Archiv des früheren intakt-Forums (schreibgeschützt, Beiträge bis 2020) · Zum aktuellen Forum: community.intakt.info · www.intakt.info

Fahrt meiner behinderten Tochter zur Schule

Gast 14.06.2005, 13:49#1
Ich bin ein verwitweter Vater von einer 16jährigen behinderten Tochter mit Down Syndrom.
Meine Tochter wurde bisher immer von der Haustüre abgeholt, so konnte ich frühzeitig zur Arbeit fahren. Durch den Wechsel des Taxiunternehmens ist das jetzt nicht mehr möglich, mit der Folge das ich erst um 8.30 zur Arbeit fahren kann, was nicht lange gutgeht.
Auch alles Bitten, sowie die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung von mir an das Taxiunternehmen hat nichts geholfen.
In einer Zeit wo Kinder entführt werden ist es ein Unding, das behinderte Kinder an einer Hauptverkersstraße auf einen Taxibus warten müssen, der sehr unregelmäßig kommt.
Dabei wäre es nur ein Umweg von 200 meter! gewesen, aber der Taxifahrer erklärte mir, er wäre dann nicht versichert???
Es ist schon eine verkehrte Welt in Deutschland, wenn immer erst etwas passieren muss, bis etwas passiert.
Als wenn man nicht schon genug Probleme mit einem behinderten Kind hätte.
Meine Frage wäre an andere, ob ihr behinderte Kind an der haustüre abgeholt wird und ob es hier vielleicht irgendwelche gesetzlichen Grundlagen gibt.
Soviel wie ich weiss gibt es in NRW noch nicht einmal ein Schülerbeförderungsgesetz.
Gast 14.06.2005, 16:01#2
Hallo Wolli,

am besten wendest du dich an den Kostenträger des Fahrdienstes, und schilderst dem die Situation. Dem Kostenträger sollte es möglich sein, das Taxiunternehmen anzuweisen, deine Tochter an der Haustür abzuholen. Wenn das nicht gehen sollte, solltest du bei der Eingliederungshilfe die Einrichtung eines eigenen Schulfahrdienstes beantragen. Der kostet mit Sicherheit weniger, als das Amt bezahlen müßte, wenn du wegen der Probleme mit dem Fahrdienst deine Arbeit verlierst, und keine neue findest.

:-) Helmut
Gast 14.06.2005, 16:04#3
Zitat von [b
Zitat ( @ --)]
nachtrag...

Das Schülbebeförderungsgesetz heißt in NRW, Schülerfahrkostenverordnung.

:-) Helmut
Holger 14.06.2005, 18:23#4
Nachtrag II(dies mal von mir )

... und die kriegst du als PDF direkt unter http://www.recht.nrw.de/gesetze/Gesetz4393/4393.pdf

Grüße,
Holger
gaby1967 14.06.2005, 19:34#5
Hallo Holger (und alle anderen)

diese Verordnung wurde wegen "Hartz IV" und daraus folgender Änderung des Schulgesetzes geändert.

Ihr findet es hier:

Verordnung zur Ausführung § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung - SCHfkVO -) vom 16. April 2005

Gruss Gaby

Das dazugehörige Schulgesetz findet ihr hier:

Schulgesetz NRW vom 15.02.2005
Holger 14.06.2005, 20:27#6
Hi Gaby!

Das krieg ich als nicht NRW'ler natürlich nicht mit...
Danke für die Info!

Liebe Grüße,
Holger
gaby1967 14.06.2005, 21:11#7
Hallo Holger,

ich bin auch nicht aus NRW sondern aus Ba-Wü.

Ich bin über diese Neufassung "gestolpert" da ich als HartzIV-Geschädigte aktiv im Tacheles-Forum und auf der Hauptseite dort mitlese und dort der Hinweis zu den Änderungen in NRW gesehen habe.

Folgender Wortlaut:

Befreiung vom Eigenanteil für Lernmittel und Schulfahrten für Hartz -IV Bezieher in NRW gestrichen

Soll heißen: "Nur wo Sozialhilfe draufsteht ist auch Sozialhilfe drin"
- Im Klartext: Nur noch Empfänger von SGB XII-Leistungen sind "echte" Sozialhilfe-Empfänger - alle, die Alg II nach SGB II erhalten sind es nicht mehr und das, obwohl dort fast alle "hingewandert worden sind", die letztes Jahr noch Sozialhilfe nach dem BSHG bekommen haben. Somit müssen alle ehemals befreiten ab diesem Jahr die Fahrkarten für ihre Kinder voll bezahlen und das obwohl faktisch der Regelsatz der Kinder gekürzt worde anstatt erhöht.

Bei uns in Mannheim scheint die gleiche Sch... zu laufen. Bin ich gerade dabei näheres zu erfahren. Wenn ja, würde der Mehrbetrag, den ich gegenüber letztem Jahr bekomme, ab September fast vollständig durch die Fahrkarten meiner beiden Großen "aufgefressen", die sie aber brauchen, um in die Schule zu kommen.

Gruss Gaby
Gast 21.07.2005, 11:44#8
ich bin entsetzt. Wohne auch in NRW. Mein Sohn wird aber immer noch vor der Haustür abgeholt und da auch wieder hingebracht
Gast 23.07.2005, 20:44#9
Ich möchte mich ja nicht unbeliebt machen. Aber, wir haben auch eine behinderte Tochter, sie drei Jahre älter. Dennoch haben wir sie zur Selbständigkeit erzogen. Sie geht seit einiges Jahren zu Ihrer Bushaltestelle und fährt eigenständig mit dem Werkstattbus in die Werkstatt und kommt auch eigenständig wieder zurück. Sie leidet an kindlichem Autismus, das nur für die, die es noch nicht wissen.

Klar sind die Zeiten hart, Mädels werden vergewaltigt und die Typen sind schwer zu fassen. Aber dennoch, wir haben unserer Tochter seit Jahren eingebleut, das haben meine Eltern mit mir auch gemacht: Geh mit keinem mit, lass dich nicht ansprechen...

Nadine beherzigt das. Anfangs habe ich sie aus sicherer Entfernung beobachtet, was sie macht, wie sie reagiert. Sie hat Selbstvertrauen und Selbstsicherheit bekommen. Übrigens sie ist eine bildschöne junge Frau, der man die Behinderung nicht ansieht.

Als sie im Wohnheim zum Probewohnen war, wurde mit ihr trainiert mit anderen Behinderten, die auch "fitter" sind, alleine in die Stadt zugehen.

Wir können uns nicht immer auf unsere Kinder setzen. Fakt ist auch in Wohnheimen haben die Betreuer nicht die Zeit mit den Gruppen regelmäßig etwas zu unternehmen. Der Staat kürzt auch leider da die Gelder.

Wir müssen unsere Kinder auch mal loslassen können. Manchmal sind sie gar nicht so hilflos, wie wir immer meinen. Nur Mut, auch Ihre Tochter wird erwachsen. Lassen Sie es auch zu. Ich weiß es ist ein schwerer Prozess.

Viel Glück, Kraft, Ausdauer und Geduld dabei.
Mausespeck 23.07.2005, 21:11#10
Hallo!
unsere Tochter Jennifer ist 10 Jahre alt und mehrfach behindert,Jenny besucht die Schule für geistig behinderte.Sie wird morgens an der Haustür geholt(7 Uhr) und Mittags wieder gebracht(14 Uhr),bei uns fährt Medi-Call die haben einen Vertrag mit der Stadt Neumünster,vorher fuhren die Johaniter.Vieleicht gibt es sowas ja auch in Deiner Stadt.

Gruss Mausespeck