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Verhinderungspflege und Kindergeld

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    Verhinderungspflege und Kindergeld

    Guten Abend zusammen.
    Ich bin noch neu hier und habe schon ein wenig durchs Forum gestöbert. Ich bin prinzipiell auch schon auf einige Tipps gestoßen die hilfreich sind, allerdings waren einige davon schon ein paar Jahre alt und ich bin mir unsicher, ob dies noch aktuell ist.

    Zu meiner Situation:
    Ich habe selber kein behindertes Kind, pflege aber zusammen mit meinem Mann meine schwerst mehrfach behinderte Schwester)wird im Januar 30, seit 2010(unsere Mutter hatte im Juni 10 einen Schlaganfall.
    Meine Schwester hat PS 3-

    Zunächst einmal zum Punkt Verhinderungspflege
    Ich wusste von Prinzip das es die Verhinderungspflege gibt, dachte aber bisher immer, das diese nur in Anspruch genommen werden kann, wenn wir jetzt zb in den Urlaub fahren würden und sie für diese Zeit zb in ein Wohnhaus geben würden.
    Nun habe ich mich vor kurzem mit einer befreundeten Mutter aus der Kita meiner Kids unterhalten. Sie hat selbst einen behinderten Sohn und hat mich irgendwann gefragt ob wir die Verhinderungspflege für meine Schwester in Anspruch nehmen würden.
    Ich äußerte das wir das nicht machen, da Urlaub aktuell nicht drin ist. Wir nur eine Bekannte haben, die Vorbei kommt wenn ich mit meinem Mann zb mal etwas unternehmen möchte oder wir mit den Kindern unterwegs sind. Die Bekannte wird dafür von uns "entlohnt".
    Sie hat mich dann ganz entsetzt angeschaut und gesagt das ich das was ich ihr dafür zahle von der KK bzw Pflegekasse wieder bekommen kann. Dem war ich mir aber wie vorher ja schon geschrieben nicht bewusst.

    So nun wäre meine Frage:
    Wie beantrage ich das?
    Wir sind bei der Barmer GEK versichert, online habe ich den Antrag gefunden. Die Rechnung müsste aber von der Pflege Vertretung ausgefüllt werden und das Geld würde dann auch an sie gezahlt. Aber sie hat das Geld ja schon von uns bekommen.
    Dann wäre meine Frage, kann ich das für das Jahr rückwirdend beantragen?

    Und ich habe gestern Abend im Forum gelesen, das man die verhinderungspflege auch für bis zu 4 Jahren rückwirkend beantragen kann. Der Beitrag war aber schon ewas älter. Ich habe mir die Paragraphen dazu auch angeschaut und würde sagen, das dies noch aktuell ist, oder liege ich da falsch?
    Wie würde ich das Rückwirkend beantragen?
    Schreibe ich da (ist jetzt noch grob formuliert): Sehr geehrte Damen und Herren,
    mit diesem Schreiben möchte ich Rückwirkend die Verhinderungspflege für meine Schwester XXXXX XXXX geb. XXXXX
    von 2011-2014 beantragen (2010 war sie in der Verhinderungspflege nach dem Schlaganfall meiner Mutter).
    Anliegend schicke ich ihnen eine Auflistung der Zeiten(die bekommen wir sicher noch zusammen)

    Sollte ich für dieses Jahr und die letzten 3 Jahre getrennt beantragen?

    Ich kenne mich inzwischen soweit bei einigen Sachen schon aus, aber bei der Verhinderungspflege bin ich irgendwie echt überfragt, ebenso bei meinem 2. Thema

    Kindergeld
    Ich weiß, das behinderten Menschen prinzipiell Kindergeld zusteht, wenn die gegebenen Dinge erfüllt werden.
    Das trifft bei meiner Schwester auch zu.
    Sie hat bis zu dem Tod unserer Mutter Kindergeld bezogen, dieses lief auch über meine Mutter.
    Als meine Mutter noch im KH war, hatte ich mich mit der Kindergeldstelle in Verbindung gesetzt und gefragt ob ich es für meine Schwester beantragen kann, falls meine Mutter sterben würde (es war zu der Zeit leider schon abzusehen)
    Die nette Dame sagte, sie schickt mir den Antrag zu und wenn es soweit kommen würde, solle ich den einfach nur ausgefüllt zurück schicken.
    Der Antrag kam auch. Hauptantrag + Ankage Pflegekind
    Beim durchschauen habe ich aber festegestellt, das ich bei der Anlage gar nichts ausfüllen kann, da meine Schwester kein Pflegekind ist.
    Nach dem Tod unserer Mutter habe ich das dann alles ein wenig vor mir her geschoben und aus diesem vor mir her schieben sind jetzt 2 Jahre geworden. ich würde es aber endlich gerne erledigen.
    Habe mir jetzt im Internet die Antrage ausgeschaut und einfach die Anlage behindertes Kind zum Hauptantrag ausgefüllt. Denkt ihr das reicht? Oder bräuchte ich noch etwas?
    Kann ich als Schwester und gesetzlicher Betreuer das Kindergeld überhaupt beantragen?
    In erstrer Linie wären das ja die Eltern. Mein Vater lebt auch noch, allerdings 60km entfernt und kümmert sich gar nicht. Und wenn er es beantragen würde, würde ich von dem Geld sehr wahrscheinliche keinen Cent sehen da er es selber ausgeben würde, obwohl es uns bzw meiner Schwester zustehen würde.
    Wird das Kindergeld bei der Grundsicherung angerechnet?

