Hallo Ihr lieben Forumer!
Ich habe heute wieder einmal ein Anliegen an Euch, vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen. Der MDK lehnte für meine Tochter -
fasst 12, Sb und HC- ein Pflege- und Therapiebett samt Matratze ab. Toll...
Die Begründung des Gutachters war:
...da meine Tochter selbständig Nahrung und Getränke aufnimmt, wird die Verabreichung im Pflegebett ja nicht erfolgen, da sie nicht bettlägerig ist. Weiter war der Gutachter der Meinung, dass die grundpflegerischen Maßnahmen zum Teil im "Sitzen am Waschbecken" vorgenommen werden können. Der liebe Gutachter hat nur vergessen, dass meine Tochter Korsett trägt, katheterisiert und manuell ausgeräumt wird, gewindelt wird, also nur im Liegen versorgt werden kann. Sie kann nicht stehen, dies haben wir schon so viele male dem MDK erklärt.
Als Abschluß zum Bett hatte der Gutachter eine Empfehlung zur "Entlastung der Pflegeperson" zum Besten gegeben. Sein Vorschlag: Ich soll in meiner Tochter ihren herkömmlichen Bett einen höhenverstellbaren Einlegerahmen kaufen, dies müsste ich aber selber finanzieren, da es sich nicht um ein Hilfsmittel handelt...
Zur Matratze:
Eine Antidekubitusmatratze wäre für meine Tochter zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich, da sie im Rollstuhl jeden Tag mobilisiert wird...
Außerdem hat uns der MDK das "Nächtliche Umlagern" mit je 1 Minute im Pflegegutachten angerechnet, es wurde als grundpflegerischer Hilfebedarf angesehen...
Mir hat es die Sprache verschlagen, als ich solch fadenscheinige Argumente lesen durfte, ich möchte lieber nicht äußern, was ich über diese Menschen denke...
Ich hoffe auf Eure Hilfe und bedanke mich schon jetzt.
Viele Grüße Ina.
Ich habe heute wieder einmal ein Anliegen an Euch, vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen. Der MDK lehnte für meine Tochter -
fasst 12, Sb und HC- ein Pflege- und Therapiebett samt Matratze ab. Toll...
Die Begründung des Gutachters war:
...da meine Tochter selbständig Nahrung und Getränke aufnimmt, wird die Verabreichung im Pflegebett ja nicht erfolgen, da sie nicht bettlägerig ist. Weiter war der Gutachter der Meinung, dass die grundpflegerischen Maßnahmen zum Teil im "Sitzen am Waschbecken" vorgenommen werden können. Der liebe Gutachter hat nur vergessen, dass meine Tochter Korsett trägt, katheterisiert und manuell ausgeräumt wird, gewindelt wird, also nur im Liegen versorgt werden kann. Sie kann nicht stehen, dies haben wir schon so viele male dem MDK erklärt.
Als Abschluß zum Bett hatte der Gutachter eine Empfehlung zur "Entlastung der Pflegeperson" zum Besten gegeben. Sein Vorschlag: Ich soll in meiner Tochter ihren herkömmlichen Bett einen höhenverstellbaren Einlegerahmen kaufen, dies müsste ich aber selber finanzieren, da es sich nicht um ein Hilfsmittel handelt...
Zur Matratze:
Eine Antidekubitusmatratze wäre für meine Tochter zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich, da sie im Rollstuhl jeden Tag mobilisiert wird...
Außerdem hat uns der MDK das "Nächtliche Umlagern" mit je 1 Minute im Pflegegutachten angerechnet, es wurde als grundpflegerischer Hilfebedarf angesehen...
Mir hat es die Sprache verschlagen, als ich solch fadenscheinige Argumente lesen durfte, ich möchte lieber nicht äußern, was ich über diese Menschen denke...
Ich hoffe auf Eure Hilfe und bedanke mich schon jetzt.
Viele Grüße Ina.

