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Pflegegeld

simone30 17.01.2008, 19:16#1
hallo ich habe einen 6j sohn mit frühkindlichen autismus und bin alleinerzerziehend . ich habe voriges jahr einen antrag auf pflegegeld beantragt . es kam eine gutachterin raus und war auch sehr lieb . nach ihrer meinung und die meinung vom kinderartzt mindestens pflegestufe 2 . dann der schock die absage kam von der aok mit der begründung ich müßte erst 5j pflichtversichert sein bei der aok . war vorher über meinen mann familienversichert also immer bei der aok . weiß villeicht jemand rat ob das alles so richtig ist . würde mich über antworten freuen . vielen dank im voraus und einen lieben gruß simone
amai 17.01.2008, 21:46#2
AW: Pflegegeld

Hallo Simone,
die Auskunft der AOK stimmt so nicht. Du musst in einem 10-Jahres Rahmenfristraum mindestens diese 5 Jahre Versicherung nachweisen, allerdings zählen hierzu auch Zeiten in der Familienversicherung unabhängig übrigens von der Krankenkasse, also auch wenn du vorher in z.B. der TK, der BEK, der DAK einer BKK oder sonstwo versichert gewesen wärst.
Es gibt schon einen Thread zu diesem Thema, da findest du auch weitere Links und Gesetzesquellen:
http://www.intakt.info/forum/showthread.php?t=6468

Hattest du diese Aussage schriftlich bekommen? Hattest du dagegen Widerspruch eingelegt?
Konfrontiere die Sachbearbeiter und auch den Vorgesetzten mit den Tatsachen und Ihren eigenen Aussagen und bestehe darauf, dass deine Zeiten korrekt ermittelt werden.
Berichte mal wie es weitergeht bei euch.

LG, amai
bianka018 18.01.2008, 08:57#3
AW: Pflegegeld

Simone, lass das auf garkeinem Fall so durchgehen!! Hier hat man es sich sehr einfach gemacht. Du hast ein Recht auf ordentliche Beratung. Ruf dringend nochmal beim MDK oder der Krankenkasse an mit der Bitte auf umfassende Beratung. Die müssen dir sagen was der nächste Schritt für dich ist, damit man dir eine Pflegestufe gewährt. Sollten die sich quer stellen, frage sie ob sie es verantworten könnten wenn der kleine in ein Heim käme. Sei mir nicht böse. Ich würde meinen Engel auch nie in ein Heim geben. Aber da wären die Kosten mit Sicherheit viel viel höher als das Pflegegeld.
qwerabponny 06.02.2008, 16:10#4
AW: Pflegegeld

habe auch so ein problem und zwar sofort wiederspruch einlegen und warten,sollte es wieder abgelehnt werden melde eine klage beim sozialgericht und falls du harz 4 ler bist dann ein antragg auf prozesskosthilfe