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Schulwegbegleitung über Eingliederungshilfe!?

ckonni 08.09.2003, 09:32#1
Im ewigen Kampf mit unserem Sozialamtssachbearbeiter drohen wir zu verlieren! Unser Sohn ist gehunfähiger Rollstuhlfahrer (Spastiker) und fährt im Rahmen der Eingliederungshilfe in Begleitung eines Zivi mit der S-Bahn ins Gymnasium (Baden-Württemberg). Der Zivi ist auch während der Schulzeit dabei (wegen Toilette etc.). Jedes halbe Jahr müssen wir erneut darum kämpfen, obwohl die Behinderung ja leider keine vorübergehende Krankheit ist... Jetzt haben wir uns aufgrund der angespannten Zivisituation und der nach einer Operation verbesserten Selbständigkeit unseres Sohnes bereiterklärt, die Begleitung während der Schulzeit versuchsweise auszusetzen und auf das Hinbringen und Abholen zu beschränken. Nun erzählt uns doch unser Sachbearbeiter, die Schulwegbegleitung gehöre nicht in die Eingliederungshilfe und werde in Zukunft unsere Sache sein (bis zum Abi! dabei haben wir noch zwei weitere Kinder), wenn die Stadt sich nicht bereiterkläre, die Kosten zu tragen, da Schülerbeförderung ja deren Sache sei! Kennt hier jemand vielleicht die rechtlichen Grundlagen???
amai 13.09.2003, 03:18#2
Hallo ckonni ,
in Berlin ist die Schulwegbegleitung tatsächlich im Schulrecht geregelt zuständig sind hier die einzelnen Schulämter in deren Bereich die betreffende Schule liegt, ich wollte die Gesetze bei euch in Baden-Württemberg nachschauen aber der Bildungsserver ist leider nicht erreichbar.

Fest steht auf jeden Fall ,dass euer Sohn diese Begleitung braucht!
Also muss auch jemand dafür zuständig sein! Hier kommt dir viielleicht das neue SGB IX zur Hilfe. Hier steht eindeutig das der Träger der den Antrag entgegennimmt prüfen muss, ob er zuständig ist, wenn NICHT muss er ihn sofort an die zuständige Stelle weiterleiten!! Falls es zu Zweifeln über die Zuständigkeit kommt muss das Sozialamt erst einmal zahlen (ich denke schon allein weil man ja nicht einfach die Schulpflicht aussetzen kann für deinen Sohn) . In der Verordnung nach § 47 des Bundessozialhilfegesetzes Eingliederungshilfe-Verordnung steht u. a. folgendes:
§ 12 Schulbildung
Die Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung im Sinne des § 40 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes umfaßt auch
1. heilpädagogische sowie sonstige Maßnahmen zugunsten behinderter Kinder und Jugendlicher, wenn die Maßnahmen erforderlich und geeignet sind, dem Behinderten den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht zu ermöglichen oder zu erleichtern,
2. Maßnahmen der Schulbildung zugunsten behinderter Kinder und Jugendlicher, wenn die Maßnahmen erforderlich und geeignet sind, dem Behinderten eine im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht üblicherweise erreichbare Bildung zu ermöglichen,
3. Hilfe zum Besuch einer Realschule, eines Gymnasiums, einer Fachoberschule oder einer Ausbildungsstätte, deren Ausbildungsabschluß dem einer der oben genannten Schulen gleichgestellt ist, oder, soweit im Einzelfalle der Besuch einer solchen Schule oder Ausbildungsstätte nicht zumutbar ist, sonstige Hilfe zur Vermittlung einer entsprechenden Schulbildung; die Hilfe wird nur gewährt, wenn nach den Fähigkeiten und den Leistungen des Behinderten zu erwarten ist, daß er das Bildungsziel erreichen wird.

