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Integrationshelfer beim Besuch einer Förderschule

Juma 27.05.2009, 14:42#1
Hallo,

wir haben ein großes Problem.
Simon hat eine beinbetonte Tetraspastik, der linke Arm ist leicht betroffen und der rechte gar nicht, er ist geistig fit und seit einer OP (Wadenmuskelverlängerung bds.) im 11/07 läuft er im Rollator, er kann an einer Stütze und an einer and laufen.

Im November 08 haben wir Simon auf eine Regelgrundschule die GU anbietet angemeldet und gestern hatten wir ein recht unerfreuliches Gespräch - unsere Ansichten und die der Schule gehen weit auseinander. Wir hatten schon mehrere Gespräche und seit dem von gestern wissen wir, dass alles nur schön geredet wurde.

Jetzt sind wir unschlüssig, ob diese Schule überhaupt gut tut oder nicht besser zumindest für die Grundschulzeit auf einer KB Schule aufgehoben ist.

Bei der Schuluntersuchung letztes Jahr, hat die Ärztin einen Integrationshelfer befürwortet ( mit dem Hintergrung das er auf die integrative Grundschule geht).

Wie ist das, wenn Simon auf eine KB Schule geht - kann er dann auch einen I-helfer bekommen ? Wie, mit welchen Argumenten, kann man einen Antrag auf Eingliederungshilfe durchboxen ?

Simon benötigt Hilfe bei ALLEN Transferwegen, beim Toilettengang, beim Benutzen ALLER Schulsachen, beim An-und Ausziehen, beim Sport etc. etc.

Ausserdem braucht er jemanden der Ihn am morgen "auf fängt" - er ist sehr sensibel .....

Ich würde mich sehr freuen, von Euch zu hören:-)

VG, Jutta
Juma 27.05.2009, 14:52#2
AW: Integrationshelfer beim Besuch einer Fördersch

....Ups, eigentlich sollte der Beitrag in die Rubrik Sozialrecht, Eingliederungshilfe ......Sorry....
Yvonne 27.05.2009, 15:19#3
AW: Integrationshelfer beim Besuch einer Fördersch
Zitat von Juma
....Ups, eigentlich sollte der Beitrag in die Rubrik Sozialrecht, Eingliederungshilfe ......Sorry....

Hallo Jutta,

habe den Beitrag für dich verschoben.

Liebe Grüße

Yvonne
Andreas 27.05.2009, 15:36#4
AW: Integrationshelfer beim Besuch einer Fördersch

Hallo Jutta,

dein Beitrag wandert heute Fleißig hin und her - aber ist auch einer der ersten im neuen Forum: Seit gestern haben wir doch extra einen Bereich Schule - deswegen verschiebe ich deinen Beitrag noch mal dort hin.

Aber ich hab auch gleich zwei Lesetipps für dich. Der Eine steht auf Yvonnes Seite. In einem Artikel "Schulhelfer in der Regelschule - wie geht das?" heißt es:
Immer häufiger wird auch um die Möglichkeit eines Integrationshelfers in der Förderschule nachgefragt. Hier gilt aber, dass ein Integrationshelfer grundsätzlich nur zur Verfügung gestellt werden kann, wenn eine Betreuung des behinderten Schülers über das übliche Maß hinaus erforderlich ist, so z.B. wenn ein Kind mit Glasknochenkrankheit eine zusätzliche Betreuung benötigt, weil sonst die Gefahr der Verletzung zu groß ist.

In einem zweiten Text, einer Fachinfo vom Rechtsanwalt Jürgen Greß (PDF) steht ein ähnlicher Absatz:
Schwierigkeiten können sich auch bei der Beantragung einer Schulbegleitung zum Besuch einer Förderschule ergeben. Ein Integrationshelfer für die Schulbegleitung in einer Förderschule kann nur dann zur Verfügung gestellt werden, wenn eine zusätzliche Betreuung des behinderten Schülers, die die Förderschule selbst nicht leisten kann, erforderlich ist.

Gruß
Andreas
Disteline 28.05.2009, 12:18#5
AW: Integrationshelfer beim Besuch einer Fördersch

Hallo Jutta,
bin hier unregelmäßig am Stöbern und gerade auf Deine Frage gestoßen.
Meine Tochter ist jetzt 14, autistisch, besucht die Förderschule der Lebenshilfe und wir haben eine Schulbegleiterin (für 3 Tage die Woche). Den Antrag haben wir vor ca. 3 Jahren auf Anraten und mit Hilfe der TG der Schule beim Sozialamt gestellt (jetzt ist der Bezirk zuständig, zumindest hier in Bayern/Schwaben). Wir haben eine Befürwortung der Psychologin der TG dazugelegt und jedes Jahr beim Verlängerungsantrag eine Stellungnahme der Lehrkraft; darin wird dargelegt, warum und wieso sie Hilfe - zum Lernen!! - braucht. Die Grundlage ist bei uns "Recht auf angemessene Schulbildung" nach § 54 Abs. 1 S. 1 SGB XII. Bei Euch könnte durch den pflegerischen Aufwand auch in Frage kommen, dass der Arzt eine "Verordnung zur häuslichen Krankenpflege" (gibt es als Formular) ausstellt und das Geld für den Schulbegleiter somit von der Krankenkasse kommt. Erkundigt Euch doch einfach beim Sozialamt bzw. bei der Kasse. - Alles Gute und viel Erfolg - Disteline