AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW
Liebe Chris,
daher habe ich vor Jahren bereits um Inklusion gekämpft und wir waren eine der wenigen Eltern, die ihr Kind in die Förderschule Vorort einschulen lassen durften. Heute wäre es kein Problem mehr. Ich finde Internate gut für den der es mag, oder dessen Eltern selbst nicht in der Lage sind, ein Elternhaus mit bestmöglicher Förderung zu bieten. Nicht alle Eltern kommen mit dem Entwicklungszustand ihres Kindes zurecht. Da sind Internate zumindest eine vorübergehende Hilfe. Ob gut oder schlecht kann ich nicht beurteilen, da wie gesagt wir unser Kind Zuhause haben.
Ich schreibe auch nicht von Schülern mit einer reinen Körperbehinderung und/oder zusätzlicher leichter geistigen Beeinträchtigung. Ich schreibe von Kindern mit einer schweren Mehrfachbehinderung. Es stört mich kolossal, dass hier alles pauschaliert wird und schwer erkämpfte Rechte teilweise mit vermeintlichem und/oder aus Büchern abkopierten "Wissen" zur Seite geschoben werden.
Ich versuche zumindest mich mit meinen eigenen erlebten Erfahrungen einzubringen.
Ich bin auch insoweit ein Realist und habe mein Leben angenommen. Ich habe viele Stunden mit Tränen hinter mit, weil mein Kind so ist wie es ist und niemals ein anderer sein wird. Ich versuche Wege zu finden, wie es auf seine Art und Weise mit seinen Freunden glücklich werden kann, auch außerhalb des Elternhauses. Dazu gehört aber mehr, als ein Missionar der immer behauptet, er weiß alles und kennt alles und weiß was jeder braucht und wie er entwickelt ist.
Nicht alle Eltern und nicht alle Kinder sind der harten Welt draußen gewachsen. Daher hat man seinerzeit den geschützten Raum geschaffen. In meinen Augen steht es uns nicht zu, diesen Schutzraum zu zerschlagen, um unsere heutigen Interessen eiskalt durchzusetzen.
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW
Hallo,
hier ist unser persönlicher Erfahrungsbericht zur Inklusion zum Thema "Wohnen".
Der Zeitungsartikel "Ruf der Flasche" den Kirsten verlinkt hat gehört auch zu dem Thema.
http://www.intakt.info/forum/showthread.php?11704-Gefahren-auf-dem-Weg-zur-Selbstbestimmung
Liebe Grüße
Monika
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW
Hallo Sandra,
was ist da richtig für das Kind?? Das ist eine schwierige Entscheidung, die m.E. nur die Familie in Zusammenarbeit mit den LehrerInnen treffen können.
Auch wenn ich mich da wiederhole:
"Ich fände eine neutrale und unabhängige Beratung mit allen Beteiligten an einem Tisch gut. Auch ein Testen der Bedingungen, also eine Art "Praktikum" in den Schulen. Wenn die Kinder zusammen mit den Eltern "reinschnuppern" dürften. Die Atmosphäre und der Geist der verschiedenen Schulen spüren dürften. "
Zitat von chripri
Diese Einstufungen der Sonderpädagogen, das Kind sei auf dem Entwicklungsstand eines 8jährigen ist wahrscheinlich falsch.
Sind Ferndiagnosen aufgrund von Wahrscheinlichkeitsberechnungen besser?
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW
Zitat von werner62
hier ist unser persönlicher Erfahrungsbericht zur Inklusion zum Thema "Wohnen".
darauf antworte ich mal dort
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW
Hallo
In der letzten Zeit hört man immer wieder vereinzelt von Müttern von Förderkindern die in den GU gehen, das es mit der Zusammenarbeit zwischen Lehrern Sonderpädagogen und den Eltern hapert, obwohl das im 9 Schuländerungsgesetz festgeschrieben ist. Mehrere
Mütter aus dem südlichem und nördlichem NRW berichteten mir darüber. Zwei Mütter berichteten mir das ihre Kinder
zum Teil zielgleich und nur in wenigen Fächern zieldiferrent unterrichtet werden nur eine Schriftliche Bewertung als Zeugnis
bekommen und wundern sich das damit der Anreiz für die Kinder wieder zu nichte gemacht wird. Denn sie haben normale Klassenarbeiten
mitgeschrieben. Ich habe ihnen gesagt das ich im Moment keine Antwort daraufweis. Muß mich mal durch gewisse Lehrerforren lesen.