Wenn also niemand anderes dafür zuständig ist (ich werde versuchen ob der Link http://www.schule-bw.de/ bald wieder geht und dort im Schulrecht etwas über Schulwegbegleiter steht), dann denke ich ist das Sozialamt zuständig, zur Not eben Widerspruch einlegen und wenns sein muss auch bis fürs Sozialgericht gehen. Es gibt ausserdem regional einige Urteile zu Schulbegleitern und die Zuständigkeit des Sozialamtes in Form der Eingliederungshilfe. Hier was ich dazu fand:

Schulweg begründet keinen Pflegebedarf

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 5.8.1999 (Az.: B 3 P 1/99 R) entschieden, dass die Begleitung eines behinderten Kindes auf seinem Schulweg nicht als Pflegezeit berücksichtigt werden kann. Die Hilfe außerhalb der eigenen Wohnung müsse erforderlich sein, um ein Weiterleben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen. Dazu gehöre die Erfüllung der Schulpflicht nicht. Rehabilitative Hilfen im Zusammenhang mit dem Schulbesuch fielen in die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe nach dem BSHG.

Damit widersprach das BSG der Vorinstanz, dem Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen. Dieses hatte argumentiert, der Schulbesuch gehöre zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens, da er das Ziel verfolge, das behinderte Kind lebenstüchtig zu machen. Zudem sei das persönliche Erscheinen des Kindes wegen der bestehenden Schulpflicht notwendig.

(Quelle: Rechtsdienst der Lebenshilfe 1/2000, S. 25)


Verwaltungsgericht Münster Az: 6 K 4044/97

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts in Münster muss das zuständige Sozialamt die Kosten von Integrationshelfern für die Betreuung behinderter Kinder in integrativen Schulklassen zahlen.
Im konkreten Fall besuchen behinderte Kinder integrative Klassen verschiedener Schulen in Dülmen (Kreis Coesfeld). Sie werden auf dem Schulweg und in den Pausen von Zivildienstleistenden des Vereins «Regenbogen» betreut. Der Verein hatte das Geld dafür vorstrecken müssen, weil der Kreis die Kostenübernahme ablehnte mit Verweis auf die Zuständigkeit der Stadt Dülmen als Schulträger. Nach Ansicht des Gerichts stellt jedoch die Betreuung der Kinder eine Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes dar. Dafür hat der Sozialhilfeträger aufzukommen.


Schulhelfer ist Aufgabe der Eingliederungshilfe


Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Urteil vom 15.06.2000 (Az.: 16 A 3108/99) entschieden, dass die Finanzierung eines den Schulbesuch eines behinderten Kindes ermöglichenden Integrationshelfers Aufgabe der Eingliederungshilfe ist. Der Nachrang der Sozialhilfe stehe diesem Anspruch eines behinderten Kindes nicht entgegen. (OVGM0013)
Insbesondere könne der Sozialhilfeträger nicht den Besuch einer Sonderschule fordern, wenn in dem entsprechenden Verfahren die Regelschule als der angemessene Förderort des Kindes bestimmt worden sei. Da es keine Alternative zu diesem von der Schulverwaltung bestimmten Förderort gebe, entfalle der Vorbehalt unverhältnismäßiger Mehrkosten. So lange die Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen den Schulträgern nicht eindeutig die finanzielle Verantwortung für die Finanzierung eines Integrationshelfers zuwiesen, sei ein Anspruch des behinderten Kindes gegen den Sozialhilfeträger gegeben, da diesem bereite Mittel zur anderweitigen Deckung dieses Anspruchs nicht zur Verfügung stünden.

Ausserdem gibt es noch das neue Urteil aus Rheinland-Pfalz zum Thema Schulbegleiter das hier im Forum auch schon gepostet wurde.
Ich hoffe das hilft dir weiter. Das SGB IX kann man auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit downloaden. Übrigens steht da im § 14 dass es genau geregelte Fristen gibt in denen entschieden werden muss!
Falls ich noch was finde melde ich mich, ansonsten hoffe ich du kommst mit diesen Infos schon etwas weiter. Übrigens wenn du mit dem Sachbearbeiter nicht zurecht kommst würde ich mich mal an den direkten Vorgesetzten wenden und ihn um ein persönliches Gespräch bitten.

