Hallo,
ich hab da mal ne Frage. Also, ich hab es ja jetzt endlich geschafft einen Integrationshelfer für meinen Sohn zu bekommen. Läuft auch alles super. Jetzt habe ich Post vom Jugendamt bekommen und das nochmals schriftlich bestätigt.
Und außerdem stand drin, daß ich eventuell für die Kosten des Integrationshelfers aufkommen soll. Ist das rechtens?
AW: Kosten Integrationshelfer
Hallo adhs,
nach welchem Paragraphen und Gesetzbuch wurde der Integrationshelfer bewilligt und für welchen Bereich(privat/Freizeit oder Schule?).
So ohne genauere infos kann man das nicht pauschal sagen.
LG, amai
AW: Kosten Integrationshelfer
Hallo,
in dem Brief steht: Zu den Kosten der gewährten Leistung müssen Sie gegebenenfalls einen Kostenbeitrag gemäß §§ 91 ff SGB VIII leisten, soweit Ihnen dieses aus Ihrem Einkommen zuzumuten ist
AW: Kosten Integrationshelfer
Hallo!
Zitat von adhs
Hallo,in dem Brief steht: Zu den Kosten der gewährten Leistung müssen Sie gegebenenfalls einen Kostenbeitrag gemäß §§ 91 ff SGB VIII leisten, soweit Ihnen dieses aus Ihrem Einkommen zuzumuten ist
Keine Angst Du musst per Gesetz gar nichts zahlen, weil der Integrationshelfer eine ambulante Form der Eingliederungshilfe ist.
http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=240688#240688 (unterster Abschnitt SGB VIII § 91)
Du musst deshalb auch keine Auskunft über Einkommens- und Vermögensverhältnise geben. Sollte Euer Jugendamt das von Euch verlangen, verweise auf die rechtliche Regelung.
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=1220928#1220928
Entsprechend abändern, statt Autismustherapie Integrationshelfer schreiben, die Rechtsgrundlage ist die gleiche.
Liebe Grüße
Annette