Guten Abend zusammen.
Ich bin noch neu hier und habe schon ein wenig durchs Forum gestöbert. Ich bin prinzipiell auch schon auf einige Tipps gestoßen die hilfreich sind, allerdings waren einige davon schon ein paar Jahre alt und ich bin mir unsicher, ob dies noch aktuell ist.
Zu meiner Situation:
Ich habe selber kein behindertes Kind, pflege aber zusammen mit meinem Mann meine schwerst mehrfach behinderte Schwester)wird im Januar 30, seit 2010(unsere Mutter hatte im Juni 10 einen Schlaganfall.
Meine Schwester hat PS 3-
Zunächst einmal zum Punkt Verhinderungspflege
Ich wusste von Prinzip das es die Verhinderungspflege gibt, dachte aber bisher immer, das diese nur in Anspruch genommen werden kann, wenn wir jetzt zb in den Urlaub fahren würden und sie für diese Zeit zb in ein Wohnhaus geben würden.
Nun habe ich mich vor kurzem mit einer befreundeten Mutter aus der Kita meiner Kids unterhalten. Sie hat selbst einen behinderten Sohn und hat mich irgendwann gefragt ob wir die Verhinderungspflege für meine Schwester in Anspruch nehmen würden.
Ich äußerte das wir das nicht machen, da Urlaub aktuell nicht drin ist. Wir nur eine Bekannte haben, die Vorbei kommt wenn ich mit meinem Mann zb mal etwas unternehmen möchte oder wir mit den Kindern unterwegs sind. Die Bekannte wird dafür von uns "entlohnt".
Sie hat mich dann ganz entsetzt angeschaut und gesagt das ich das was ich ihr dafür zahle von der KK bzw Pflegekasse wieder bekommen kann. Dem war ich mir aber wie vorher ja schon geschrieben nicht bewusst.
So nun wäre meine Frage:
Wie beantrage ich das?
Wir sind bei der Barmer GEK versichert, online habe ich den Antrag gefunden. Die Rechnung müsste aber von der Pflege Vertretung ausgefüllt werden und das Geld würde dann auch an sie gezahlt. Aber sie hat das Geld ja schon von uns bekommen.
Dann wäre meine Frage, kann ich das für das Jahr rückwirdend beantragen?
Und ich habe gestern Abend im Forum gelesen, das man die verhinderungspflege auch für bis zu 4 Jahren rückwirkend beantragen kann. Der Beitrag war aber schon ewas älter. Ich habe mir die Paragraphen dazu auch angeschaut und würde sagen, das dies noch aktuell ist, oder liege ich da falsch?
Wie würde ich das Rückwirkend beantragen?
Schreibe ich da (ist jetzt noch grob formuliert): Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben möchte ich Rückwirkend die Verhinderungspflege für meine Schwester XXXXX XXXX geb. XXXXX
von 2011-2014 beantragen (2010 war sie in der Verhinderungspflege nach dem Schlaganfall meiner Mutter).
Anliegend schicke ich ihnen eine Auflistung der Zeiten(die bekommen wir sicher noch zusammen)
Sollte ich für dieses Jahr und die letzten 3 Jahre getrennt beantragen?
Ich kenne mich inzwischen soweit bei einigen Sachen schon aus, aber bei der Verhinderungspflege bin ich irgendwie echt überfragt, ebenso bei meinem 2. Thema
Kindergeld
Ich weiß, das behinderten Menschen prinzipiell Kindergeld zusteht, wenn die gegebenen Dinge erfüllt werden.
Das trifft bei meiner Schwester auch zu.
Sie hat bis zu dem Tod unserer Mutter Kindergeld bezogen, dieses lief auch über meine Mutter.
Als meine Mutter noch im KH war, hatte ich mich mit der Kindergeldstelle in Verbindung gesetzt und gefragt ob ich es für meine Schwester beantragen kann, falls meine Mutter sterben würde (es war zu der Zeit leider schon abzusehen)
Die nette Dame sagte, sie schickt mir den Antrag zu und wenn es soweit kommen würde, solle ich den einfach nur ausgefüllt zurück schicken.
Der Antrag kam auch. Hauptantrag + Ankage Pflegekind
Beim durchschauen habe ich aber festegestellt, das ich bei der Anlage gar nichts ausfüllen kann, da meine Schwester kein Pflegekind ist.
Nach dem Tod unserer Mutter habe ich das dann alles ein wenig vor mir her geschoben und aus diesem vor mir her schieben sind jetzt 2 Jahre geworden. ich würde es aber endlich gerne erledigen.
Habe mir jetzt im Internet die Antrage ausgeschaut und einfach die Anlage behindertes Kind zum Hauptantrag ausgefüllt. Denkt ihr das reicht? Oder bräuchte ich noch etwas?
Kann ich als Schwester und gesetzlicher Betreuer das Kindergeld überhaupt beantragen?
In erstrer Linie wären das ja die Eltern. Mein Vater lebt auch noch, allerdings 60km entfernt und kümmert sich gar nicht. Und wenn er es beantragen würde, würde ich von dem Geld sehr wahrscheinliche keinen Cent sehen da er es selber ausgeben würde, obwohl es uns bzw meiner Schwester zustehen würde.
Wird das Kindergeld bei der Grundsicherung angerechnet?