Liebe Grüße,
amai
ckonni 15.09.2003, 09:03#3
Hallo amai,

DANKE!!!! für die Arbeit, die Du Dir gemacht hast!
Jetzt muß ich mich "nur" noch trauen, den Sachbearbeiter anzurufen...

liebe Grüße

ckonni
amai 15.09.2003, 09:48#4
Zitat von [b
Zitat ( @ --)]
Erstellt am Sep. 15 2003,09:03
Hallo amai,

DANKE!!!! für die Arbeit, die Du Dir gemacht hast!
Jetzt muß ich mich "nur" noch trauen, den Sachbearbeiter anzurufen...

liebe Grüße

ckonni
Hallo ckonni ,
nichts zu danken ich habe selber zwei Kinder mit Handicap und weiß daher dass man leider immer für die Rechte seiner Kinder kämpfen muß. Mich belastet das ehrlich gesagt oft mehr als die Pflege meiner Kinder an sich und ist einfach furchtbar viel Arbeit und Nerven die man investieren muss. Umso mehr freue ich mich , wenn ich auch mal helfen kann damit sich etwas zum positiven verändert.
Ich habe übrigens einen Lehrer aus Ba-Wue gefragt der war auch der Meinung dass die eingleiderungshilfe hier greifen müsste.
Eine Frage noch: warum dich trauen anzurufen?
Ich empfehle dir dringend umgehend deinen Antrag mit Hinweis auf die betreffenden Paragraphen und unter Anfügung der Urteile schriftlich zu stellen und auch uzm einen schriftlichen Bescheid zu bitten (vergesse nicht auf die Fristen nach § 14 SGB IX hinzuweisen damits dann auch flott geht!) . Da in einem schriftlichen Bescheid Gründe für eine Ablehnung unter Nennung der betreffenden Paragraphen die zur Ablehnung geführt haben genannt werden müssen habe ich persönlich die erfahrung gemacht, dass sich diese Aussagen oft 100% von mündlich gemachten Angaben unterscheiden. Ob das nun daran liegt das die Sachbearbeiter sich dann die Mühe machen müssen die rechtlichen Grundlagen nachzuschlagen und dann eben selber auf den Trichter kommen das sie Müll verzapften oder aber weil sie sich in diesem Fall nicht mehr rausreden oder drücken können da dann alles schwarz auf weiß vorliegt mag dahingestellt sein.
Dein zweiter Vorteil bei einer schriftlichen Erledigung (du kannst ja dann trotzdem gerne zusätzlich anrufen wenn du denn magst): du hast gleich einen schriftlichen Bescheid gegen du im Ablehnungsfall Widerspruch einlegen kannst. sollte der auch nichts nützen scheue dich nicht Klage vor dem Sozialgericht einzulegen. Das Verfahren an sich ist kostenlos und du brauchst in der 1. Instanz auch keinen Anwalt. Wenn ihr in einer Rechtsschutzversicherung seid zahlt die aber normalerweise einen in einem solchen Fall.
Viel Glück und viel Erfolg wünscht euch amai
ckonni 03.10.2003, 15:02#5
Hallo,

da bin ich wieder. Irgendwie wie sind wir jetzt doch bei der Stadt gelandet und jetzt soll unser Sohn mit dem TAXI in die Schule gefahren werden Daß das die günstigste Variante sein soll, kann ich mir nicht vorstellen, aber die sagen, sie können nur Kilometer, keine Zeit bezahlen - mir solls recht sein, Hauptsache mein Sohn kommt irgendwie in die Schule.
Immerhin kann er auf diese Weise ne halbe Stunde länger schlafen [Bild: www.intakt.info]. Mal sehen, ob das alles klappen wird (am Montag geht's los, weil Mi/Do schulfrei war).

liebe Grüße und nochmal danke
ckonni - jetzt reif für die Insel...
amai 03.10.2003, 16:38#6
Hallo ckonni ,

