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vollstationäre Eingliederungshilfe

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    vollstationäre Eingliederungshilfe

    Hallo,

    ich weiß nicht ob ich meinen Beitrag/Frage richtig plaziert habe, deshalb schreibe ich meinen Beitrag noch mal angemeldet hier.
    Ich würde gern, meine Eltern und ich, zu einer vollstationäre Wiedereingliederung fragen wer die Kosten dafür übernimmt.
    Mein Bruder hat eine chronische Erkrankung und soll eine vollstationäre Eingliederung in einem Wohnheim erhalten nach SGBXII54. Er ist volljährig und wohnt bei meinen Eltern, die aber überfordert sind.
    Deshalb meine Frage, da mein Bruder eine EU-REnte, von 700 Euro bezieht, ob er sich mit den Kosten beteiligen muss.

    Werden meine Eltern auch an den Kosten herangezogen ?


    Ich wäre über einen Rat/Antwort sehr dankbar.

    #2
    Hallo Rebekka,

    ein herzliches Willkommen hier bei Intakt
    Im Infobereich von Intakt gibt es Informationen, in welcher Höhe die Betroffenen bei den Kosten der vollstationären Unterbringung herangezogen werden: Wohnen in einer Wohneinrichtung / Wohnheim
    Das Schonvermögen liegt - meines Wissens nach - seit April 2017 einheitlich bei maximal 5.000 €
    Ich hoffe, das hilft dir weiter. Ansonsten melde dich bitte doch einfach noch mal
    Zuletzt geändert von Inge; 05.06.2017, 12:57.

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      #3
      Hallo Inge,

      vielen lieben Dank für Deine Antwort und den Link zum Wohnen in einem vollstationären Wohnheim.
      Ich habe mir das durchgelesen, auch den Eintrag zu Eingliederungshilfen nach SGBXII54/in Vollstationären Wohnheimen.
      Dort ist zu Einkommen/Vermögen eine Einkommensfreigrenze von 718-, Euro aufgeführt.(2facher Regelsatz) und das von Dir schon angesprochene Schonvermögen.

      Da mein Bruder eben eine EU-Rente von 700,-€ hat,,wäre ganz wichtig zu wissen ob er diese Rente behalten darf in der Zeit, oder ob er diese einsetzen muss und er bekommt dieses aufgeführte Taschengeld.

      Wie verstehst Du die Einkommensgrenze von 718,-€ bei Eingliederungshilfen für Behinderte, in vollstationären therapeutischen Wohnheimen?

      Hoffe Dir nochmal schreiben zu dürfen und wäre nochmal über Deine Hilfe/Antwort dankbar.

      Liebe Grüsse,

      Rebekka

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        #4
        Hallo Rebekka,

        Ich habe die beiden Postings, die Du als "Gast" geschrieben hast, einfach mal rausgenommen.
        Hier ist ja nun alles vollständig und mit registriertem Benutzerprofil verfasst. Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: hand.gif
Ansichten: 8
Größe: 150 Bytes
ID: 90315

        Gruß,

        Daniel

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          #5
          Danke ! ☺

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            #6
            Hallo Rebekka,

            in den vollstationären Wohnheimen muss das gesamte Einkommen für eine Beteiligung an den Wohnheimkosten eingesetzt werden. Mit dem Wohnheim-Aufenthalt wird in den Augen der Behörden eine Rundum-Versorgung inklusive Taschengeld finanziert. Das Gesetz sieht deshalb vor, dass sich der Bewohner mit seinem gesamten Einkommens an den Kosten beteiligen muss.

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              #7
              Hallo Inge,
              Besten Dank für Deine Antwort. Gut zu wissen. Vielleicht gibt es ja noch eine Alternative für meine Eltern, ambulante Betreuung, täglich, was nicht so teuer ist und meine Familie trotzdem entlastet wäre.
              Vielleicht müssen sich meine Eltern einfach nochmal beraten lassen?! Was die richtige Wohnort und Behandlung tatsächlich für mein Bruder ist.

              Ganz liebe Grüsse

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                #8
                Hallo Inge,

                ich hoffe Dich nochmal fragen zu dùrfen.
                Ich habe auf einem Link"www.betanet.de"/Bundesministerium für Soziales nochmal zu vollständigen Eingliederungsmassnahmen gelesen. Zu Leistungen und Einkommen/Vermögen.
                a) vollstationare Eingliederungen,,sind für Menschen die 24 Stunden Betreuung benötigen ?
                b) das Einkommen hat eine Freigrenze, von 818-, Euro (2-facher Regelsatz)

                Nach dem neuen Btgh-Gesetz wird das Einkommen behinderter mehr geschützt.
                Die Freigrenze verstehe ich dann nicht ganz, was dort aufgeführt ist.

                Vielleicht hast Du nochmal Zeit dies dort nachzulesen.

                Unser Arzt drängt zu dieser Massnahme.
                Mein Bruder kann sich aber eigentlich selber pflegen. Jochen fällt ihm jeden Tag schwer...
                Sein Geld wäre ja dann, wenn das mit der Freigrenze nicht stimmt,;weg (altersvorsorge) bis auf das Taschengeld.

                Jetzt bemühe ich Dich nochmal
                Liebe Grüsse

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                  #9
                  Kochen habe ich gemeint...

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                    #10
                    Hallo Rebekka,

                    dein Bruder scheint mit seiner Behinderung gut klarzukommen. Ob ein Wohnheim für ihn überhaupt die richtige Maßnahme ist, kann ich nicht beurteilen. Es ist auch schwierig, da genaue Hinweise zu geben, da viele juristische Dinge beachtet werden müssen, die ich ganz sicher nicht alle kenne.
                    Gibt es in Eurer Region einen Behindertenbeauftragten oder einen Einrichtungsträger (z.B.Lebenshilfe, Caritas, Diakonie,...), der Euch beraten könnte? In welcher Region bzw. Stadt oder Landkreis wohnt dein Bruder? Auch in Ravensburg? Dann könntest du dich hier mal erkundigen: Landratsamt Ravensburg. Hier noch Informationen und Ansprechpartner zu Eingliederungshilfe
                    Zuletzt geändert von Inge; 12.06.2017, 16:23.

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                      #11
                      Hallo Inge,

                      Vielen Dank für die Links und Deine Bemühungen.
                      Viele Grüsse

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