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Ablehnung Pflege/Therapiebett u. Matratze

Gast 10.01.2003, 21:51#1
Hallo Ihr lieben Forumer!

Ich habe heute wieder einmal ein Anliegen an Euch, vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen. Der MDK lehnte für meine Tochter -
fasst 12, Sb und HC- ein Pflege- und Therapiebett samt Matratze ab. Toll...
Die Begründung des Gutachters war:
...da meine Tochter selbständig Nahrung und Getränke aufnimmt, wird die Verabreichung im Pflegebett ja nicht erfolgen, da sie nicht bettlägerig ist. Weiter war der Gutachter der Meinung, dass die grundpflegerischen Maßnahmen zum Teil im "Sitzen am Waschbecken" vorgenommen werden können. Der liebe Gutachter hat nur vergessen, dass meine Tochter Korsett trägt, katheterisiert und manuell ausgeräumt wird, gewindelt wird, also nur im Liegen versorgt werden kann. Sie kann nicht stehen, dies haben wir schon so viele male dem MDK erklärt.
Als Abschluß zum Bett hatte der Gutachter eine Empfehlung zur "Entlastung der Pflegeperson" zum Besten gegeben. Sein Vorschlag: Ich soll in meiner Tochter ihren herkömmlichen Bett einen höhenverstellbaren Einlegerahmen kaufen, dies müsste ich aber selber finanzieren, da es sich nicht um ein Hilfsmittel handelt...
Zur Matratze:
Eine Antidekubitusmatratze wäre für meine Tochter zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich, da sie im Rollstuhl jeden Tag mobilisiert wird...
Außerdem hat uns der MDK das "Nächtliche Umlagern" mit je 1 Minute im Pflegegutachten angerechnet, es wurde als grundpflegerischer Hilfebedarf angesehen...

Mir hat es die Sprache verschlagen, als ich solch fadenscheinige Argumente lesen durfte, ich möchte lieber nicht äußern, was ich über diese Menschen denke...

Ich hoffe auf Eure Hilfe und bedanke mich schon jetzt.
Viele Grüße Ina.
Wolfgang 11.01.2003, 09:26#2
Hallo Ina,
also als allererstes solltest Du schnellstmöglich Widerspruch einlegen mit dem Vermerk, dass die Gründe nachgereicht werden. Die Ablehnung kann ich inhaltlich leider nicht bewerten, da ich mich mit Hilfsmitteln nicht ganz so gut auskenne. Vielleicht kann Dir der VDK weiterhelfen.

Gruß,
Wolfgang
Gast 11.01.2003, 10:13#3
Also, daß diese Einlegerahmen keine Kassenleistung sind kann nicht stimmen! Da hat Dir Deine Kasse was falsches erzählt. Ich habe nämlich selber 1999 ein sogenanntes "höhenverstellbares Lattenrost" bekommen von meiner Pflegekasse. Dabei läuft das Waschen bei mir auch am Waschbecken ab. Und nur mit Bettlägrigkeit hängt das nicht zusammen, denn in Deinen Fall läuft ja ein Teil der Pflege Deiner Tochter im Bett ab.

Diese höhenverstellbaren Lattenroste sind schon okay, wenn man nicht darauf angewiesen ist, immer das Bett zu verschieben, denn sie lassen sich wie ein normales Pflegebett verstellen. Der normale Bettrahmen bleibt erhalten und dort wird in die Mitte eine Art Gestell hineingestellt, wo der Motor und die Hubvorrichtung dran ist. Darauf liegt dann das Lattenrost und kann an von normaler Betthöhe so hochgefahren werden wie ein richtiges Pflegebett.

Am besten suchst Du sofort Eurer Sanihaus auf und läßt Dir das zeigen und erkundigst Dich, ob es noch weiter als finaziert wird, aber ich denke das ist der Fall. Dann gehe noch mal zum Arzt, der Euch das Versordnet hat und laß ein Attest schreiben, daß Ihr (erst mal auf Pflegebett stützend) dieses braucht und auch für welche Pflegevorrichtungen es notwendig ist. Paralell sprecht mal den Pflegedienst an, der diese "Beratungsgespräche" (Nachweis) bei Euch macht und laßt Euch das auch betsättigen, daß Ihr das Pflegebett dafür nutzt. Dann setze ein Schreiben auf, wo Du Deine Situation und ie Deiner Tochter noch mal selber beschreibst. Wichtig ist, da einhalten der Frist. Diese beträgt 4 Wochen nach Eingang.

Falls Du Hilfe brauchst, schick mir eine Mail mit Tel. Nr. und ich rufe Dich an und wir machen das telefonisch zusammen.


Gruß Ramona
Yvonne 11.01.2003, 14:47#4
Hallo Ina,

so wie du schreibst, hast du die Ablehnung schon schriftlich. Deswegen lege sofort Wiederspruch ein. Ich muß schon sagen, dass die Ablehnungsgründe in Witz schlechthin sind und das es ja schon dabei um unterlassene Hilfeleistung geht. Laß dir nichts gefallen, denn durch die Veordnung des Pflegebettes
ist ja die Notwendigkeit da. Am besten du machst bei den einzelnen Áblehnungsgründen eine Gegenargumentation und schreibst unten drunter. Bei erneutem Ablehnungsbescheid werden sie von deinem Anwalt hören, das wirkt meistens Wunder. Seid ihr zufällig Mitglied bei der Lebenshilfe oder im VDK?

Viele Grüße
Yvonne
Gast 11.01.2003, 19:24#5
Hallo an Euch Dreie,

ich möchte mich recht herzlich für Euere schnelle Antworten bedanken,
Ihr seit Spitze!!!