*ganz doll mitfreu*, hat der Sachbearbeiter denn nun seine Meinung geändert gehabt?
LG, amai
ckonni 06.10.2003, 09:36#7
Hallo amai,

alles was der Sachbearbeiter hingekriegt hat, war, mich im letzten Moment (und auch nur auf meine Nachfrage) ans Schulverwaltungsamt zu verweisen ("Reden Sie doch mal mit denen..."). Friedliebend wie ich bin hab ich das dann getan, obwohl ich eigentlich fand, das sei sein Job - aber die Zeit drängte. Beim Schulverwaltungsamt kam ich dann tatsächlich an eine NETTE HILFSBEREITE Frau, die auch noch bereit war, sich zuständig zu fühlen und die Sache innerhalb EINES Tages geklärt hat! Diese Taxilösung hat sie dann vorgeschlagen (und selber organisiert! Ich bin ganz weg!), weil sie denkt, sie kann nur Kilometer, keine Zeit zahlen. Wie gesagt, mir solls recht sein, ich bin total erleichtert. Mal sehen, was Daniel sagt, wenn er heute nach seinem ersten Tag ohne Zivi von der Schule kommt - er war schon ein bißchen aufgeregt.

Liebe Grüße und einen schönen Tag!

ckonni
amai 06.10.2003, 12:47#8
Hallo ckonni ,
ich hoffe die Taxilösung die ihr nun bewilligt bekommen habt ist auch für deinen Sohn zufriedenstellend.
Um noch mal zu eurem Sachbearbeiter zu kommen: also bei solchen Kalibern ist es wirklich am besten nicht viel diskutieren; alles schriftlich beantragen und im Antrag auch gleich immer den Satz unterbringen " Ich bitte um einen schriftlichen Bescheid"; denn mit dem kann man auch was anfangen 1. weil dort immer eine rechtliche grundlage für die Entscheidung angegeben werden muss (und man die dann selber nachlesen kann ob das auch so stimmt und hinhaut) und 2. kann man wenn man mit dem Bescheid nicht zufrieden ist Widerspruch bzw. dann auch Klage einreichen.
Wichtig: laut SGB IX (NEUN) § 14 gibt es nun ganz genaue Fristen und Regeln für die Bearbeitung von Anträgen, auf die kann man verweisen und drauf bestehen dass sie auch eingehalten werden!
Es ist ein RECHTSANSPRUCH, auch wenn das leider in vielen Ämtern auch nach 2 Jahren in denen das Gesetz in Kraft ist sich noch nicht rumgesprochen hat.
Der Sachbearbeiter hätte also innerhalb von 2 Wochen prüfen müssen ob er zuständig ist für deinen Antrag und wenn nicht gleich an die zuständige Stelle weiterleiten und nicht DIR das auftragen! Vielleicht solltest du dich mal über den werten Herrn bei seinem Vorgesetzten beschweren, denn es gibt ja auch so etwas wie die eine Beratungspflicht und wenn die nicht oder nicht kompetent erfolgt eine Amtshaftung!
Jedenfalls finde ich es toll, dass ihr dann diese nette und engagierte Dame gefunden habt die alles so schnell organisiert und bewilligt hat! (und das entschädigt dann ja auch für die gelassenen Nerven im Umgang mit diesem inkompetenten Sachbearbeiter)
LG amai
ckonni 07.10.2003, 08:49#9
Hallo amai,

ja, Kampfgeist hab ich anscheinend immer noch nicht genug, aber ich hab immerhin in den 12 1/2 Jahren als Mutter eines behinderten Kindes doch schon einiges dazugelernt. Daß man um sein Recht immer kämpfen muß - auch wenn man gar nicht kämpfen will... Das frißt soviel Energie. Aber das kennst Du ja auch (welches Handicap haben eigentlich Deine Kinder?).
Zumindest wenn sich mein Herr Sachbearbeiter nicht mal herabläßt, sich wenigstens mal zu ERKUNDIGEN, was bei meinen Bemühungen jetzt eigentlich rausgekommen ist, werde ich mich glaube ich echt mal bei seinem Vorgesetzten beschweren [Bild: www.intakt.info]
Wir haben übrigens einen ganz netten Taxifahrer gefunden, der Daniel bis an den Aufzug bringt. Ausgerechnet gestern war nur dummerweise Probe-Feueralarm (wo man den Aufzug nicht benutzen soll) und ich hatte in dem Chaos vergessen, der Schule Bescheid zu sagen, daß jetzt kein Zivi mehr da sein wird...
Manchmal ist Leben echt anstrengend.
Aber es ist toll, in diesem Forum zu merken, das man nicht der einzige auf der Welt ist, der sich mit solchen dummen Problemen rumschlägt.

