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Urteil: Entgeltfortzahlung Krankheit Schulbegleit.

Inge 09.07.2013, 15:22#1
Jugendamt muss Kosten für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall einer Schulbegleiterin übernehmen
Eingliederungshilfe muss Bedarf im Einzelfall decken


Übernimmt das Jugendamt die Kosten für eine Schulbegleitung in Höhe eines bestimmten pauschalen Stundensatzes, so muss die Höhe des Stundensatzes geeignet sein, eine angemessene Hilfe darzustellen. Wird ein Stundensatz von 12,78 € bewilligt und wird dieser nur auf die Dauer der tatsächlichen Anwesenheit der Schulbegleitung beschränkt, liegt keine angemessene Hilfe vor, wenn damit zugleich Rücklagen für eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gebildet werden sollen. Dies hat das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg entschieden. [...]
Quelle und kompletter Text: kostenlose Urteile

Den Volltext des Urteil gibt es bei openjur