    Ich weiß, ich habe jetzt einen Roman geschrieben aber mir schwirrt so viel durch den Kopf und ich hoffe das ihr mir ein wenig helfen könnt

    Ich danke euch schon mal

    #2
    AW: Verhinderungspflege und Kindergeld

    Hallo Franzi,

    zur Verhinderungspflege:

    Ob eine rückwirkende Beantragung möglich ist, weiß ich nicht.
    Ich rufe ca. 6 Wochen vorher die Pflegekasse an. Die schicken mir den entsprechenden Antrag zu. Danach erfolgt die Genehmigung durch die Pflegekasse.

    Wenn wir dann wieder zurück sind, erstelle ich die Abrechnung. Auch dafür gibt es einen Vordruck, den wir bereits mit der Genehmigung der Verhinderungspflege erhalten.
    Nach meinem Empfinden ist das eines der ganz wenigen Dinge, die unbürokratisch laufen und schnell und vor allem einfach zu händeln sind.
    Während der Zeit der Verhinderungspflege wird kein Pflegegeld bezahlt.

    Zum Kindergeldanspruch kann ich dir leider keine Antwort geben. Ich glaube aber, dass der Vater eine Verzichtserklärung abgeben muss. Erkundige dich nochmal bei der Familienkasse.

    LG und viel Erfolg

    Andrea

    Kommentar


      #3
      AW: Verhinderungspflege und Kindergeld

      Hallo Franzi,

      herzlich Willkommen hier im Forum.

      Ich weiß nicht wie das mit dem Kindergeld ist, da Dein Vater ja noch lebt.
      Da Dein Vater sich aber nicht kümmert würde ich mir eine Rechtsauskunft einholen ob evtl. ein Abzweigungsantrag an Dich machbar ist…..ABER wie gesagt ich habe keine Ahnung.
      http://www.kindergeld.org/abzweigung...indergeld.html

      Das Kindergeld darf NICHT an das behinderte Kind (Deine Schwester) gehen, ansonsten wäre das Einkommen des Kindes (Deiner Schwester) und würde somit bei der Grundsicherung angerechnet.

      Du müsstest evtl. Aufwendungen für Deine Schwester in Höhe des Kindergeldes nachweisen…..?!

      Übrigen zum Thema Pflegekind steht hier auf Seite 23:
      Ein solches Pflegekindschaftsverhältnis kann auch
      zwischen Geschwistern gegeben sein
      (DA 63.2.2.3 Absatz
      3 Satz 3 DA-FamEStG). Wenn ein nichtbehindertes
      Kind nach dem Tod der Eltern deren Stelle einnimmt
      und seine behinderte Schwester oder seinen behinderten
      Bruder im eigenen Haushalt betreut, steht ihm deshalb
      ein Anspruch auf Kindergeld zu.
      Das gilt auch
      dann, wenn das behinderte Kind in einer vollstationären
      Einrichtung lebt und lediglich an den Wochenenden
      im Haushalt seiner Schwester oder seines Bruders
      betreut wird (DA 63.2.2.2 Satz 3 DA-FamEStG).
      Kompletter Rechtsratgeber:
      http://www.bvkm.de/dokumente/pdf/Rec...Kindergeld.pdf



      Vielleicht helfen Dir diese verlinkten Infos dazu weiter:
      -----------------------------------------------------------------------------------------------

      Welche Personen dürfen das Kindergeld beziehen?
      Das Kindergeld ist grundsätzlich eine Leistung an die Eltern eines Kindes mit Behinderung, nicht an die behinderte Person selbst. Bezugsberechtigt sind also die Eltern. Neben diesen können auch Geschwisterkinder, die nach dem Tod beider Elternteile das behinderte Geschwisterkind betreuen, sowie Pflegeeltern Kindergeld beziehen (DA 63.2.2.3 Absatz 3 Satz 3 DA-FamEStG).
      Kompletter Text:
      http://www.intakt.info/index.php?id=108

      Evtl. ist dieses Urteil interessant dazu:
      http://www.bvkm.de/recht-und-politik...flegekind.html

      Anmerkung: Das BFH-Urteil ist aus Sicht des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) sehr zu begrüßen. Sozialhilfeträger müssen nun grundsätzlich von der Abzweigung des Kindergeldes absehen, wenn ein grundsicherungsberechtigtes Kind im Haushalt seiner Eltern lebt. Den Eltern bleibt es also künftig erspart, Art und Höhe von monatlichen Aufwendungen für ihre Kinder darzulegen und nachzuweisen. Einschlägig ist das Urteil allerdings nur, wenn das Kind bei seinen Eltern wohnt. Leben grundsicherungsberechtigte Kinder alleine, in einer ambulant betreuten Wohnung oder in einer vollstationären Einrichtung müssen Eltern nach wie vor getätigte Aufwendungen darlegen, um eine Abzweigung des Kindergeldes abzuwenden.
      Kompletter Text:
      http://www.bvkm.de/recht-und-politik...ern-leben.html

