öfter wehren.

Wir leben in Berlin. Dort gibt es – glücklicherweise – den Telebus. Eine Zentrale für die sehr viele Subunternehmer fahren.
Das bedeutet, bei wöchentlich täglichen Fahrten kommt immer wieder ein anderer Telebus und auch immer wieder unterschiedliches Fahrpersonal. Keines Dieser Telebusse verfügt über einen Schulterschräggurt, lediglich über einen Beckengurt und dieser wird vom Personal fast ausschließlich lose um das Becken gelegt.

Gibt es eine Verordnung für diesen Schultergut auf die ich mich beziehen kann um beim Telebusunternehmen mich für diesen Schultergurt in den Behindertenfahrzeugen einzusetzen. Diesen Schultergurt muss doch auch sicher an einer speziellen Schiene an der Seite befestigt werden. Unsere Behindertenfahrzeugen verfügen alle nicht darüber.

Ich würde mich über einen entsprechenden Hinweis freuen, damit ich mich stark machen kann – nicht nur für im Sinne meines Angehörigen.

Unser Rollstuhl verfügt über ein Kraftknotensystem mit genormten Schlosszungen. Wie viele Kämpfe musste ich ausüben, dass der Rollstuhl daran befestigt wird, dass mir diese Streitereien wirklich schon zum Halse heraushängen.

Dabei soll angeblich dieses Kraftknotensystem nach DIN 75078-2 für Behindertentransportwagen seit 1.10.99 Vorschrift sein.
Die Sicherheit von Rollstuhlbenutzern soll damit erhöht werden und etwaige gesundheitliche Folgen im Falle eines Unfalles verhindert bzw. gemindert werden.
Ab dem 1.1.2002 soll dieses System für jeden Rollstuhlfahrer Pflicht sein.
Nur es kennt Niemand dieses System. Es kennt kein Fahrer von Behindertenfahrzeuge und es kennt kein Behinderter.
Dabei kann dieses neue Rückhaltesystem für Rollstühle mittlerweile vom Arzt auf Rezept verordnet werden.

Liebe Grüße
Jaguar
HHelmutS 25.05.2003, 16:11#3
Hallo Jaguar,

die Richtlinien zur Beförderung rollstuhlgebundener Personen (es ist eine DIN Norm) werden derzeit wie es scheint, von Bundesland zu Bundesland, und da auch noch in einzelnen Landkreisen unterschiedlich von der Polizei ausgelegt. In einem Landkreis kassiert die Polizei bei nicht entsprechender Sicherung rollstuhlgenundener Personen im Wiederholungsfall ein Bußgeld oder erstattet Anzeige, in einem anderen passiert, weil man die Richtlinien anders bwertet nichts.

Ich habe das Bundesamt für Straßenwesen www.bast.de ( das hat die DIN Norm erarbeitet ) gebeten zumindest Teile der Richtlinien im Internet zu veröffentlichen, damit interessierte sich leichter über mögliche Sicherungsmaßnahmen informieren können. Die Druckversion ist schon längere Zeit vergriffen.

Auf der Suche nach Infos zu Beförderungsbedingungen in der Schulbeförderung stieß ich auf die HP des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe, einem großen Träger von Einrichtungen der "Behinderetenhilfe" in NRW, der auch die (Schul)Beförderung dort hin verantwortlich organisiert. Hier beschreibt er seine Sicherheitsvorgaben an Beförderungsunternehmen.

http://www.lwl.org/LWL....x2_html

Man sollte meinen das so ein großer Träger, der auch viele absolut hilflose Behinderte fährt, seine Fahrgäste bzw. dessen Eltern und Einrichtungen detailiert über seine Sicherungsvorgaben informiert, damit sie Mängel leicht auch selber abstellen (lassen) können. Kuckt man sich das Bild und den Text an, muß ich sagen, das meine Tochter bisher beim DRK nie so schlecht gesichert gefahren wurde, wie der LWL es auf dem Bild zeigt. So dient jemand des er besser wissen sollte hier als Beispiel dafür, wie man eine Rollstuhlgebundene Person NICHT sichern sollte.

Das Kind im Rolli auf dem Bild ist offensichtlich ( noch?? ) nicht mit einem Schultergurt gesichert. So kann es bei Bremsmanövern oder schon leichten Auffahrunfällen mit dem ganzen Oberkörper nach vorne schlagen, und sich dabei schwer verletzen. Wie das mit dem Verhalten einer so gesicherten Maase eines Kindes ist, - habt ihr bestimmt schon mal bei Berichten über Crashtests mit Dummys gesehen - "federt" es danach mit Oberkörper samt Kopf zurück. Dann wird der Kopf da nicht etwa durch eine Kopstütze gebremst..... sondern kann frei nach hinten schlagen. Der "Beckengurt" der da zu sehen ist, ist zudem so angelegt, das er wenn das Kind nach vorne schlägt, seinerseit, weil das Schloss in den Bauchraum drückt, für erhebliche verletzungen sorgen kann. Ich glaube, deutlicher muß man nicht werden damit deutlich wird, wie gefährlich es ist ein (hilfloses) Kind so sichern. Da kann an leichter bums reichen und das Kind braucht keinen Rolli mehr..... und der Kostenträger braucht die Kosten für seine Beförderung nicht mehr bezahlen.