Liebe Grüße

ckonni
amai 07.10.2003, 11:24#10
Hallo ckonni ,
ja genau so geht mir das auch! Ich finde diese ständigen Kämpfe um ganz berechtigte Dinge einfach furchtbar! Das raubt mir sehr viel Kraft und Nerven die ich eigentlich viel dringender für meine Kinder bzw. auch für mich brauchen würde........ .
Allerdings *kann* ich nun auch Sachen von denen ich nie gedacht hätte dass ich sie mal können muss und ich habe durch meine Kinder sehr viel dazugelernt......
Auch viele nette neue Leute, das entschädigt für diejenigen die sich aus meinem Leben wegen der Kinder verabschiedet haben.
Du fragtest nach den Handicaps meiner Kinder: der Große hat die Diagnose Asperger-Autismus und mein Kleiner hat zwei verschiedene genetische Fehlbildungen in einem Zellmosaik , nämlich Down-Syndrom und Ullrich-Turner-Syndrom.
Schön, dass ihr einen Taxifahrer gefunden habt der euren Sohn noch ein bisschen begleitet.
LG, amai
Gast 30.10.2003, 23:28#11
hallo!
ich bin ganz zufällig auf diese seite gekommen, weil ich momentan genau vor der gleichen frage stehe: wie kommt mein sohn in die "richtige" schule?? z.Zt. fahre ich mit ihm morgens hin und ein zivi holt ihn nachmittags im rahmen der 460,-€ -geschichte wieder ab. dieses geld reicht natürlich hinten und vorne nicht und für mich bedeutet es, morgens insgesamt 3 stunden unterwegs zu sein. gut, das würde ich in kauf nehmen, aber ich bin einfach der meinung, daß es auch anders gehen muß.
ich kämpfe auch weiter, ohne ende.
freue mich, eine konkrete seite zu diesem thema gefunden zu haben
liebe grüße
daniela
Gast 31.10.2003, 00:03#12
Mich würde auch mal interessieren, ob und wo man auf die Herbeiführung eines Fahrdienstes Klagen kann, bzw. es beantragen kann !?? Welche Erfolgsaussichten hat man ? Was, wenn das Kind über die Grenzen eines Bundeslandes hinweg in ein benachbartes Bundesland befördert werden muß ? Was, wenn die bisherige Schulleiterin den Schulwechsel in die neue Schule nicht befürwortet, obwohl die mutter weiß, dass die andere Schule in dem benachbarten Bundesland für ihr behindertes Kind geeigneter ist ?

Welche Verfahren kann man einleiten, wie lange dauern die und was ist in der Zeit aus finanzieller Sicht gegeben ?

Wer kann hier zu meinen nervigen Fragen mal Stellung nehmen?

Liebe Grüße, Michael.
ckonni 04.11.2003, 10:32#13
Hallo Daniela

wir wohnen ja in Ba-Wü, ich weiß nicht, ob das in jedem Bundesland gleich ist. Aber bei uns ist das wohl so (wie wir jetzt nach langem Hin und Her rausgefunden haben ), daß für die Bezahlung des Fahrdienstes (wenn es sich NUR um diesen handelt) das zuständige Schulverwaltungsamt der Stadt zuständig ist, in der das Kind in die Schule geht. Frag doch dort mal nach!

Hallo Michael,

ich hab grad in der Schülerbeförderungssatzung der Stadt Karlsruhe nachgesehen (§1 Abs.3):

"(4)Beim Besuch einer Schule außerhalb von Baden-Württemberg werden Beförderungskosten nicht erstattet, wenn eine in Baden-Württemberg verkehrsmäßig günstiger gelegene entsprechende öffentliche Schule besucht werden kann, es sei denn, ihr Besuch ist aus schulorganisatorischen Gründen ausgeschlossen.

(4) Es besteht kein Anspruch auf Einrichtung eines Beförderungsangebots."

Wie gesagt, frag doch mal beim Schulamt Eurer Schule nach, wie das bei Euch ist!

Ohne Kämpfen scheint man fast nichts zu bekommen, deshalb wünsche ich Euch viel Kraft!