      Das Pflegegeld wird bei stundenweiser Inanspruchnahme der Ersatzpflege von weniger als 8 Stunden täglich nicht gekürzt. Tage mit weniger als 8 Stunden Ersatzpflege werden nicht bei der Höchstdauer von 28 Tagen im Kalenderjahr brücksichtigt.
      Kompletter Text:
      http://www.intakt.info/?id=301

      Sollte es Ihnen so gehen und Sie haben erst in diesem Jahr erfahren, dass Sie beispielsweise in den letzten zwei Jahren als pflegender Angehöriger die Kosten für eine Verhinderungspflege gegenüber der Kasse hätten geltend machen können, können Sie diese Kosten für bis zu 4 Jahre von der Pflegekasse rückwirkend nachfordern.
      Dies ergibt sich aus § 113 SGB X ( Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz):
      Erstattungs- und Rückerstattungsansprüche verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind.
      Kompletter Text:
      http://pflegeberatung-aachen.de/erst...-jahre-moglch/

      § 113 SGB X
      http://dejure.org/gesetze/SGB_X/113.html

      Muster-Abrechnung_Verhinderungspflege:
      http://www.kinderpflegenetzwerk.de/w...ungspflege.pdf

      Und hier ein Muster von der Barmer:
      http://www.barmer-gek.de/barmer/web/...perty=Data.pdf

      -----------------------------------------------------------------------------------------------

      Liebe Grüße
      Monika
      Zuletzt geändert von werner62; 09.10.2015, 09:42.

      Kommentar


        #4
        AW: Verhinderungspflege und Kindergeld

        Vielen Dank für die ganzen Informativen Beiträge hier :) habe sehr viel erfahren und gelernt...

        Kommentar


          #5
          AW: Verhinderungspflege und Kindergeld

          Liebe Monika,
          Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich denke was das Kindergeld angeht muss ich noch mal mit der Familien kasse telefonieren. Denn beim letzten Gespräch, wurde mein Vater gar nicht erwähnt, also das er verzichten müsste oder sonstiges.

          Den Antrag für die Verhinderungspflege von der Barmer habe ich bereits auf meinem Laptop. Mit der Musterrechnung kam ich allerdings nicht so klar was die Rückwirkende Zahlung angeht, da diese für mich so ausschaut, als wäre sie von der Ersatzpflegeperson aus zu füllen und als müsste ich die Kontodaten von ihr angeben was aber ja vom Prinzip her quatsch wäre, da ich ihr das Geld ja schon gezahlt habe.
          Und bei der Verhinderungspflege dachte ich eben bisher das es so ist, das man diese nur beantragen kann, wenn die zu pflegende Person zb in der Urlaubszeit in einem Wohnhaus oder ähnlichem betreut würden. Mir war es eben nicht klar das dies auch stundenweise möglich ist. Die Links dazu werde ich mir heut Abend noch in Ruhe vom Lappi aus anschauen

          Kommentar


            #6
            AW: Verhinderungspflege und Kindergeld

            Zitat von Franzi07 Beitrag anzeigen

            Und bei der Verhinderungspflege dachte ich eben bisher das es so ist, das man diese nur beantragen kann, wenn die zu pflegende Person zb in der Urlaubszeit in einem Wohnhaus oder ähnlichem betreut würden.
            Hallo Franzi,

            das fällt unter Kurzzeitpflege:
            http://www.intakt.info/informationen...urzzeitpflege/

            Und bei der Abrechnung der Verhinderungspflege ist wichtig das Du nachweisen kannst, das die Kosten entstanden sind und Du sie schon bezahlt hast....


            Liebe Grüße
            Monika

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              #7
              AW: Verhinderungspflege und Kindergeld

              Ah ok, dann wurde uns das 2010 wohl falsch erklärt. Da war es nämlich so, das meine Mutter im Juni den Schlaganfall hatte. Ich war zu der Zeit im freiwillige sozialem Jahr. Wir haben meine Schwester mit zu uns genommen. Da wir aber nicht in der gleichen Stadt wohnten, ging es nicht, das meine Schwester ganz normal weiter in die Werkstatt konnte. Ich wollte aber auch ungern mein FSJ abbrechen, da es nur noch bis Ende August ging. Die Werkstatt hatte uns dann geholfen und einen Platz in einem Wohnhaus organisiert für ich mein es waren 2,5 oder 3 Wochen. Davor hatte ich noch meinen restlichen Urlaub genommen. Und da wurde mir dann gesagt die Zeit läuft über die Verhinderungspflege. Das wurde mir auch im Wohnhaus gesagt. Aber man lernt ja nie aus. Auch wenn meine Schwester jetzt schon 5 Jahre bei uns lebt, einiges ist eben doch noch neu für mich

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