Schaut man sich den Text um das Bild an, so ist das nur sehr allgemein geschrieben, das Rollstuhlinsassen "zusätzlich durch eine gesondertes Personenrückhaltesystem gesichert" werden. Ich habe dem LWL ( den Inhaber des obigen Links, und verantwortlicher für die Beförderungsbedingungen zu vielen Einrichtungen auch außerhalb von NRW) über meine Erfahrungen mit dem DRK, das auch für den LWL fährt, informiert. Diese Erfahrungen mit zeigen eindeutig, das mindestens ein Beförderungsunternehmen das im Auftrag des LWL fährt, Kinder obwohl die nötigen Gurte im Fahrzeug vorhanden sind, NICHT dem Bedarf entsprechend sichern. Was schreibt der LWL zurück ? Lest selbst....

Sehr geehrter Herr Stoick,

zu Ihrem Schreiben teile ich mit, dass

- der LWL im Rahmen der Schülerbeförderung ausschließlich Rollstuhlfahrzeuge zum Einsatz bringt, in dem die Rollstühle mit einem geeigneten System am Fahrzeugboden gesichert werden. Zudem werden die Kinder mit einem sep. Personenrückhaltesystem gesichert,

- in der Regel dasselbe Personal eingesetzt wird,

- im Rahmen der Rollstuhlbeförderung immer eine Begleitperson eingesetzt wird .

Entsprechendes ist vertraglich geregelt und wird ohne Vorankündigung in angemessenen zeitlichen Abständen und bei Bedarf im Einzelfall unverzüglich vor Ort geprüft.

Ich kann Ihnen daher mit gutem Gewissen eine sichere Beförderung-entsprechend dem derzeitigen Sicherheitsstandard- zusichern, sollte die Beförderung Ihrer Tochter in den Zuständigkeitsbereich des LWL fallen.

...................

Ich habe Ihm daraufhin vorgeschlagen, auf der HP und in Infomaterial an die Eltern und Einrichtungen, die Sicherung von Rollstuhlinsassen deutlicher zu beschreiben, als nur von einem Sicherungssystem zu schreiben. Dadurch hätten Eltern und Einrichtungen eine bessere Grundlage zur Druchgsetzung von der notwendigen Sicherungsmaßnahmen für ihre Kinder. Ich bin mal gespannt was er darauf antwortet.

Diese Erlebnisse zeigen große Sicherheitsmängeln bei der (Schul)Befördrung hilfloser Rollinsassen. Sie zeigen auch, das vielen... um nicht zu sagen den meisten Eltern... nicht bewußt ist, welchen Gefahren sie ihr Kind aussetzen, wenn sie bei der Rollstuhlversorgung nicht von Anfang an, an ihre Sicherheit bei der Beförderung durch Fremde in Bussen und PKW´s denken. Da liegt der schwarze Peter auf vielen Schultern verteilt. Die Rollstuhlhersteller wissen um die Gefahren, Informoieren ihre Kunden jedoch wenn überhaupt, nur sehr zaghaft darüber, das für die sichere Personenbeförderung in ihren Rollis, eine bestimmte Ausstattung und Bauweise der Rollis erforderlich sein kann bzw. ist. Ich selbst kenne einige Eltern die, weil es nicht so schön aussieht und unpraktisch ist, keine eigene Kopfstütze an den Rollis ihrer Kinder wollen. Solange es um Kinder geht die sagen können was mit ihnen geschehen ist... die sagen können das sie sich verletzt haben, weil der Fahrer die vielleicht im Fahrzeug vorhandene Kopfstütze ( sowas gibt es ! ) für die Fahrt nicht an den Rolli geschraubt hat... mag das oke sein... aber bei hilflosen Kindern, die nicht sagen wie sie sich verletzt haben.... ?

Es ist einige Arbeit, eine universelle Kopfstütze vor der Fahrt im PKW an den Rolli zu bauen, und sie nach der Fahrt, weil die Kopfstütze dem Unternehmer, und nicht dem Rollifahrer gehört, wieder ab zu bauen. Daher wäre es am sinnvollsten, wenn der LWL bzw. die verantwortlichen Allgemein, eindeutige Ausstattungsmerkmale an Rollis stellen würde, in denen (hilflose) Personen in ihrem Auftrag gefahren werden. Dann würden mehr... hoffentlich alle Eltern... so wie wir es gemacht haben, den Rolli so aussuchen, und von der Krankenkasse bezahlt bekommen, das solche Probleme weitgehend ausgeschlossen sind. Sonjas Rolli hat z. B. vom Hersteller fest angebaute Laschen, wo man die Gurte zur Sicherung nur "anklicken" und nicht umständlich mit schlaufen um den Rahmen legen braucht.

Obwohl der LWL.. wie alle anderen Verantwortlichen auch .. wissen müßte das Eltern wie auch Betroffene selbst, Rollstühle über die KK und den Rollihersteller entsprechend nachrüsten, bzw. zumindest sicherer machen lassen können, macht er nicht mal einen Hinweis auf diese Möglichkeit, die Eltern, Fahrern, den Kindern, und Ihm selbst das Leben wesentlich leichter und sicherer machen könnte. Mal sehen wie er auf meinen Vorschlag antwortet.

Der "einfachheit halber solltest du wegen eures Telebus, die Polizei um eine Kontrolle bitten. Wenn die Polizei nichts gegen mangelhafte Sichrungsmaßnahmen tut, bleibt nur die Schulträger auf das hohe Verletzungsrisiko hin zu weisen, und sie aufzufordern, durch entsprechende Auflagen an das Beförderungsunternehmen für mehr Sicherheit zu sorgen.
Hier hat sich das Verhalten der Fahrer 1 Woche nach der Polizeiaktion grundlegend geändert.

:-) Helmut

Vater von Sonja, 18 J. alt, nach einer schweren Erkrankung
im Alter von 2 Wochen jedoch noch auf dem Stand von 9 -15
Monaten. ICP, HC, Epi., gehörlos, kaum Verständigung,
schwerst mehrfach behindert.

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