Hallo...Wir haben eine 17 jahrige behinderte Tochter ( Down Syndrom ) die leider auf einen Fahrdienst angewiesen ist! Sie hat einen Behinderetenausweis mit den Zeichen B G H 100%!Wer kann mir sagen wielange meine Tochter beim befördern von unserer Wohnung an bis zur Schule und wieder zurück in diesem Behindertentransport befördert werden darf, ich nenne ein Beispiel,unsere Tochter soll um 6.10 im Auto sitzen um dann um 7.30 Uhr an der Schule die erst um 7.50 einlass hat,abgesetzt werden.der Fahrer würde von 7.30 bis zum eigentlichen Einlass 7.50 die Kinder vor der Schule beaufsichtigen!Gibt es nicht eine Regelung oder ein Gesetz was vorschreibt wielange diese Beförderungszeiten sein dürfen?Es werden in dieser Beförderung auch noch andere Kinder gefahren die nicht alle die gleiche Schule besuchen!Als ich den Fahrdienst darauf aufmerksam machte das diese Zeiten viel zu lange wären wurde ich sehr unfreundlich behandelt,mit den Worten,wenn mir was nicht passt soll ich mich um einen anderen Fahrdienst kümmern!Ich habe sogar bei der Senatsverwaltung die diesen Fahrdienst bewilligen um rat gebeten aber dort wurde mir nur gesagt das sie von den einzelnen Bestimmungen keine Ahnung hätte!Ich hoffe nun hier Hilfe oder Ratschläge zu bekommen! vielen lieben Dank
Hallo Annabelle,
ich würde der Schule und dem chulamt schreiben.... das... bevor nicht geklärt ist, wer für die Sicherheit der Schüler, die 20 Min. vor einlaß mit dem Fahrdienst an der Schule ankommen verantwortlich ist, für Schäden haftet, und wo sich die Kinder in der Wartezeit aufhalten, mein Kind leider zuhause bleiben, und ich Erstattung von Kosten die durch notwendige Betreuungsmaßnahmen, oder ersatzweise für eine dem Schulbegin gerechte Einzelbeförderung entstehen, geltend machen werde.
Helmut