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schülerbeförderung

Gast 23.08.2004, 16:49#1
Hi wir sind neu hier und hoffen auf Hilfe,
unsere Tochter hat Spina Bifida ist nun 6 Jahre alt und hatte am 21.08.04 ihre Einschulung in der Grundschule(6 Km Schulweg ), da sie auf den Rolli angewiesen ist und wir auf dem Land wohnen müsste der Schulbus eine Rampe haben, leider kann das Busunternehmen uns nicht zusichern das morgens und mittags ein Bus mit Rampe eingesezt wird.
Der Landkreis ( Niedersachsen) würde zwar das Taxi bezahlen aber es ist nur ein Taxiunternehmen vor Ort was ein Fahrzeug mit Rampe hat und die haben zu den Fahrzeiten unsere Tochter Dialysepatienten. Das ende der Geschichte ist das wir unsere Tochter zur Schule fahren allerdings wird uns nur eine Fahrt erstattet ( 6Km ) obwohl wir insgesammt 24 Km fahren müssen und sollte unser Auto mal zur Reparatur müssen, nun kommt die Antwort des Landkreises "Dann kann ihre Tochter eben nicht zur Schule, denn so schnell können wir Anträge auf Taxi fahrten nicht bearbeiten." Es mus doch möglich sein wenigstens die Hälfte der gefahrenen Kilometer bezahlt zu bekommen und bei Versagen des eigenen Autos ein Taxi zu bestellen ohne auf irgenwelche Behördlichen Entscheidungen warten zu müssen.

Wer kann uns mit seinen Erfarungen helfen
Maja 24.08.2004, 23:03#2
Hallo Spifi,
ich habe Deine Anfrage meinem Mann zur "Bearbeitung" gegeben, der ist eingefleischter Vertreter der Schulen (verschiedener Art) und hat Kontakte zum Kultusministerium. Grundsätzlich besteht Schulpflicht, also auch eine Beförderungspflicht für den Landkreis. Was wäre denn, wenn Ihr gar kein Auto hättet?
Also, wir sind dran, zu helfen. Könntest Du mir mitteilen, in welchem Landkreis Ihr wohnt?
Grüsse
HHelmutS 25.08.2004, 07:05#3
Hallo Spifi,

das Busunternehmen braucht EUCH nicht zusichern das jeden Tag ein Fahrzeug mit Rampe zur Verfügung steht. Das Schulamt, bzw. der Kostenträger hat sicher zu stellen, das bei jeder Fahrt ein Fahrzeug mit Rampe zur Verfügung steht. Da kann das Schulamt nix gegen tun wenn ihr ernst macht, bzw. Widerspruch einlegt und klagt. Das dauert nur alles seine Zeit. Das euch bei Fahrten mit dem eigenen PKW nur "die einfache Fahrt" = 1 mal hin, 1 mal zurück bezahlt wird, ist in vielen Bundesländern so, da kann man kaum was gegen tun. Ich hab meine Tochter 70 km weit zur Schule gefahren, da gabs, nach Widerspruch und Klage (in NRW) auch nur 140 km bezahlt. Ihr könnt allenfalls versuchen mehr KMGeld zu bekommen, weil wegen der Rampe und co. ein "Specialfahrzeug" erforderlich ist.

:-) Helmut
Gast 25.08.2004, 09:38#4
Hi Maja
vielen Dank für eure Bemühungen wir wohnen im Landkreis Lüneburg.

Dir auch vielen Dank Helmut.

Gruß Spifi
xxwollixx 27.10.2004, 18:47#5
hallelöchen

vieleicht is es auch möglich das man mit dem hauseigenen schulbus ein beförderrung hinbekommt

das war bei uns so da kam der kleinbus von der schule und hat unseren sohn geholt und auch wieder gebracht

mfg wolli