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Frühförderung eines behinderten Grenzgängerkindes

Gast 14.06.2005, 16:55#1
Hallo,
wir sind wohnhaft im F, arbeiten in D und sind auch dort sozialversichert, unsere Tochter, in D geboren, benötigt dríngend Frühförderung, die uns im Saarland bisher verweigert wurde mit der Begründung, dass der Wohnsitz dort notwendig wäre. Sie ist aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen zu früh zur Welt gekommen und entwickelt sich nicht, sie hat den Stand eines 5 Monate alten Kindes, ihr Zwillingsbruder macht sich hingegen prächtig. Sie bekommt zwar Krankengymnastik, die die KK zahlt, das war es aber auch. Der Kiarzt hat zwar darauf aufmerksam gemacht, dass sie behindert bleiben wird, aber das interressiert keinen. Nun hat mir jemand mitgeteilt, dass für die Frühförderung in Rheinland-Pfalz die Zugehörigkeit zur GKV genügt. Ich wälze zwar schon seit Tagen die SGB, aber schlauer bin ich nicht geworden. Vielleicht hat jemand einen Tip?

Grüße Monan