Liebe Grüße

ckonni
Yvonne 04.11.2003, 12:41#14
Hallo ihr,

das habe ich gestern durch Zufall bei uns in der Mailingliste in den Datein abgelegt gesehen. Denke interessant für den ein oder anderen.
Füge es mal hier als Download bei.

Viele Grüße

Yvonne
Gast 05.11.2003, 19:47#15
Hallo ckonny!

Danke für deine Beiträge. Vielleicht sollte ich etwas genauer über mein Problem schreiben.
Die "geeignete" Schule ist in Hamburg, wo wir bis vor 1 1/2 Jahren gewohnt haben und bis dahin auch keine Probleme mit der Beförderung hatten. Nun wohnen wir in Schleswig-Holstein. Damals habe ich dem Schulamt in Hamburg und Schleswig-Holstein meinen Umzug mitgeteilt und von beiden die Antwort bekommen, daß eine Beförderung nicht möglich sei, da unterschiedliche Bundesländer. Toll, also ich meinen Sohn an der hier ansässigen Schule für geistig Behinderte vorgestellt, und natürlich wurde er gern aufgenommen. Ohne amtsärztliche Untersuchung, ohne Tests oder ähnliches. Das ging natürlich in die Hose. Mein Sohn fühlte sich zunächst nicht wohl, seine Leistungen stagnierten. Nach Gesprächen mit Direktorin und Lehrerinnen gab man mir den Tipp, doch zu Hause mit meinem Sohn weiter zu arbeiten. Ich kaufte mir vorgeschlagene Bücher und Hefte und übte mit ihm. Da mein Sohn aber nicht blöd ist, bekam ich oft zu hören, daß das nicht zu seinen Hausaufgaben gehöre. Vor den vergangenen Herbstferien fragte ich in der "alten" Schule einfach nach, ob eine Aufnahme nochmals möglich sei. Die Freude bei mir und auch bei seinen ehemaligen Mitschülern und Lehrern war riesig, denn er durfte wieder zurück. Nur die Beförderung blieb an mir hängen. Die einzige, die mir helfen konnte oder wollte, war die hiesige Amtsärztin, die es wohl damals versäumte, meinen Sohn zu begutachten, um eine geeignete Schule vorzuschlagen. Sie besah sich meinen Sohn und war eigentlich der Meinung, daß die Hamburger Schule besser sei (für meinen Sohn). Sie müsse sich allerdings mit der Direktorin der Schule für geistig Behinderte zusammensetzen und dann ein Gutachten verfassen. Die Direktorin fand zu meinem Entsetzen, daß mein Sohn an ihrer Schule doch gut untergebracht (eben nur untergebracht) sei und mit einer anderen Schülerin einzelne Förderung bekäme (sie vergaß zu erwähnen, daß diese Einzelförderung nur dann in Frage kam, wenn an dem Tag gerade mehr Lehrkräfte zur Verfügung standen und das auch nur einmal/Woche). [Bild: www.intakt.info]
Naja, das Gutachten fällt also so aus, daß es nicht nötig ist, meinen Sohn umzuschulen.
Das sehe ich aber ganz anders.
Momentan bringe ich meinen Sohn morgens auf eigene Kosten nach Hamburg und am Nachmittag holt ihn ein Zivi im Rahmen der Verhinderungspflege und 460,- Euro-Möglichkeit ab. Das ist aber auf Dauer einfach eine zu hohe Belastung und finanziell für mich (arbeitssuchend und sozialhilfeabhängig, alleinerziehend mit 2 Kindern), aber auch für die "Zivi-Variante" nicht drin.
Ich kämpfe also darum, daß die Direktorin ihre Einschätzung revidiert und eine Umschulung befürwortet. Damit wäre nämlich auch für die Beförderung gesorgt. Sie bricht sich doch dadurch keinen Zacken aus der Krone, meine Güte.
Ja, puh, das war meine genauere Beschreibung meines Vorhabens und momentanen Problems.
Liebe Grüße

Daniela
ckonni 12.11.2003, 11:09#16
Hallo Daniela,

ich wünsch Dir viel Kraft und Durchhaltevermögen!!!

Ckonni