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Einschulung Grundschule

kruemel 01.03.2010, 14:30#1
Hallo,

bei uns steht die Einschulung in eine Regelschule an. Hat jemand von Euch Erfahrung, in welcher Hinsicht auf ein behindertes Kind Rücksicht genommen wird und was man für Rechte hat?

Danke für Eure Infos
Andreas 02.03.2010, 09:20#2
AW: Einschulung Grundschule

Hallo Krümel,

in Bayern gibt es im Prinzip folgende Unterstützungsmöglichkeiten für Schüler mit einer Behinderung:
  • Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD): SonderschullehrerIn kommt mobil an einem Tag in der Woche bis zu 2 Stunden (Art. 21/3 BayEuG)
  • Schulbegleitung über die Eingliederungshilfe (§ 53, 54 SGB XII)
  • Verschiedene Nachteilsausgleiche

Lg
Andreas
kruemel 02.03.2010, 10:53#3
AW: Einschulung Grundschule

Hallo Andreas,

danke für Deine Info. Mein Problem ist, dass es wahrscheinlich eine große Klasse mit 28 Schülern wird. Momentan ist die Frühförderung in den KiGa. Dort wurde auch ein IQ-Test gemacht; Ergebnis IG 119. Wenn sein Frustrationsverhalten nicht so groß wäre, wäre der Test noch besser ausgefallen. Er benötigt immer Zuspruch "Ich weiß, das Du das kannst" usw. Bei einer großen Klasse ist dies wahrscheinlich nicht möglich.
Kann mir der MSD bei dieser Sachlage weiterhelfen?

Im Kiga zählt ein behindertes Kind 4,5 fach. In der Arbeitswelt zählt man auch doppelt oder sogar mehr. Wie sieht dass den bei der Klassenstärke aus? Zählt in der Regelschule das behinderte Kind auch mehrfach?

LG
Andreas 02.03.2010, 14:00#4
AW: Einschulung Grundschule

Hallo,

jetzt hab ich doch im ersten Antwort glatt vergessen, einen Link auf unseren eigenen INTAKT Artikel zu setzen. Hier haben wir auch eine Übersicht über die schulische Integration.

Der MSD hat eine Beratungsfunktion, das heißt, du kannst mit den Mitarbeitern dort in einem Gespräch deine Bedenken besprechen.

Allerdings gibt es meines Wissens keine Regelung in Bayern, dass bei einer Einzelintegration die Klassenstärke reduziert wird. Die anspordnende Begleitung deines Sohnes bleibt auf alle Fälle Aufgabe des Lehrers. Ein Mitarbeiter des MSDs ist nur ca. 2 Stunden die Woche da und Aufgabe einer Intgrationskraft ist dies nicht.
Der Schulbegleiter darf nicht Aufgaben übernehmen, die in weitem Umfang in den Kernbereich der pädagogischen Arbeit des Lehrers gehören wie Unterstützung und Überwachung von Aufgabenlösungen, Aufmunterungen und Anleitung zur Weiterarbeit.
(Quelle: Fachinfo: Schulbegleitung)

Lg
Andreas