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW
Die Verwanten des Kindes was im kindegarten deutlich schlechter dargestellt wurde
Haben jetzt den Bericht von ihrer eigenen Testung der gut ausviel.
Der Kindergarten die etwas vermuten versuchen ihm jetzt sachen anzuhaengen
Um doch einen negativen Bericht zu erstellen, aaber die Bekannte
Wird ihnen die Zaehne zeigen. SOLLTEN IN DEM Bericht LUEGEN STEHEN WIRD SIE GEGEN DIE Berichterstatterin Anzeige wegen Verleugnung erstatten.
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW
Hallo HansGerd,
deinen einen Post habe ich gelöscht. Du hattest ihn doppelt eingestellt.
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW
Hallo
Wir sind Stolz auf das Zeugniss was ich heute für meinen Kranken Sohn in der Gesamtschule abgeholt habe. Die Schule hat ihn
ehrlich beurteilt so wie er tatsächlich ist. Er ist in vielen Fächern zielgleich unterrichtet worden nur in3 Fächern zieldiferrent
dementsprechent ist das Zeugniss gut ausgefallen. So gerecht müßten alle GU Schulen diese Kinder Beurteilen. Doch dafon
sind noch viele GU Schulen vorallem Regelgrundschulen weit entfernt.
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW
Hallo Kirsten
Danke das du den einen Beitrag gelöscht hast, einmal ein paar Minuten nicht aufgepasst weil ich den Ofen anmachen mußte und schon
hat Christian sich über meinen PC hergemacht.
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW
Inklusion finden alle super. In NRW allerdings ist um die Teilhabe behinderter Kinder ein hässliches Gezänk entbrannt: Weder Land noch Kommunen wollen richtig Geld ausgeben. Das Gezerre um die Rechnung drängt das Ziel in den Hintergrund. [...]
Es geht nicht mehr um die Frage, was Pädagogen, Psychologen und Betroffene für wichtig halten, damit Inklusion für alle gelingt. Es geht jetzt darum, dass Inklusion gelingt. Auf dem Papier.
Den ganzen Artikel gibt es bei
SpiegelOnlineAW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW
Hallo
Im September wird überprüft wie weit die BRD mit der Umsetzung der Inklusion ist.
http://bildungsklick.de/a/90051/wie-weit-ist-deutschland-mit-der-inklusion/AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW
Hallo
Kann mir jemand sagen wielange es dauert bis ein Eilantrag für ein Behindertes Kind auf Schulbegleitung vor dem Sozialgericht
entschieden ist?DasKind geht in den GU und kann dort bleiben wenn ein Schulbegleiter zur Verfügung steht Der Antrag läuft schon einige Zeit
und die Eltern haben noch nichts gehört. Jetzt ist gefahr im Verzug weil die Schulbegleitung die kein Geld bekommt und das schon über
einen längeren Zeitraum aufgehört hat.
MFG
Hans Gerd
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW
Hallo,
ein Eilantrag kann recht schnell erledigt sein, doch wegen den versäumten Schulstoff auch sehr belastend, besteht die Möglichkeit dass ein Familienmitglied so lange begleitet?
Hat man sich schon in Richtung Onlinebeschulung in der Regelschule erkundigt?
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW
Hallo
Ich werde die Mutter über die Möglichkeit informieren. Denn in die Sonderschule soll der 7jährige nicht zurück. Das wäre für das Kind eine
Katastrophe.
http://www.inklusion-online.net/index.php/inklusion-onlineAW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW
Wer testet im GU LRS Leserechtschreibschwaeche?
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW
Hallo
Hier wieder etwas neues aus dem nordwestlichem Münsterland. Eine Regelgrundschule in einem 11Tausend Einwohnerort will ihr
Schulkonzept ändern und zwar in ein1,3 2,4 Konzept ändern will. Die Eltern alle dagegen, doch die Schulleitung schiebt alles auf
die Inklusions Kinder die kommen werden. Doch 2 Klassen mit insgesamt 100 Schülern und einem Durchbruch zwischen den
2 Klassen ist der Inklusion nicht dinbar. Im Gegenteil es Schadet der Inklusion aber mir scheint das es von der Schulleitung so
gewünscht ist das Inklusion ins Leere läuft. Malsehen wenn das Institut für Menschenrechte davon durch die Eltern erfährt.
