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Betreuungsperson während Schullandheimaufenthalt!

Gast 25.04.2005, 15:58#1
Letztes Jahr fuhr Marwin (juv. chron. Arthritis) ohne Begleitperson ins Schullandheim, das hat aber leider nicht sehr gut funktioniert. Teilweise durften ihn andere Schüler im Buggy schieben oder aber er durfte laufen und ein anderes Kind hat sich in seinen Buggy gesetzt - was ja nicht Sinn und Zweck war / ist! Nun hat er seinen Rehabuggy fast ein Jahr (davor war es ein normaler Kleinkindbuggy) und ich bin sehr "empfindlich" und habe die Bedenken das mit dem Rehabuggy genauso schlecht umgegangen wird wie mit dem anderen Buggy und das die "Problematik" wieder nicht verstanden wird d.h. das Marwin wieder laufen darf und ein anderes Kind das einfach so nicht mehr kann in seinen Wagen gesetzt wird!
Nun habe ich bei unserer ökumenischen Sozialstation angefragt wg. einer Begleitperson, ist natürlich alles recht kurzfristig (das Schullandheim ist nächste Woche) aber es sieht gut aus das wir für die beiden Tage eine Familienhelferin bekommen. Der Mann von der Sozialstation wusste komischerweise nicht wer die Kosten dafür übernimmt, ich sollte mich ans Sozialamt wenden. Unseren Behindertenbeauftragten im Rathaus gibt es leider schon fast ein Jahr nicht mehr, im Sozial- und Jugendamt fühlt sich keiner zuständig:( . ABER wer ist denn dann zuständig?!? Kann mir da jemand weiterhelfen??

Liebe Grüße Rebecca + Marwin
viktori 26.04.2005, 10:32#2
Hi, Rebecca
ich bin mir nicht sicher, aber ich würde mich bei meiner Ansprechpartner von der KK informieren lassen. Vielleicht kann man das mit Verhinderungspflege abrechnen?