Ich weiß, ich habe jetzt einen Roman geschrieben aber mir schwirrt so viel durch den Kopf und ich hoffe das ihr mir ein wenig helfen könnt
Ich danke euch schon mal
Ich bin noch neu hier und habe schon ein wenig durchs Forum gestöbert. Ich bin prinzipiell auch schon auf einige Tipps gestoßen die hilfreich sind, allerdings waren einige davon schon ein paar Jahre alt und ich bin mir unsicher, ob dies noch aktuell ist.
Zu meiner Situation:
Ich habe selber kein behindertes Kind, pflege aber zusammen mit meinem Mann meine schwerst mehrfach behinderte Schwester)wird im Januar 30, seit 2010(unsere Mutter hatte im Juni 10 einen Schlaganfall.
Meine Schwester hat PS 3-
Zunächst einmal zum Punkt Verhinderungspflege
Ich wusste von Prinzip das es die Verhinderungspflege gibt, dachte aber bisher immer, das diese nur in Anspruch genommen werden kann, wenn wir jetzt zb in den Urlaub fahren würden und sie für diese Zeit zb in ein Wohnhaus geben würden.
Nun habe ich mich vor kurzem mit einer befreundeten Mutter aus der Kita meiner Kids unterhalten. Sie hat selbst einen behinderten Sohn und hat mich irgendwann gefragt ob wir die Verhinderungspflege für meine Schwester in Anspruch nehmen würden.
Ich äußerte das wir das nicht machen, da Urlaub aktuell nicht drin ist. Wir nur eine Bekannte haben, die Vorbei kommt wenn ich mit meinem Mann zb mal etwas unternehmen möchte oder wir mit den Kindern unterwegs sind. Die Bekannte wird dafür von uns "entlohnt".
Sie hat mich dann ganz entsetzt angeschaut und gesagt das ich das was ich ihr dafür zahle von der KK bzw Pflegekasse wieder bekommen kann. Dem war ich mir aber wie vorher ja schon geschrieben nicht bewusst.
So nun wäre meine Frage:
Wie beantrage ich das?
Wir sind bei der Barmer GEK versichert, online habe ich den Antrag gefunden. Die Rechnung müsste aber von der Pflege Vertretung ausgefüllt werden und das Geld würde dann auch an sie gezahlt. Aber sie hat das Geld ja schon von uns bekommen.
Dann wäre meine Frage, kann ich das für das Jahr rückwirdend beantragen?
Und ich habe gestern Abend im Forum gelesen, das man die verhinderungspflege auch für bis zu 4 Jahren rückwirkend beantragen kann. Der Beitrag war aber schon ewas älter. Ich habe mir die Paragraphen dazu auch angeschaut und würde sagen, das dies noch aktuell ist, oder liege ich da falsch?
Wie würde ich das Rückwirkend beantragen?
Schreibe ich da (ist jetzt noch grob formuliert): Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben möchte ich Rückwirkend die Verhinderungspflege für meine Schwester XXXXX XXXX geb. XXXXX
von 2011-2014 beantragen (2010 war sie in der Verhinderungspflege nach dem Schlaganfall meiner Mutter).
Anliegend schicke ich ihnen eine Auflistung der Zeiten(die bekommen wir sicher noch zusammen)
Sollte ich für dieses Jahr und die letzten 3 Jahre getrennt beantragen?
Ich kenne mich inzwischen soweit bei einigen Sachen schon aus, aber bei der Verhinderungspflege bin ich irgendwie echt überfragt, ebenso bei meinem 2. Thema
Kindergeld
Ich weiß, das behinderten Menschen prinzipiell Kindergeld zusteht, wenn die gegebenen Dinge erfüllt werden.
Das trifft bei meiner Schwester auch zu.
Sie hat bis zu dem Tod unserer Mutter Kindergeld bezogen, dieses lief auch über meine Mutter.
Als meine Mutter noch im KH war, hatte ich mich mit der Kindergeldstelle in Verbindung gesetzt und gefragt ob ich es für meine Schwester beantragen kann, falls meine Mutter sterben würde (es war zu der Zeit leider schon abzusehen)
Die nette Dame sagte, sie schickt mir den Antrag zu und wenn es soweit kommen würde, solle ich den einfach nur ausgefüllt zurück schicken.
Der Antrag kam auch. Hauptantrag + Ankage Pflegekind
Beim durchschauen habe ich aber festegestellt, das ich bei der Anlage gar nichts ausfüllen kann, da meine Schwester kein Pflegekind ist.
Nach dem Tod unserer Mutter habe ich das dann alles ein wenig vor mir her geschoben und aus diesem vor mir her schieben sind jetzt 2 Jahre geworden. ich würde es aber endlich gerne erledigen.
Habe mir jetzt im Internet die Antrage ausgeschaut und einfach die Anlage behindertes Kind zum Hauptantrag ausgefüllt. Denkt ihr das reicht? Oder bräuchte ich noch etwas?
Kann ich als Schwester und gesetzlicher Betreuer das Kindergeld überhaupt beantragen?
In erstrer Linie wären das ja die Eltern. Mein Vater lebt auch noch, allerdings 60km entfernt und kümmert sich gar nicht. Und wenn er es beantragen würde, würde ich von dem Geld sehr wahrscheinliche keinen Cent sehen da er es selber ausgeben würde, obwohl es uns bzw meiner Schwester zustehen würde.
Wird das Kindergeld bei der Grundsicherung angerechnet?
Ich weiß, ich habe jetzt einen Roman geschrieben aber mir schwirrt so viel durch den Kopf und ich hoffe das ihr mir ein wenig helfen könnt
Ich danke euch schon mal