Die wollen auch die UNO die im September den Vortschrit der Inklusion der BRD überprüft auf den Fall ansetzen.
Hans Gerd
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW
http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/28801/Rechtsanspruch-auf-Inklusion-gilt.htm
Rechtsanspruch auf Inklusion gilt Link s.o.
Sollte eine Kommune nicht ausreichend Plätze für das Gemeinsame Lernen bereit stellen, handelt sie rechtswidrig, somit ist das einklagbar.
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW
Inklusion versteht die Verschiedenheit (Heterogenität) von Menschen als bereichernde Vielfalt und versucht, sie aktiv zu nutzen. Das Konzept der Inklusion verzichtet (im Gegensatz zu Integration) auf jegliches Etikettieren bestimmter Gruppen und geht von der Heterogenität als Normalzustand in menschlichen Gemeinschaften aus. Inklusion hat den Anspruch, alle Dimensionen menschlicher Eigenschaften einzubeziehen, z. B. unterschiedliche Fähigkeiten, Geschlechterrollen, Sprachen, soziale Milieus, Religionen, körperliche und geistige Bedingungen … Mindeststandards für eine Beteiligung darf es nicht geben, da jeder Mensch als vollwertig gilt und im Gemeinwesen willkommen geheißen wird.
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW
Hallo HansGerd,
könntest du bitte noch eine Quellenangabe zu obigen Text anfügen?
Vielen Dank im Voraus.
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW
Die Sache mit der Inklusion kennen wir auch nur zu gut. Wir haben über 1 Jahr für einen Integrationshelfer kämpfen müssen am Ende mit Erfolg, aber es war ein harter Kampf. Auch der Kleine hier bei uns (Autist) galt als GB Schüler was aber Unsinn ist er lernt jetzt fleißig in der Grundschule und das mit Erfolg. Es gibt hier noch 1 Kind das nicht unbedingt GB ist und jetzt probeweise mit Erfolg zur Grundschule geht und auch bleiben darf. Wir sind froh das wir für unsere Kinder gekämpft haben.
Und ein großes Danke an Hans Gerd und Elfriede die uns Unterstützt haben.

AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW
Hallo, und wieder hat unser Interationshelfer seinen Lohn (Januar 2014) vom Sozialamt nicht bekommen.Auf unsere Frage hin warum sich die Zahlung verzögert, bekamen wir die Antwort von der zuständigen Sachbearbeiterin die wir dann doch mal antrafen:" Zuerst war ich krank, dann wurde meine Kolegin versetzt danach klappte es mit dem Zahlungslauf nicht." Das kann echt nicht wahr sein. Kann so viel schief gehen? Mfg. Howell
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW
http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/Gutachten-Klemm/index.html
Hallo auf dem Link findet man was über die Kosten der Inklusion.
MFG
Hans Gerd
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW
Amt für Eingliederungshilfe im Münsterland bereitet einem Kind mit Behinderung große Probleme (Bezahlung Integrationshelferin)
Seit einigen Tagen gehe ich mit einem Kind gemeinsam als Integrationskraft zur Schule, da die Integrationshelferin erkrankt ist und wohl Ihren Dienst nicht mehr aufnehmen wird.
Da mir die Arbeit als Integrationskraft sehr gut gefällt habe ich mich entschlossen dieses Kind weiter zu begleiten was auch im sinne der Eltern ist.
Das Sozialamt lehnte mich bei den Eltern als Integrationshelferin ab ohne Begründung.
Das einzige was man vorschlug war, dass ich als Praktikantin mit gehe die dann vom Arbeitsamt bezahlt wird. Dadurch bekäme ich den Arbeitslosengeld 2 Satz für meine Arbeit. Ich möchte jedoch auch an meiner Zukunft denken und jeden Monat regelmäßig in die Rentenkasse einzahlen und für meine Arbeit ordentlich Bezahlt werden. Ich habe mich bereits nebenbei für ein Studium beworben um mich noch besser zu qualifizieren.
Rette mich wer kann.
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW
Hallo,
unsere Schulassistenz wurde ebenfalls seitens der Behörde abgelehnt.
Wir haben dann beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht, danach klappte es.
Allerdings nur über das Persönliche Budget. Der Stundenlohn für eine Nichtfachkraft ist dennoch niedrig.
LG