Hallo Claudia,
klar, mal wieder das Kostenargument

!
Habe vor ein paar Monaten von einer ähnlichen Geschichte bei uns in Bayern gehört, wo auf einmal auch einige Schüler in eine weit entfernte Schule gebracht werden sollten, weil die Fahrtkosten, dann ein anderer Kostenträger übernommen hätte. Habe dem Vater, von dem ich das hatte, mal gemailt. Vielleicht schreibt er dir hier, wie es bei ihnen ausgegangen ist.
Ich hoffe echt, das klärt sich bei euch bald! So langsam möchte man doch mal wissen, was auf einen zukommt...
Allerdings wundere ich mich schon ein wenig: Warum soll denn der Landschaftsverband als Sozialhilfeträger entscheiden, in welche Schule Daniela geht??

Die haben da doch eigentlich nix mitzureden, auch wenn sie natürlich für die Folgekosten gerade stehen müssen. Also ich hab da jetzt mal gekuckt in der
Schülerfahrkostenverordnung von NRW Du wohnst wahrscheinlich in NRW, nehme ich an, oder?
Also da heißt es unter § 9 Abs. 3, dass die nächstgelegene Schule (zu der dann natürlich die FAhrtkosten bezahlt werden müssen) diejenige ist, die die Schulaufsichtsbehörde bestimmt. Naja, und die hat sich nun nicht nach dem Kostenträger zu richten.
Ähnlich ist das z.B. bei Integrationshelfern. Die müssen ja auch vom Sozialhilfeträger bezahlt werden und da wurde auch gerichtlich festgelegt, dass dieser da nichts reinzureden hat, wenn es um die Entscheidung für den schulischen Förderort geht. Wenn's dich interessiert, findest du
auf dieser Seite mehr.
Deshalb würde ich dir erst mal raten, dich mit der Schule und den Schulbehörden in Verbindung zu setzen, weil die eine Empfehlung für den Förderort deiner Tochter abgeben und darauf basiert die Feststellung der nächstgelegenen Schule und die Fahrt zu dieser muss bezahlt werden.
Schreib auf jeden Fall, wie's weiter gegangen ist, ja?
Liebe Grüße und viel Erfolg!
Holger
P.S.: Hier hab ich noch ein ähnliches Gerichtsurteil gefunden, wo es um die Fahrtkostenübernahme über die Landesgrenze hinaus (Rheinland-Pfalz/NRW) ging. Auch da ist die entscheidende Basis die Empfehlung der Schulbehörde. ->
http://www.ra-kotz.de/befoederungskosten.htm 