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Deckenliftanlage - Kostenübernahme

Gast 08.08.2003, 00:07#1
Hallo miteinander,

haben vor geraumer Zeit einen Treppenlift eingebaut mit Zuzahlung zum Umbau (Pflegekasse) - benötigen jedoch zum umsetzen Lift-Rollstuhl,bzw. Rollstuhl-Bett, Rollstuhl-WC usw. eine Deckenliftanlage (fahrbarer Lifter nicht möglich, da nichts entsprechend unterfahrbar ist, bzw. der Platz nicht ausreichend.
Also Verordnung und ab an die KK, von dort Ablehnung und Weiterleitung der Verordnung an Pflegekasse - von dort ebenfalls Ablehnung, da wir ja bereits einen Umbau (Treppenlift) hatten (obwohl die Mittel aus einer Zusage von 1997 stammten) - egal.
Widerspruch ist klar - jedoch ist mir in Erinnerung hier mal etwas zu einem Gerichtsurteil im Bezug auf die komplette Kostenübernahme durch eine KK gelesen zu haben - in Bezug auf eine Deckenliftanlage.

Sollte mir jemand dazu etwas sagen können - wäre toll - könnte es dann gleich an den Widerspruch heften.

Vielen herzlichen Dank und allen einen schönen Sommer.

Grüsse
Birgit
Wolfgang 08.08.2003, 09:16#2
Hi Birgit,
ich habe mal unter Rehadat geschaut und nur dieses Urteil gefunden:
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Deckenlifter

Urteil 1999/06/29
Gericht: LSG Saarbrücken 2. Senat
Aktenzeichen: L 2 KR 6/98
Orientierungssatz:

1. Ein Deckenlifter für die Toilette ist kein Hilfsmittel iS des § 33 Abs 1 SGB 5 (Anschluß an BSG vom 6.8.1998 - B 3 KR 14/97 R = SozR 3-2500 § 33 Nr 30).


Verfahrensgang: vorgehend SG Saarbrücken 1998-01-21 S 1 K 166/95 Urteil
Quelle: JURIS-GmbH
Grundlage >> Grundlage aus>> SGB 5 § 33 Abs 1
Referenz-Nr: KSRE064251317

Ich kann Dir allerdings nicht weiterhelfen, ob und inwiefern das Urteil Dich betrifft und ob es auch nach der heutigen Rechtslage gültig ist. Alle weiteren Gerichtsurteile zum Thema Lifter findest Du hier

Ciao,
Wolfgang
Gast 08.08.2003, 16:03#3
Hallo Wolfgang,

vielen Dank für Deine Mühe - dann mache ich mich mal auf die Suche nach einem ** positiven Urteil **.

Wie realisiert Ihr eigentlich die ganze Hebe- und Tragearbeit?
Meine Umsezten der Kinder. Max ist mitlerweile 10 Jahre alt und 45 kg schwer und irre groß - ich bin doch nicht Schwarzenegger. Unsere Kinder müssen doch irrgendwie aus dem Bett und in den Rolli usw.

Also lieben Dank noch einmal.

Grüsse
Birgit
Gast 08.08.2003, 16:06#4
Hallo Wolfgang,

vielen Dank für Deine Mühe - dann mache ich mich mal auf die Suche nach einem ** positiven Urteil **.

Wie realisiert Ihr eigentlich die ganze Hebe- und Tragearbeit?
Meine Umsezten der Kinder. Max ist mitlerweile 10 Jahre alt und 45 kg schwer und irre groß - ich bin doch nicht Schwarzenegger. Unsere Kinder müssen doch irrgendwie aus dem Bett und in den Rolli usw.

Also lieben Dank noch einmal.

Grüsse
Birgit
gisibabe 16.01.2004, 16:45#5
Hallo Birgit,

es ist zwar schon bald ein halbes Jahr her, dass du hier reingeschrieben hast, aber hier eine wichtige Info für dich:

Wir haben ein Deckenliftsystem von der KK - allerdings erst nach Widerspruch - genehmígt bekommen. Unser Sohn ist 6 Jahre alt wiegt ca. 28 kg und ist 130 cm groß.

Viel Glück
gisibabe
Gast 31.08.2004, 16:54#6
Mein Freund (ICP, Rollifahrer) hat ebenfalls einen Deckenlifter von der KK (AOK) nach vielen Widersprüchen genehmigt bekommen
Gast 21.10.2004, 18:46#7
Hallo!
Auch wenn du deine Anfrage schon vor einiger Zeit gestellt hast, will ich dir trotzdem kurz schreiben.
Wir haben eine 16jährige schwerstbehinderte Tochter mit 160 cm und 40 kg. Ich habe nach dem Besuch eines Außendienstmitarbeiters der Krankenkasse den Deckenlifter von der Techniker Krankenkasse ohne Probleme genehmigt bekommen, im Gesamtwert von 10000 €.
Bei weiteren Fragen melde dich gern bei mir.
Biehlchen
Gast 27.10.2004, 01:49#8
Hallo Biehlchen,

herzlichen Dank für Deine Mail.
Leider sind wir noch kein Stück weiter. Widersprüche und Co. haben nichts gebracht. Klage ist eingereicht, sowohl gegen die KK als auch die Pflegekasse. Vom Gericht bis dato nur die Mitteilung erhalten, dass die Klage gegen die Pflegekasse zurück gestellt wurde, bis das Verfahren gegen die KK gelaufen und entschieden ist.
Bin gespannt, wie lange sich das Ganze hinzieht.
Eine einstweilige Anordnung war auch nicht drin, da wir eine ärztliche Bescheinigung über den Zustand unserer Bandscheiben und Co. hätten vorlegen müssen. Da mein Mann und ich jedoch weder Zeit noch Kraft haben unsere Krankenakten zu pflegen, war keiner der Hausärtze bereit uns einen akuten Schaden (klingt toll - oder - Bescheinigung über einen akuten Schaden - wer kann schon von sich behaupten - er hätte keinen - schmunzel-grins) zu bescheinigen.

Wir hoffen weiter auf eine baldige Entscheidung. In der Zwischenzeit ist man ja handlungsunfähig. Diese Warterei ist schrecklich.

Falls Du/Ihr noch entscheidende Tipps für uns habt, bitte ein Nachricht.

Herzlichen Dank und einen schönen Herbst für alle.

Birgit
Chrissie 13.11.2004, 22:29#9
Hallo,

könnt Ihr mir sagen, welche Kassen die Deckenliftanlage in vollem Umfang genehmigt haben und wann?

Nach langer Prüfungszeit (fast 1 Jahr) haben wir jetzt einen possitiven Bescheid über die Wohnumfeldverbesserung in Höhe von 2.553,-- € bekommen. Der Rest ist angeblich keine Kassenleistung. Bei uns ist es die Techniker Krankenkasse.

Liebe Grüße
Ulli
Gast 25.12.2004, 19:06#10
Hallo!
Bei uns war es die Techniker Krankenkasse und zwar die Außenstelle für Hilfsmittel. Es hat ein Rezept gereicht. Dann kam ein Außendienstmitarbeiter, der hat alles versucht, um uns etwas anderes zu erzählen, aber da ich nicht lockergelassen habe, wurde er nach sehr kurzer Zeit im Nov. 2003 genehmigt und zwar vom Kinderzimmer über den Flur ins Bad und zwar zum Umhängen.
Ansonsten bei Kostenablehnung springt auch das Sozialamt ein.
Biehlchen