Hallo an alle,
jetzt kommt es echt knüppel dick. Meine Tochter ist in einem Schulkindergarten der Lebenshilfe in einem Kindergarten für geistig behinderte und entwicklungsverzögerte Kinder in Mannheim( Baden-Württemberg).
Unser Problem: das Schulamt Mannheim hat die Einstellung von 2 neuen Fachkräften abgelehnt, obwohl die Anzahl der Kinder mittlerweile 47 beträgt und bis Ende des Schuljahres noch auf 53 anwachsen soll. Daraufhin wurde der Antrag nach Karlsruhe an die Schulbehörde geschickt, die ihn wiederum nach 2 ! Monaten wieder nach Mannheim zurückschickte, mit der Begründung daß es Stadtangelegenheit sei.
Nur ist halt die Staatkasse leer und wir bekommen keine Fachkräfte trotz dringenden Bedarf.
Wir haben auf dem letzten Elternabend schriftlich! vom Kiga mitgeteilt bekommen, daß in Krankheitsfällen die Gruppe geschlossen wird und die Kinder der Gruppe (zwischen 6-8 Kinder) dann zu Hause bleiben müssen. Was passiert denn dann wenn man arbeiten geht und das Kind auf einmal zu Hause bleiben muß !?
Jetzt meine konkreten Fragen:
1.gesetzliche Grundlagen zum Betreuungs/Personalschlüssel in Schulkindergärten?
2.wer haftet für Verdiensausfall bei Berufstätigkeit?
3. was können wir Eltern tun,um Stadt oder Schulamt von der Notwendigkeit zu überzeugen?
Für viele konstruktive Antworten wäre ich dankbar.
Im Schulgesetz von Ba-Wü. habe ich leider nichts konkretes gefunden.
jetzt kommt es echt knüppel dick. Meine Tochter ist in einem Schulkindergarten der Lebenshilfe in einem Kindergarten für geistig behinderte und entwicklungsverzögerte Kinder in Mannheim( Baden-Württemberg).
Unser Problem: das Schulamt Mannheim hat die Einstellung von 2 neuen Fachkräften abgelehnt, obwohl die Anzahl der Kinder mittlerweile 47 beträgt und bis Ende des Schuljahres noch auf 53 anwachsen soll. Daraufhin wurde der Antrag nach Karlsruhe an die Schulbehörde geschickt, die ihn wiederum nach 2 ! Monaten wieder nach Mannheim zurückschickte, mit der Begründung daß es Stadtangelegenheit sei.
Nur ist halt die Staatkasse leer und wir bekommen keine Fachkräfte trotz dringenden Bedarf.
Wir haben auf dem letzten Elternabend schriftlich! vom Kiga mitgeteilt bekommen, daß in Krankheitsfällen die Gruppe geschlossen wird und die Kinder der Gruppe (zwischen 6-8 Kinder) dann zu Hause bleiben müssen. Was passiert denn dann wenn man arbeiten geht und das Kind auf einmal zu Hause bleiben muß !?
Jetzt meine konkreten Fragen:
1.gesetzliche Grundlagen zum Betreuungs/Personalschlüssel in Schulkindergärten?
2.wer haftet für Verdiensausfall bei Berufstätigkeit?
3. was können wir Eltern tun,um Stadt oder Schulamt von der Notwendigkeit zu überzeugen?
Für viele konstruktive Antworten wäre ich dankbar.
Im Schulgesetz von Ba-Wü. habe ich leider nichts konkretes gefunden.
